Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55   

Beil

§§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des Geschehensablaufs

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 8, 393
  • NJW 1956, 475



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Wird zitiert von ... (21)  

  • BGH, 13.03.1979 - 1 StR 739/78  

    Dreierbande - § 24 Abs. 2 StGB, 'Rücktritt' eines im Vorbereitungsstadium

    b) Ob der Angeklagte, der die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft auf Grund seiner fördernden Tatbeiträge erfüllt hat (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123, 128/129; 16, 12, 14; BGH Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77), als Gehilfe oder als Mittäter anzusehen ist, hängt davon ab, ob er die Tat als eigene oder nicht als eigene wollte (BGHSt 8, 70, 73; 8, 393, 396; 16, 12, 13; 18, 87, 89/90).

    Ob das eine oder andere zutrifft, ist auf Grund aller Umstände, welche von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt waren, in wertender Betrachtung zu entscheiden (BGHSt 8, 393, 396; 14, 123, 129; 16, 12, 13; BGH, Urt. vom 19. März 1977 - 1 StR 39/77).

    Da sie für die wertende Betrachtung aber nur ein Gesichtspunkt neben anderen ist (BGHSt 8, 393, 396; 14, 123, 129; 18, 87, 90), entscheidet sich die Frage, ob der Angeklagte Mittäter oder Gehilfe war, nicht schon und nicht allein auf Grund dieser, das Stadium der Vorbereitung nicht überdauernden Einstellung (vgl. Lenckner aaO S. 286 Anm. 16).

  • BGH, 15.01.1991 - 5 StR 492/90  

    Mord in Mittäterschaft bei Aufgabe eines Mittäters während der Tatausführung

    Er hat nicht nur fremdes Tun gefördert, sondern einen eigenen Tatbeitrag derart in eine gemeinschaftliche Tat eingefügt, daß sein Beitrag als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung seines eigenen Tatanteils erscheint (BGHSt 6, 248, 249; 8, 393, 396; BGH NJW 1951, 410; 1985, 1035; BGH StV 1985, 106,107; BGHR StGB § 25 Abs. 2 Tatherrschaft 3, 4 und Mittäter 2).
  • BGH, 15.01.1980 - 1 StR 730/79  
    die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [396]; 16, 12 [13]; BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).

    die von der Vorstellung des Angeklagten umfaßt werden, in wertender Betrachtung zu beurteilen (BGHSt 8, 393 [396]; 16, 12 [13]; BGH GA 1974, 370; BGH, Urteile vom 25. November 1975 - 1 StR 662/75 -, vom 17. März 1977 - 1 StR 714/77 - und vom 25. April 1978 - 1 StR 78/78 -).

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