Rechtsprechung
| BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95 und 1 BvR 1787/95 |
Benetton-Schockwerbung
Art. 5 Abs. 1 GG, Meinungs- und Pressefreiheit, § 1 UWG, verfassungsrechtlich zu beanstandendes Verbot einer Betroffenheits-Imagewerbung, grundrechtsfreundliche Deutung von Meinungsäußerungen;
(Hinweis zum Verfahrensfortgang: im Rechtsstreit "H.I.V. POSITIVE" kam der BGH erneut zu einem Verbot der Werbung, «H.I.V. POSITIVE II», im Rechtsstreit "Ölverschmutzte Ente" verzichteten die Kläger auf das Verbot)
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- DFR
Schockwerbung I
- Bundesverfassungsgericht
- rws-verlag.de
"Schockwerbung" zulässig ("Benetton")
- NWB SteuerXpert START
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1 S. 2
Benetton-Wertung; Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung der Veröffentlichung von Werbeanzeigen - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Imagewerbung mit gesellschaftskritischen Themen genießt den Schutz der Meinungsfreiheit - Benetton-Werbung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Schutz der Meinungsfreiheit auch für Schockwerbung ("Benetton")
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Verbot der "Schockwerbung" erfolgreich
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerden gegen Verbot der "Schockwerbung" erfolgreich
- Beck-Ticker (Kurzmitteilung)
Regierungskoalition für Werbefreiheit bei legalen Produkten
- IRIS Merlin (Kurzinformation)
Verfassungsbeschwerden gegen Verbot der "Schockwerbung" erfolgreich
Besprechungen u.ä.
- rws-verlag.de (Entscheidungsanmerkung)
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Benetton-Entscheidungen
Verfahrensgang
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 110/93
- BGH, 06.07.1995 - I ZR 180/94
- BVerfG, 23.05.2000 - 1 BvR 1762/95
- BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95 und 1 BvR 1787/95
- BVerfG, 16.01.2001 - 1 BvR 1762/95
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 102, 347
- NJW 2001, 591
- ZIP 2001, 39
- MDR 2001, 581
- DVBl 2001, 553
- afp 2001, 44
- WM 2001, 47
- BB 2001, 112
- GRUR 2001, 170
- DB 2001, 37
Wird zitiert von ... (75)
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 284/00
H.I.V. "POSITIVE" II
Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung durch Urteil vom 12. Dezember 2000 (1 BvR 1762 und 1787/95, BVerfGE 102, 347 = GRUR 2001, 170 = WRP 2001, 129 - Benetton-Werbung) wegen eines Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 1 GG aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen.- Busengrapscher; vgl. dazu weiter BVerfGE 32, 311, 316 = GRUR 1972, 358, 359 f.; BVerfGE 102, 347, 360 - Benetton-Werbung).
Bei der Abwägung ist zu berücksichtigen, daß Meinungsäußerungen, die wirtschaftliche, politische, soziale und kulturelle Fragen zum Gegenstand haben, in besonderem Maße den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG genießen (BVerfGE 102, 347, 362 f. - Benetton-Werbung).
Der Schutz des lauteren Wettbewerbs durch § 1 UWG als allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 102, 347, 360 - Benetton-Werbung; BVerfG GRUR 2001, 1058, 1059) kann jedoch Einschränkungen der Freiheit, im Wettbewerb die eigene Meinung zu äußern, notwendig machen, die außerhalb des Bereichs des Wettbewerbs nicht oder nicht in diesem Umfang gelten.
Dies wird durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu dem vorliegenden Verfahren bestätigt (BVerfGE 102, 347, 363 ff. - Benetton-Werbung; vgl. dazu auch Möllers WuB V B. § 1 UWG 3.01).
In gleicher Weise erfordert es der Schutz des lauteren Wettbewerbs zu verhindern, daß in der Wirtschaftswerbung die Menschenwürde verletzt und Minderheiten diskriminiert oder herabgesetzt werden (vgl. BVerfGE 102, 347, 366 f.
Dabei darf eine Äußerung nicht aus ihrem auch für die Rezipienten wahrnehmbaren Zusammenhang gerissen werden, sofern dieser ihren Sinn mitbestimmt (vgl. BVerfGE 94, 1, 9 = NJW 1996, 1529, 1530; BVerfGE 102, 347, 367 - Benetton-Werbung; BVerfG NJW 2000, 3413, 3414;… BVerfG NJW 2001, 594, 595).
Sevecke, Wettbewerbsrecht und Kommunikationsgrundrechte, 1997, S. 143 f.
; Fezer, JZ 1998, 265, 274; vgl. weiter die zusammenfassende Darstellung der im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht abgegebenen Stellungnahmen BVerfGE 102, 347, 355 ff. - Benetton-Werbung;… vgl. auch - zur Entscheidungspraxis im Ausland - Ohly, GRUR Int. 1993, 730, 737 [bei Fn. 76];… Kur, GRUR Int. 1996, 255, 256; Hartwig, BB 1999, 1775 f., 1777).Dies gilt auch bei der Entscheidung über privatrechtliche Ansprüche in Anwendung des § 1 UWG (vgl. BVerfGE 102, 347, 366 f. - Benetton-Werbung).
Eigener Feststellungen zu dem Aussagegehalt der Anzeige selbst hat sich das Bundesverfassungsgericht jedoch enthalten (vgl. BVerfGE 102, 347, 367 - Benetton-Werbung).
Ob die Anzeige - wie die Revisionserwiderung meint - auch für die nicht selbst betroffene Öffentlichkeit als Schockwerbung das Maß dessen überschreitet, was ihr in der Wirtschaftswerbung als Belästigung zumutbar ist (vgl. dazu BVerfGE 102, 347, 363 f. - Benetton-Werbung), kann danach offenbleiben.
Der Schutz der Pressefreiheit gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schließt auch das Anzeigengeschäft ein (BVerfGE 21, 271, 278; 102, 347, 359 - Benetton-Werbung).
Eine eigene abschließende Bestimmung des Aussagegehalts der Anzeige hat das Bundesverfassungsgericht - wie dargelegt (oben III. 2. d (2)) - allein deshalb nicht vorgenommen, weil dies nicht seine Aufgabe sei (BVerfGE 102, 347, 367 - Benetton-Werbung).
Das gilt hier auch für die Berühmung der Beklagten im Rahmen ihrer Rechtsverteidigung (vgl. dazu auch BVerfGE 102, 347, 361 f. - Benetton-Werbung;… BGH, Urt. v. 31.5.2001 - I ZR 106/99, GRUR 2001, 1174, 1175 = WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe, m.w.N.).
- BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02
Zur Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im …
Zur Reichweite der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) als Schranke kommerzieller Aufmerksamkeitswerbung (Fortführung von BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung).Die der Annahme eines Menschenwürdeverstoßes zugrunde liegende Deutung der Anzeige als stigmatisierend sei nicht nahe liegend, der Bundesgerichtshof habe es versäumt, sich mit dem wesentlich näher liegenden sozialkritischen Aussagegehalt der Anzeige auseinander zu setzen (BVerfGE 102, 347 ).
Danach genügt, dass zum Beispiel durch das Verhalten der Beschwerdeführerin im Prozess hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, die Beschwerdeführerin werde den Wettbewerbsverstoß auch künftig begehen (vgl. dazu BVerfGE 102, 347 ).
Auf eine bloße Absicht, sich als Unternehmen ins Gespräch zu bringen, kann die Anzeige nicht reduziert werden (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Der Bundesgerichtshof verkennt bei seiner wettbewerbsrechtlichen Beurteilung der Anzeige Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit, auf die sich die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Pressefreiheit berufen kann (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Das gilt für kritische Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen in besonderem Maße (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Er geht zwar zutreffend davon aus, dass die Menschenwürde der Meinungsfreiheit auch im Wettbewerbsrecht eine absolute Grenze setzt (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Ist der Sinn einer Äußerung umstritten, so ist es nicht Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts, eine von den Fachgerichten unter Beachtung der grundrechtlichen Anforderungen ermittelte Deutung durch eine andere zu ersetzen (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Die Menschenwürde setzt der Meinungsfreiheit auch im Wettbewerbsrecht eine absolute Grenze (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Wohl kann die Anzeige, indem sie Leid nicht im sonst üblichen politischen, karitativen oder berichterstattenden, sondern in einem kommerziellen Kontext thematisiert, als befremdlich empfunden oder für ungehörig gehalten werden (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Dass schließlich auch der Gesichtspunkt des Schutzes der Bevölkerung vor unzumutbaren Belästigungen durch Werbemaßnahmen das Verbot der Anzeige nicht zu rechtfertigen vermag, hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92
Bedeutung des Grundrechts auf Freiheit der Meinungsäußerung bei …
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 12. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung) eine Grundsatzentscheidung zur Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Wettbewerbsrecht getroffen.Denn der Schutz der Meinungsfreiheit erstreckt sich auch auf kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, die einen wertenden, meinungsbildenden Inhalt hat (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 71, 162 ; 102, 347 ).
§ 1 UWG ist ein allgemeines Gesetz im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 62, 230 ; 85, 248 ; 102, 347 ).
Die Vorschrift ist hinreichend bestimmt (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Auch befindet sich ihr Regelungsziel, unzulässige Praktiken im Wettbewerb zu verhindern und bei Eintritt eines Schadens dessen Ausgleich zu ermöglichen, mit der Wertordnung des Grundgesetzes in Einklang (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 102, 347 ).
Die allgemeinen Gesetze sind so auszulegen und in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder so einzuschränken, dass der besondere Gehalt der Meinungsfreiheit dabei zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 102, 347 ; stRspr).
Das Bundesverfassungsgericht kann nur eingreifen, wenn Fehler erkennbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, namentlich vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 102, 347 ).
aa) Die Bestimmung des Schutzgutes einer Norm ist grundsätzlich Aufgabe der Fachgerichte (BVerfGE 18, 85 ; 84, 372 ; 85, 248 ; 102, 347 ).
Diese Schutzgutbestimmung durch die höchstrichterliche Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 51, 193 ; 102, 347 ).
Diese Fallgruppe ist ebenso wie die der im Benetton-Urteil behandelten Schockwerbung (vgl. BVerfGE 102, 347) von der Rechtsprechung zu § 1 UWG entwickelt worden.
Dementsprechend ist das Bundesverfassungsgericht im Benetton-Urteil nicht von den Tatbestandselementen der betroffenen Fallgruppe ausgegangen, sondern hat das angegriffene Unterlassungsgebot eigenständig am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewertet (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche …
Dazu gehören auch Meinungsäußerungen in einem kommerziellen Kontext sowie Wirtschaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt hat (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 71, 162 ; 102, 347 ).Diese Normen sind allgemeine Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 62, 230 ; 85, 248 ; 102, 347 ).
Sie dienen dem Schutz der Konkurrenten, der Verbraucher und sonstigen Marktbeteiligten sowie der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Diese Ziele stehen mit der Wertordnung des Grundgesetzes in Einklang (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 102, 347 ).
Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).
Art. 5 Abs. 1 GG schützt kritische Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen in besonderem Maße (vgl. BVerfGE 102, 347 ; 107, 275 ), darunter auch solche Meinungsäußerungen, die von herrschenden Vorstellungen abweichen (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 71, 162 ).
- BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 12. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung) eine Grundsatzentscheidung zur Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Wettbewerbsrecht getroffen.Die Auslegung des einfachen Rechts und damit auch die Herleitung von Schutzgütern aus einer Rechtsnorm ist Aufgabe der Fachgerichte (BVerfGE 18, 85 ; 84, 372 ; 85, 248 ; 102, 347 ).
Dementsprechend ist das Bundesverfassungsgericht im Benetton-Urteil nicht von den Tatbestandselementen der einschlägigen Fallgruppe ausgegangen, sondern hat das angegriffene Unterlassungsgebot selbständig am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewertet (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
- BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
Erneute Aufhebung von Werbeverboten
Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 12. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung) eine Grundsatzentscheidung zur Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Wettbewerbsrecht getroffen.Dementsprechend ist das Bundesverfassungsgericht im Benetton-Urteil nicht von den Tatbestandselementen der Fallgruppe der gefühlsbetonten Werbung ausgegangen, sondern hat das angegriffene Unterlassungsgebot eigenständig am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewertet (BVerfGE 102, 347 ).
Ein Großteil heutiger Werbung ist durch das Bestreben gekennzeichnet, durch gefühlsbetonte Motive Aufmerksamkeit zu erregen und Sympathie zu gewinnen (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
- OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05
Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden …
Derartige Äußerungen genießen den Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in besonderem Maße (vgl. BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung - Juris Rdn. 41;… BVerfGE 107, 275 - Benetton-Werbung Juris Rdn. 19, jeweils m.w.N.).Dieser Grundsatz erfährt auch dann keine Einschränkung, wenn die Äußerungen in werblichem Kontext getroffen worden sind (vgl. BVerfGE 102, 347 - Juris Rdn. 63;… BVerfGE 107, 275 - Juris Rdn. 23 f.).
Der besonderen Bedeutung und Tragweite des für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierenden Rechts der freien Meinungsäußerung haben die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der dieses Grundrecht beschränkenden Normen Rechnung zu tragen (…BVerfGE 71, 162 - Juris Rdn. 54; BVerfGE 102, 347 - Juris Rdn. 52;… BVerfG, WRP 2001, 1160 - Juris Rdn. 15;… BVerfGE 107, 275 - Juris Rdn. 18, jew. m.w.N.).
Das gilt für kritische Meinungsäußerungen zu gesellschaftlichen oder politischen Fragen wie im Streitfall in besonderem Maße (vgl. BVerfGE 102, 347 - Juris Rdn. 53;… BVerfGE 107, 275 - Juris Rdn. 19, jew. m.w.N.).
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BVerfG, dass die allgemeinen Gesetze i.S. des Art. 5 Abs. 2 GG ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung der Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (…vgl. BVerfGE 71, 162 - Juris Rdn. 54 ff.; BVerfGE 85, 248, 261 f.; BVerfGE 102, 347 - Juris Rdn. 64;… BGHZ 166, 84 - Juris Rdn. 99).
- BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 63/03
Verhaltensbedingte Kündigung wegen Äußerungen des Arbeitnehmers im …
Auf Grund seiner großen Bedeutung ist seine Berücksichtigung jeweils im Rahmen des Möglichen geboten (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198 sowie 28. April 1976 - 1 BvR 71/73 - BVerfGE 42, 123; 12. Dezember 2000 - 1 BvR 1762/95 - BVerfGE 102, 347).Die diesem Grundrecht Schranken setzenden Regelungen und gegenläufigen verfassungsrechtlich geschützten Positionen müssen deshalb ihrerseits aus der Erkenntnis der Werte setzenden Bedeutung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit ausgelegt und so in ihrer dieses Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden (so schon BVerfG 15. Januar 1958 - 1 BvR 400/51 - BVerfGE 7, 198;… seither st. Rspr., beispielsweise BAG 28. April 1976 aaO; 16. Oktober 1998 aaO und 12. Dezember 2000 aaO;… ErfK/Dieterich Art. 5 GG Rn. 33).
- BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 99/03
Untersagung der Werbung für Vitaminpräparate und einer auf dieser Basis …
Dazu gehören auch kommerzielle Meinungsäußerungen sowie reine Wirtschaftswerbung, wenn sie einen wertenden, auf Meinungsbildung gerichteten Inhalt haben (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 71, 162 ; 102, 347 ).Es dient dem Schutz der Konkurrenten, der Verbraucher und sonstigen Marktbeteiligten sowie der Allgemeinheit (vgl. BVerfGE 102, 347 ).
Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift bestehen nicht (vgl. BVerfGE 32, 311 ; 102, 347 ).
Berührt eine zivilrechtliche Entscheidung die Meinungsfreiheit, so fordert Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, dass die Gerichte der Bedeutung dieses Grundrechts bei der Auslegung und Anwendung des Privatrechts Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 102, 347 ; stRspr).
- BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94
Kaisen
Der Grundrechtsschutz besteht unabhängig davon, ob die Äußerung rational oder emotional, begründet oder grundlos ist und ob sie von anderen für nützlich und weiterführend oder schädlich, für wertvoll oder wertlos gehalten wird (vgl. BVerfGE 30, 336 ; 33, 1 ; 61, 1 ; 93, 266 ; Urteil des Ersten Senats vom 12. Dezember 2000, NJW 2001, S. 591 ).Der Sinn wird aber auch durch den sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und die Begleitumstände, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ; NJW 2001, S. 591 ).
Die mit Art. 1 Abs. 1 GG der staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, alle Menschen gegen Angriffe auf die Menschenwürde wie Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und dergleichen zu schützen sowie davor zu bewahren, dass sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise ausgegrenzt, verächtlich gemacht, verspottet oder sonst wie herabgewürdigt werden (BVerfGE 1, 97 ; NJW 2001, S. 591 ), endet nicht mit dem Tod (vgl. BVerfGE 30, 173 ).
- BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 584/04
Außerordentliche Kündigung - Meinungsfreiheit
- BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08
Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
- BGH, 26.10.2006 - I ZR 182/04
Rücktritt des Finanzministers
- LG Berlin, 05.05.2011 - 91 O 35/11
Keine Werbung für Atomkraftwerke mit Fotos von Windkraftanlagen
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2007 - 4 S 1805/06
Einstellung eines Beamten auf Probe - Lehrer -; Verfassungstreue; Prüfungsmaßstab
- VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399
Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele
- BAG, 12.01.2006 - 2 AZR 21/05
Verhaltensbedingte Kündigung
- AGH Niedersachsen, 14.10.2002 - AGH 35/01
- BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03
Gewährung effektiven Rechtsschutzes in Verfahren vor den Zivilgerichten
- OLG München, 07.03.2002 - 1 U 4978/01
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 96/07
Zerknitterte Zigarettenschachtel
- OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06
Keine Urheberrechtsverletzung durch "abstracts" - Perlentaucher
- BGH, 05.06.2008 - I ZR 223/05
Namensnennung von Prominenten in der Werbung
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 1295/07
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das gesetzliche Auswahlverfahren für die …
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
- OLG Düsseldorf, 19.05.2005 - 2 U 74/04
Patentrecht: Schaltung von Werbung noch vor Schutzrechtsablauf trotz …
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- OLG München, 27.01.2011 - 29 U 3012/10
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen
- BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06
Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden
- BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2118/96
Verfassungsmäßigkeit der Untersagung einer Werbung mit Preisvergleichen
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2006 - 3 B 3.99
Die Republikaner
- OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06
Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II
- VGH Bayern, 22.07.2009 - 10 CS 09.1184
Verbot von Sportwetten und Sportwettenwerbung im Internet in Bayern rechtmäßig
- BGH, 29.10.2009 - I ZR 65/07
Der strauchelnde Liebling
- BVerfG, 26.07.2005 - 1 BvR 85/04
Frage der Verfassungsmäßigkeit von § 543 Abs. 2 Satz 1 ZPO
- OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 11/08
"Unser wichtigstes Cigarettenpapier"
- BAG, 20.04.2010 - 1 ABR 78/08
Betriebsrat - Tendenzträger - Anzeigenredakteur
- BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99
Anwendbarkeit ds Rechtsberatungsgesetzes auf eine Fernseh- und eine …
- BPatG, 05.08.2008 - 32 W (pat) 117/06
- BVerfG, 21.03.2007 - 1 BvR 2231/03
Verfassungsrechtliche Grenzen der Verdachtsberichtserstattung in der Presse
- BVerfG, 21.07.2005 - 1 BvR 217/99
Zur Trennung von Werbung und redaktionellem Text
- BVerfG, 30.01.2002 - 1 BvR 1542/00
"biobronch"; Irreführende Werbung mit der Bezeichnung für ein Kräuterbonbon
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 2262/03
Verfassungsmäßigkeit der Nichtzulassung der Revision in einer zivilrechtlichen …
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter …
- BVerfG, 08.10.2007 - 1 BvR 292/02
Verfassungsrecht: Meinungsfreiheit; Boykottaufruf gegen Scientology
- OLG Hamburg, 19.08.2009 - 5 U 12/08
"Verantwortung wird bei Reemtsma groß geschrieben"
- VG Köln, 30.10.2009 - 27 L 1586/09
Ausstellung Körperwelten - "Schwebender Akt" bleibt verboten
- VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 CS 09.1734
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Glücksspielrecht
- BVerfG, 10.09.2007 - 1 BvR 1584/07
Indizierung der CD "Live 2002" der Musikgruppe …
- OLG Hamburg, 02.01.2008 - 3 W 224/07
Wettbewerbsabsicht durch Presseartikel
- OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
Gib mal Zeitung
- VG Münster, 12.02.2010 - 1 K 1608/09
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 2121/98
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung von Schadensersatzansprüchen wegen …
- BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 1440/07
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Revision …
- OLG Köln, 18.06.2001 - 6 W 62/01
Werbung für wiederverwertbare Druckerpatronen - "Panda sammelt"
- BVerfG, 25.02.2004 - 1 BvR 157/03
Verfassungsmäßigkeit der Haftung Minderjähriger; Verfassungsmäßigkeit der …
- OLG Hamburg, 13.09.2001 - 3 U 55/01
Unterlassungsanspruch bei offenkundigem Verstoß gegen § 6 …
- OLG Düsseldorf, 28.12.2001 - 20 U 119/01
Unternehmen: Keinen Druck bei Krankenkassenwahl
- OLG Hamburg, 20.06.2002 - 3 U 368/01
Haftung für irreführende Blickfangwerbung
- VG Darmstadt, 02.08.2007 - 1 E 1247/06
Zu Zweifeln an der Verfassungstreue eines Beamtenbewerbers - Lehrers - wegen …
- VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06
Staats- und Verfassungsrecht, Organstreitigkeit; Überprüfung von Abgeordneten; …
- BGH, 19.05.2011 - I ZR 147/09
Coaching-Newsletter
- BPatG, 14.09.2011 - 26 W (pat) 502/11
“Berliner Reichstagsbrand” verstößt als Wortmarke für Spirituosen nicht gegen die …
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
- LG Hamburg, 30.03.2007 - 324 O 894/06
Grenzen des Bildnisschutzes: Verwendung eines auf einer …
- OLG Düsseldorf, 15.01.2008 - 20 U 152/07
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bezüglich einer Pressemitteilung
- VG Arnsberg, 16.11.2005 - 3 L 1047/05
- VerfG Brandenburg, 19.04.2007 - VfGBbg 35/06
Verfassungsbeschwerde: Kein Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens …
- VerfG Brandenburg, 15.09.2005 - VfGBbg 38/05
Beschwerdebefugnis; Prüfungsmaßstab; Willkür; Subsidiarität; Rechtswegerschöpfung
- LG Hamburg, 14.11.2007 - 315 O 871/07
