Rechtsprechung
   BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99   

Bearbeitungsgebühr für Pfändungen

§ 9 AGBG, kein zusätzliches Bankenentgelt für Bearbeitung von Pfändungsmaßnahmen durch Gläubiger des Bankkunden;

§ 9 AGBG, zum Transparenzgebot (Hinweis: jetzt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>) bei einseitigen Bestimmungsvorbehalten;

Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit von § 840 Abs. 1 ZPO

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Entgelts für die Bearbeitung von Pfändungen eines Bankkunden

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Unwirksamkeit einer pauschalen Entgeltklausel der Bank für die Bearbeitung von Pfändungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für die Bearbeitung von Pfändungen gegen Bankkunden

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 315; ZPO § 840; AGBG §§ 8, 9
    Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für die Bearbeitung von Pfändungen gegen Bankkunden

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit von Gebührenklauseln für die Bearbeitung von Pfändungen gegen Bankkunden

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 106, 49
  • NJW 2000, 651
  • ZIP 2000, 16
  • MDR 2000, 285
  • BB 2000, 169
  • Rpfleger 2000, 167
  • NJW-RR 2000, 1079
  • WM 1999, 2545
  • DB 2000, 515
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)  

  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04  

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    c) Die Vereinbarung des Widerrufsrechts ist gem. § 308 Nr. 4 BGB zumutbar, wenn der Widerruf nicht grundlos erfolgen soll, sondern wegen der unsicheren Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig ist (vgl. BGH 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - NJW 2000, 651).
  • BGH, 21.04.2009 - XI ZR 78/08  

    BGH erklärt Nr. 17 Abs. 2 Satz 1 der AGB-Sparkassen für unwirksam

    bb) Indes entspricht es der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass Entgeltklauseln, in denen ein Kreditinstitut einen Vergütungsanspruch für Tätigkeiten normiert, zu deren Erbringung es bereits gesetzlich oder aufgrund einer selbständigen vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die es vorwiegend im eigenen Interesse vornimmt, mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelungen nicht vereinbar sind, da nach dem gesetzlichen Leitbild für solche Tätigkeiten ein Entgelt nicht beansprucht werden kann (BGHZ 114, 330, 335; 124, 254, 257; 136, 261, 265 f.; 137, 43, 46 f.; 146, 377, 383; 150, 269, 274; 161, 189, 191 und Senatsurteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).

    Durch diese Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung wird eine gegen Treu und Glauben verstoßende unangemessene Benachteiligung der Kunden des Verwenders bereits indiziert (Senat BGHZ 141, 380, 390; 146, 377, 384; 150, 269, 276; 161, 189, 195 und Urteil vom 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99, WM 1999, 2545, 2546).

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 557/05  

    AGB-Kontrolle - Versetzungsklausel

    Auch einseitige Bestimmungsvorbehalte können nur hingenommen werden, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind und den Anlass, aus dem das Bestimmungsrecht entsteht, sowie die Richtlinien und Grenzen seiner Ausübung möglichst konkret angeben (BGH 19. Oktober 1999 - XI ZR 8/99 - NJW 2000, 651; Schaub/Linck ArbR-Hdb. 11. Aufl. § 45 Rn. 16).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht