Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91   

Bebauungsplan mit abschnittsweiser Erschließung

§ 123 Abs. 3 BauGB, zur Frage der Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe zu einer Erschließungspflicht (und einem Erschließungsanspruch des Eigentümers);

§ 1 Abs. 2 BauGB, zur Zweistufigkeit der Bauleitplanung, Nichtigkeit eines zu umfassenden Bebauungsplans (Vorratsplanung);

Geltung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 BGB) im öffentlichen Recht;

Erschließungspflicht nach Ablehnung eines Erschließungsangebots (Hinweis: vgl. den später in Kraft getretenen § 124 Abs. 3 Satz 2 BauGB)

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Alpmann Schmidt

    BBauG § 1, 2, 9, 45, 46, 123, 124; BauGB § 1, 2, 9, 45, 46, 123, 124; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschließungsrecht - Verdichtung der gemeindlichen Erschließungsaufgabe - Erforderlichkeit (Rechtfertigung) eines qualifizierten Bebauungsplans - Gewährleistung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung - Baulandumlegung - Vertrauensschutz - Treu und Glauben - Angebot einer Erschließung durch die Betroffenen.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungspflicht nach Umlegung oder ungebührliche Verzögerung der Erschließung? (IBR 1994, 24)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Hat die Gemeinde eine Erschließungspflicht nach Ablehnung eines zumutbaren Angebots? (IBR 1993, 474)

Verfahrensgang

  • VG Würzburg, 20.12.1989 - W 2 K 87.1692
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 92, 8
  • NJW 1994, 674
  • NVwZ 1993, 1102
  • BauR 1993, 585
  • DVBl 1993, 669
  • ZfBR 1993, 234
  • IBR 1994, 24
  • IBR 1993, 474
  • DÖV 1993, 713
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Wird zitiert von ... (156)  

  • VG Hannover, 22.12.2003 - 12 A 3830/01  

    Anspruch auf Erschließung; Erschließungslast; Verdichtung der

    § 123 Abs. 3 BauGB zieht mit seiner Absage an das Bestehen von Ansprüchen auf Erschließung nur die Konsequenz daraus, dass es nach § 123 Abs. 1 BauGB an einer (hinreichend substantiierten) Pflicht fehlt, der ein Anspruch korrespondieren könnte (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8, 12).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z. B. Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 189, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.) kann sich indes bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen die der Gemeinde nach § 123 Abs. 1 BauGB obliegende, nur allgemeine Erschließungsaufgabe ausnahmsweise zu einer strikten, von einem Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten (vgl. auch OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO.; Gloria, aaO., S. 723 ff.; Hofmann-Hoeppel, S. 522 ff.).

    Es bedarf vielmehr darüber hinaus besonderer Rechtsgründe, um die der Gemeinde im "Normalfall" zustehende Entscheidungsfreiheit einzuschränken (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1981, aaO., S. 190; Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 12 ff.).

    In diesem Zusammenhang würde dem Kläger auch das Argument, der Bebauungsplan Nr. X. der Beklagten sei abwägungsfehlerhaft, weil er die gemeindliche Erschließungsaufgabe auf die Grundstückseigentümer abwälze, nicht weiterhelfen, weil die aus einem qualifizierten Bebauungsplan hergeleitete Verdichtung der Erschließungslast dessen Rechtswirksamkeit voraussetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 13).

    Sie liefert jedoch nicht um ihrer selbst willen einen tragfähigen Verdichtungsgrund (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 18).

    Hier geht es aber nicht um die in der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 19; BayVGH, Urt. v. 21.03.1991 - 4 B 90.560 -, BRS 52 Nr. 94) und dem Schrifttum (Vogel, aaO., § 123 Rn. 20; Gloria aaO., S. 728; Hofmann-Hoeppel, aaO., S. 532 ff.) als möglichen Verdichtungsgrund angesehene unentgeltliche Zuteilung von Verkehrsflächen aus der Einwurfsmasse an die Gemeinde, sondern die Zuteilung von Baugrundstücken (Flurstücke 150 und 151) mit einem zum Zwecke der Anbindung an die öffentliche Verkehrsfläche zugewiesenen Flurstück als privaten Stichweg durch den Umlegungsausschuss der Beklagten.

    Als Rechtsgrund für das Erschließungsbegehren des Klägers kommt daher letztlich nur noch der auch im öffentlichen Recht anwendbare Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Betracht (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO., S. 20 ff.; OVG X., Urt. v. 22.01.1999, aaO., S. 487).

    Diese Ausnahme vom Grundsatz des § 123 Abs. 3 BauGB ist in der Rechtsprechung angenommen worden, wenn eine Gemeinde nach Erlass eines qualifizierten Bebauungsplans zu erkennen gibt, diesen Plan überhaupt nicht verwirklichen zu wollen (BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, aaO.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2010 - 2 A 3182/08  

    Verpflichtung zur Erschließung eines Grundstücks?

    BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 = NVwZ 1993, 1102 = BRS 55 Nr. 106 = juris Rn. 17, und vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 = NVwZ 1988, 355 = juris Rn. 13.

    BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 = NVwZ 1993, 1102 = BRS 55 Nr. 106 = juris Rn. 27, vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 -, BVerwGE 78, 266 = NVwZ 1988, 355 = juris Rn. 18, und vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 -, NVwZ 1985, 564 = BRS 43 Nr. 5 = juris Rn. 13, und vom 4. Oktober 1974 IV C 59.72 -, NJW 1975, 402 = juris Rn. 34.

    BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 = NVwZ 1993, 1102 = BRS 55 Nr. 106 = juris Rn. 28; OVG NRW, Beschluss vom 14. März 2002 - 7a D 1/01.NE -.

    BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 -, BVerwGE 92, 8 = NVwZ 1993, 1102 = BRS 55 Nr. 106 = juris Rn. 29.

  • VG Koblenz, 17.03.2011 - 1 K 1253/10  

    Baurecht

    Genügt bereits dieser Umstand, um eine Pflicht der Beigeladenen zur beschleunigten Erschließung und - nach Ablauf von nunmehr elf Jahren - einen konkreten Anspruch des Klägers auf Vornahme der zur Verwirklichung eines nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässigen Vorhabens erforderlichen Erschließungsmaßnahmen zu begründen, ergibt sich darüber hinaus auch eine verdichtete Erschließungspflicht aus dem Grundsatz von Treu und Glauben, der auch im öffentlichen Recht gilt (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - juris, Rn. 27, m. w. N.), da sich das Verhalten der Beigeladenen unter Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls als treuwidrig darstellt.

    Sie ist im Gegenteil gehalten, alles zu tun, um die Rechtswirkungen des § 30 BauGB im vollen Umfang eintreten zu lassen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 - juris, Rn. 18; BVerwG, Urteil vom 6. Februar 1985 - 8 C 44.84 - juris, Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 4. Oktober 1974 - IV C 59.72 - juris, Rn. 34; OVG NRW, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 3182/08 - juris, Rn. 79).

    Der ausdrücklich verweigerten Planverwirklichung steht gleich, wenn eine Gemeinde an einem von ihr erlassenen Bebauungsplan zwar (formal) festhält, dessen Verwirklichung aber ungebührlich verzögert, da ansonsten die Gemeinde, die in Wahrheit entschlossen ist, einen Bebauungsplan nicht mehr zu verwirklichen, nur den Weg der Verzögerung wählen müsste, um sich so dem Vorwurf einer Verletzung von Treu und Glauben zu entziehen (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - juris, Rn. 29).

    Ihn statt dessen lediglich "auf Eis zu legen" ist bauplanungsrechtlich nicht zulässig (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - juris, Rn. 28) und ebenso treuwidrig wie die vorliegend und im Parallelverfahren 1 K 1128/10.KO zu Tage getretene Verwaltungspraxis der Beigeladenen, Bauanträge betreffend das Plangebiet gar nicht, nur mit erheblicher Verzögerung oder erst nach ausdrücklicher anwaltlicher Aufforderung an den Beklagten weiterzuleiten.

    Kommt es indes ausnahmsweise zu einer konkreten Erschließungspflicht, hindert § 123 Abs. 3 BauGB das Entstehen eines entsprechenden Anspruchs nicht (BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 46.91 - juris, Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 11. November 1987 - 8 C 4.86 - juris, Rn. 13; OVG NRW, Urteil vom 9. September 2010 - 2 A 3182/08 - juris, Rn. 74).

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