Rechtsprechung
Gericht
BVerfG
Datum
16.07.1998
Aktenzeichen
2 BvR 1953/95
Dazu im Internet
lexetius.com
Verletzungen der Grundsätze der allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahl können bei Wahlen in den Ländern nicht mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht gerügt werden. Die Länder sind im Rahmen ihrer Verfassungsautonomie für einen subjektiv-rechtlichen Schutz des Wahlrechts zu den Volksvertretungen in ihrem jeweiligen Verfassungsraum allein zuständig
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Fundstellen
BVerfGE 99, 1
NJW 1999, 43
NVwZ 1999, 173
NJW 1999, 43
NVwZ 1999, 173
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