Rechtsprechung
   BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90   

Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

Art. 79 GG;

Voraussetzungen des § 24 S. 1 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtlich unbedenkliches Verfahren zur Einbeziehung "beitrittsbedingter" Grundgesetzänderungen in den Einigungsvertrag und zur Herbeiführung dieser Änderungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 82, 316
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Wird zitiert von ... (65)  

  • BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94  

    DDR-Rechtsanwälte

    Ungeachtet der Rechtsnatur des Einigungsvertrages (vgl. hierzu BVerfGE 82, 316 [320]; 84, 90 [118]) war der Bundesgesetzgeber grundsätzlich nicht gehindert, seiner Regelungskompetenz unterfallende Normen, die vom Einigungsvertrag erfaßt waren, zu ändern (vgl. hierzu auch: Denkschrift zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/77690, S. 355 [377]).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07  

    Wahlcomputer

    Die Beurteilung setzt nicht voraus, dass die Unbegründetheit des Rechtsbehelfs auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis vorgängiger gründlicher Prüfung sein (vgl. BVerfGE 82, 316 zu der inhaltlich übereinstimmenden Regelung des § 24 BVerfGG).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90  

    Zweite Senatsentscheidung zur "Bodenreform"

    Wenn die Einheit in geordneter Form verwirklicht und von der Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik als Ergebnis ihrer Selbstbestimmung akzeptiert werden sollte, mußte die Bundesregierung den Willen der erstmals demokratisch gewählten Volksvertretung und der von ihr gewählten Regierung bei den Verhandlungen ernst nehmen (vgl. BVerfGE 82, 316 [320 f.]).
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