Rechtsprechung
| BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99 |
Berufsvormündervergütung
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Vergütung eines Verfahrenspflegers nach dem FGG
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Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von Verfahrenspflegern
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von Verfahrenspflegern
Verfahrensgang
- AG Freudenstadt, 06.07.1999 - XVII 28/99
- AG Freudenstadt, 17.08.1999 - XVII 2/99
- AG Freiburg, 15.09.1999 - 47 F 88/99
- OLG Karlsruhe, 16.11.1999 - 18 WF 124/99
- LG Rottweil, 13.12.1999 - 1 T 134/99
- LG Rottweil, 13.12.1999 - 1 T 145/99
- LG Rottweil, 13.12.1999 - 1 T 150/99
- BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00, 1 BvR 111/00, 1 BvL 1/99, 1 BvL 2/99
Zeitschriftenfundstellen
- FamRZ 2000, 1280
- Rpfleger 2001, 23
Wird zitiert von ... (58)
- BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10
Anspruch eines anwaltlichen Verfahrenspflegers auf eine Vergütung nach dem …
Danach kann der Verfahrenspfleger eine Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz beanspruchen, soweit er im Rahmen seiner Bestellung solche Tätigkeiten zu erbringen hat, für die ein Laie in gleicher Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt zuziehen würde (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79, 80; OLG München FamRZ 2008, 2150 f.; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln FamRZ 2001, 1643, 1644; BayObLG FamRZ 2002, 1201 f.;… LG Mönchengladbach Beschluss vom 3. November 2004 - 5 T 484/04 - juris Rn. 6;… Dodegge in Schulte- Bunert/ Weinreich FamFG 2. Aufl. § 277 Rn. 8;… Keidel/ Budde FamFG 16. Aufl. § 277 Rn. 9;… Prütting/ Helms/ Fröschle FamFG § 277 Rn. 58; vgl. auch zur Bestellung eines Rechtsanwalts zum Berufsbetreuer Senatsbeschluss vom 20. Dezember 2006 - XII ZB 118/03 - FamRZ 2007, 381, 382 f.).§ 1 Abs. 2 Satz 2 RVG, wonach § 1835 Abs. 3 BGB unberührt bleibt, stellt demgegenüber klar, dass der anwaltliche Verfahrenspfleger, der für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nichtanwaltlicher Verfahrenspfleger einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz verlangen kann (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282 unter Hinweis auf den Gesetzesentwurf, der die entsprechende Vorgängerregelung, § 1 Abs. 2 BRAGO, betraf).
cc) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2000 (FamRZ 2000, 1280, 1282) darauf hingewiesen, dass es in diesem Kontext in der Praxis zu schwierigen Abgrenzungsfragen kommen könne.
Dies gebietet bereits der durch eine solche Feststellung begründete Vertrauensschutz, dem vor dem Hintergrund der grundrechtlich geschützten Freiheit der Berufsausübung des anwaltlichen Verfahrenspflegers auch deshalb besondere Bedeutung zukommt, weil er bei der Übernahme solcher Pflegschaften entsprechend zu disponieren hat (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).
Im Übrigen kann dem anwaltlichen Verfahrenspfleger auch nachträglich eine Liquidation nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zugestanden werden, wenn sich ein ursprünglich als einfach eingeschätzter Fall nachträglich als rechtlich schwierig erweist (BVerfG FamRZ 2000, 1280, 1282).
- OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08
Abrechnung einer anwaltlichen Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssache als …
Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285).b) Auch in Verfahren über Unterbringungsmaßnahmen gelten die gleichen Maßstäbe (BVerfG FamRZ 2000, 1280/1283).
Soweit ein Rechtsanwalt zu den gesetzlich vorgesehenen Stundensätzen nicht kostendeckend arbeiten kann oder will, braucht er Verfahrenspflegschaften nicht anzunehmen (BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282).
- BVerfG, 09.03.2004 - 1 BvR 455/02 (1) Nach § 50 Abs. 5, § 67 Abs. 3 FGG in Verbindung mit § 1 BVormVG ist Verfahrenspflegern eine Vergütung für die Pflegschaft zu bewilligen, die derjenigen von Berufsvormündern entspricht (zur Verfassungsmäßigkeit dieser Vergütungsregelung vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juni 2000, FamRZ 2000, S. 1280).
Mit der Verfahrenspflegschaft nach § 50 Abs. 1 FGG hat der Gesetzgeber kein neues Berufsbild geschaffen, sondern sicherstellen wollen, dass Kinder ihre eigenen Interessen in ein auch sie betreffendes Gerichtsverfahren einbringen können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, FamRZ 2000, S. 1280 ).
- BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01
Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer
Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Betreuer in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OVG Hamburg NJW-RR 1999, 518).Als derart anwaltsspezifischer Dienst stellt sich die Besorgung einer Angelegenheit vor allem dar, wenn wegen deren Bedeutung und/oder Schwierigkeit notwendiger- oder zumindest üblicherweise professioneller Rechtsrat erholt worden wäre (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282) und ein Betreuer ohne Ausbildung zum Volljuristen deshalb berechtigterweise einen Rechtsanwalt beigezogen hätte (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.41; BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; BGHZ 139, 309/312; OLG Frankfurt a.Main FGPrax 2001, 195; Bühler BWNotZ 1999, 25/31).
- OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01
Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger
Nachdem das Bundesverfassungsgericht sich mit Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - zur Verfassungsgemäßheit der ab dem 01.01.1999 geltenden gesetzlichen Neuregelung der Verfahrenspflegervergütung geäußert hatte, reichte die Beteiligte zu 2. am 18.09.2000 Anträge auf Festsetzung des Geschäftswertes und einer Vergütung von 890, 42 DM abzüglich der erhaltenen 187, 04 DM = 703, 38 DM ein und führte aus, dass ihrer Meinung nach ihre Bestellung im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwältin erfolgt sei.Die Feststellung, dass die Beteiligte zu 2. als Rechtsanwältin zur Verfahrenspflegerin bestellt war, beruht auf der Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280), die der Senat mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - aufgegriffen hat.
- OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen - …
Die Vorschrift des § 67 Abs. 3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289).Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
- BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01
Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren
Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).Das Bundesverfassungsgericht hat daher in seiner Entscheidung vom 7.6.2000 (FamRZ 2000, 1280/1282) darauf hingewiesen, dass es für die Gerichte geboten sein könne, bei der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen sei, dass anwaltsspezifische Tätigkeiten zu erwarten seien.
- OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08
Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als …
Schon unter der Geltung der BRAGO, die in § 1 Abs. 2 eine mit § 1 Abs. 2 RVG identische Aufzählung enthielt, war aber anerkannt, dass § 1835 BGB auf weitere in § 1 Abs. 2 BRAGO genannte mögliche Einsatzbereiche von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten anzuwenden sei, wie etwa den Insolvenzverwalter, den Nachlassverwalter, den Testamentsvollstrecker oder den Liquidator (vgl. die Hinweise in BVerfG FamRZ 2000, 1280, und FamRZ 2000, 1284, jeweils m. w. N.).Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht es im Sinne der Rechtsklarheit als geboten erachtet, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen ist, dass rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden (FamRZ 2000, 1280; vgl. zur gesamten Problematik auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 906; BayObLG, FamRZ 2000, 1301;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rn. 49 zu § 1 RVG m. w. N., ferner sehr ausführlich m. w. N. auch zu Rechtsmitteln des Rechtsanwalts und der Staatskasse im Zusammenhang schon mit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger Budde in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Nachtrag zur 15. Aufl., 2005, Rn. 9 bis 12 zu § 67 a FGG).
- OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01
Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des …
Es hat ausgeführt, auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07.06.2000 (BTPrax 2000, 254) stehe dem Verfahrenspfleger hier nur die vom Amtsgericht zugebilligte Vergütung gemäß den Sätzen des BVormVG zu.Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2000 hat das BVerfG jedoch klargestellt, dass als Verfahrenspfleger eingesetzte Rechtsanwälte dann nach den Regeln der BRAGO Vergütung ihrer Tätigkeit verlangen können, wenn ihre konkret erforderlich gewordene Tätigkeit die normalerweise an Verfahrenspfleger bestellten Anforderungen übersteigt und speziell anwaltliche Tätigkeit abverlangt, wenn also professioneller Rechtsrat vonnöten oder wenigstens üblich ist (BVerfG BtPrax 2000, 254).
- OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04
Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts
Zwar ist seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 07. Juni 2002 (FamRZ 2000, 1280) anerkannt, dass Rechtsanwälte nach § 1 Abs. 2 S. 2 BRAGO ausnahmsweise ihre Tätigkeit zur Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben als Betreuer und - trotz des Ausschlusses dieser Vorschrift in § 67 Abs. 3 S. 2 FGG - auch als Verfahrenspfleger auf der Grundlage der BRAGO abrechnen können (vgl. BT-Drucks 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345; BGHZ 139, 309; BayObLG FamRZ 2002, 1201).Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
- BayObLG, 14.08.2001 - 3Z BR 197/01
Vergütung des Verfahrenspflegers in einem Unterbringungsverfahren
- OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03
Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als …
- BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags …
- OLG Köln, 10.01.2011 - 2 Wx 2/11
- OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 147/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09
- BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04
Immobilien - Verfahrenspfleger bei Grundstückskauf durch Minderjährigen
- OLG Frankfurt, 26.04.2006 - 1 WF 263/05
Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Umfang der vergütungsfähigen …
- OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06
Wechsel der Betreuung - Pflichtverletzung des früheren Betreuers - Vergütung für …
- OLG Düsseldorf, 29.01.2002 - 25 Wx 75/01
Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO oder BVormVG
- OLG Stuttgart, 29.10.2002 - 8 WF 20/02
Verfahrenspflegschaft: Aufgabenbereich und Vergütung des Verfahrenspflegers in …
- BayObLG, 28.05.2003 - 3Z BR 49/03
BRAGO -Gebühren für einen zum Betreuer für einen mittellosen Betroffenen …
- BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01
Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten
- KG, 11.07.2002 - 19 WF 158/02
Vergütungsfähigkeit und Zeitaufwand des Verfahrenspflegers für …
- OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung …
- OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 205/05
Verfahrensgebühren des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger in …
- OLG Frankfurt, 17.04.2008 - 1 WF 68/08
Verfahrenspfleger für das minderjährige Kind: Anfechtbarkeit der Bestellung und …
- BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 70/01
Härteausgleich bei der Vergütung für die Betreuung eines nicht mittellosen …
- OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 27/03
Die Kosten für einen erhöhten Aufwand des Verfahrenspflegers sind jedenfalls dann …
- OLG Düsseldorf, 28.02.2007 - 25 Wx 53/06
Abrechnung eines anwaltlichen Betreuers nach RVG
- OLG Köln, 05.12.2000 - 16 Wx 154/00
Vergütung für einen Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger in Betreuungssachen
- BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02
- KG, 25.07.2002 - 19 WF 185/02
Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts
- OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 165/03
Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines "als Rechtsanwalt" im …
- OLG Saarbrücken, 26.01.2004 - 5 W 299/03
Zur Wirksamkeit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Betreuer bei …
- OLG Köln, 13.06.2007 - 16 Wx 32/07
Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - 10 WF 167/08
Verfahrenspflegschaft: Anspruch eines zum Verfahrenspfleger bestellten …
- OLG München, 22.04.2009 - 33 Wx 85/09
Vergütungsansprüche eines Rechtsanwalts als Berufsbetreuer wegen der gesetzlichen …
- BayObLG, 01.06.2001 - 3Z BR 86/01
Vergütung des Berufsbetreuers eines nicht mittellosen Betroffenen
- BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 233/01
Härteausgleich im Rahmen der Betreuervergütung für das Jahr 1999
- LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04
Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts
- OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 29/03
Verfahrenspflegervergütung
- LG Darmstadt, 11.08.2004 - 5 T 403/04
Vergütung eines als Ergänzungspfleger herangezogenen Rechtsanwalts
- OLG Saarbrücken, 08.03.2002 - 5 W 15/02
Besondere Kenntnisse des Betreuers
- VG Berlin, 04.04.2007 - 4 A 74.07
Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines als Nachlasspfleger eingesetzten …
- OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02
- LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04
Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung
- LG Berlin, 03.12.2007 - 87 T 233/07
Festsetzung der Vergütung des Nachlasspflegers; Festsetzung der Vergütung des …
- LG Limburg, 27.11.2008 - 7 T 134/07
Vergütung des Verfahrenspflegers für eine rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit
- OLG Rostock, 23.09.2009 - 10 WF 178/09
Verfahrenspflegschaft: Abrechnung berufsspezifischer Dienstleistungen eines …
- LG Siegen, 20.05.2010 - 4 T 102/10
- OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 WF 27/02
Verfahrenspflegervergütung im Umgangsrechtsverfahren: Vergütungsfähigkeit der …
- OLG Stuttgart, 29.01.2003 - 8 W 28/03
Verfahrenspflegervergütung
- OLG Saarbrücken, 26.01.2004 - 5 W 299-03
Bestellung eines Betreuers unter Erteilen von Weisungen.
- OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 5 T 140/05
- LG Landau/Pfalz, 06.09.2001 - 3 T 147/01
Betroffenen kann im Verfahren betreffend die Errichtung einer Betreuung …
- OLG Rostock, 19.02.2010 - 10 WF 178/09
Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts; Anwendung des RVG
- LG Köln, 14.04.2010 - 1 T 357/09
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