Rechtsprechung
   BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02   

Benetton-Schockwerbung II

Art. 5 Abs. 1 GG, Meinungs- und Pressefreiheit, § 1 UWG, verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung, wenn ein Gericht die Meinungsfreiheit mit Berufung auf die Menschenwürde (Art. 1 GG) einschränkt (hier: Einschränkung nicht gerechtfertigt, "schwerer Vorwurf einer Menschenwürdeverletzung" durch Benetton-Anzeigen trägt nicht);

(aufgehobene Entscheidung: BGH, «H.I.V. POSITIVE II»)

Volltextveröffentlichungen (9)

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  • aufrecht.de

    Einfluss von "Gambelli" auf deutsches Sportwettenrecht

  • NWB SteuerXpert START
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schranken kommerzieller Aufmerksamkeitswerbung (Benetton)

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Verletzung der Menschenwürde allein durch Aufmerksamkeitswerbung mit AIDS-Kranken/"Benetton - H.I.V. Positive II"

Kurzfassungen/Presse (8)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zur Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    H.I.V. POSITIVE: Urteil zu Benetton-Werbung aufgehoben

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  • Beck-Ticker (Kurzmitteilung)

    Benetton-Anzeige mit H.I.V.-Infiziertem nicht allein wegen Werbecharakter sittenwidrig

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Reichweite der Menschenwürde als Schranke der Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht (Benetton - "H.I.V. POSITIVE")

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Zur Reichweite der Menschenwürde als Schrankeder Meinungsfreiheit im Wettbewerbsrecht

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    BVerfG bestätigt erneut Zulässigkeit der "Schock-Werbung" von Benetton

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    BVerfG billigt erneut Benetton-Schockwerbung

Besprechungen u.ä. (2)

  • kj-online.de , S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    Tiefe Gefühle im Wettbewerb (Eva Kocher; Kritische Justiz 2003, 293)

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Verletzung der Menschenwürde allein durch Aufmerksamkeitswerbung mit AIDS-Kranken ("Benetton - H.I.V. Positive II")

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Zusammenfassung von "Die Benetton-Rechtsprechung des BVerfG und die UWG-Fachgerichtsbarkeit" von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, original erschienen in: JZ 2004, 763 - 774.

  • wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Benetton-Entscheidungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 107, 275
  • NJW 2003, 1303
  • ZIP 2003, 642
  • MDR 2003, 1065
  • GRUR 2003, 442
  • DVBl 2003, 681 (Ls.)
  • ZUM 2003, 390
  • afp 2003, 149
  • WM 2003, 1033
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Wird zitiert von ... (48)  

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04  

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

    Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ( BVerfGE 93, 266, 293; 107, 275, 284).

    Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266, 293; 107, 275, 284).

    Ebenso hat das Bundesverfassungsgericht die Maßstäbe aufgestellt, welche für die Feststellung einer Verletzung des kollidierenden Rechtsguts der Menschenwürde zu beachten sind (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ; speziell zu § 130 StGB: Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. September 2000 - 1 BvR 1056/95 -, NJW 2001, S. 61 ; vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 -, NJW 2008, S. 2907 ).

    Denn die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte ist mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ( BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Da aber nicht nur einzelne, sondern sämtliche Grundrechte Konkretisierungen der Menschenwürde sind, bedarf es stets einer sorgfältigen Begründung, wenn angenommen werden soll, dass der Gebrauch eines Grundrechts auf die unantastbare Menschenwürde durchschlägt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 107, 275 ).

    Angriffe auf die Menschenwürde können in Erniedrigung, Brandmarkung, Verfolgung, Ächtung und damit in allen Verhaltensweisen bestehen, die dem Betroffenen seinen Achtungsanspruch als Mensch absprechen (vgl. BVerfGE 1, 97 ; 87, 209 ; 107, 275 ).

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09  

    Hartz IV

    Der Staat muss die Menschenwürde auch positiv schützen (vgl. BVerfGE 107, 275 [284]; 109, 279 [310]).

    d) Der Leistungsanspruch aus Art. 1 Abs. 1 GG ist dem Grunde nach von der Verfassung vorgegeben (vgl. BVerfGE 107, 275 [284]).

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03  

    Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?

    Da es insoweit auf die Erfassung des objektiven Sinns der Äußerung ankommt, ist entscheidend weder die subjektive Absicht des Beklagten zu 2) noch das subjektive Verständnis des von der Äußerung betroffenen Klägers und seiner Gesellschaften, sondern das Verständnis, das ihr unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs und der erkennbaren, den Sinn der Äußerung mitbestimmenden Begleitumstände ein unvoreingenommenes, verständiges, an wirtschaftlichen Fragen interessiertes Publikum zumisst (vgl. BVerfGE 93, 266, 295; 107, 275, 281; BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102).
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