Rechtsprechung
   BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99   

Berufungsbegründung im Feiertagspostverkehr

§ 233 ZPO, Vertrauen auf normale Postlaufzeiten, Art. 103 Abs. 1 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • RA Kotz

    Versäumung der Frist für die Berufungsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung infolge Postlaufzeiten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht dem Bürger angelastet werden

  • NWB SteuerXpert START (Leitsatz)

    GG Art. 103 Abs. 1; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei Vertrauen in Postlaufzeit

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  • nomos.de , S. 27 (Kurzinformation)

    Verzögerungen bei der Briefbeförderung dürfen nicht zu Lasten der Bürger gehen

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Fristversäumnis durch Verzögerung bei Briefbeförderung

  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Wenn die Post trödelt, ist der Recht suchende Bürger für versäumte Frist nicht verantwortlich

Verfahrensgang

  • LG Halle, 23.03.1999 - 2 S 352/98
  • LG Halle, 04.05.1999 - 2 S 352/98
  • LG Halle, 10.06.1999 - 2 S 352/98
  • BVerfG, 11.11.1999 - 1 BvR 762/99

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2000, 726
  • VersR 2000, 469
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Wird zitiert von ... (16)  

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  • BVerfG, 08.01.2009 - 1 BvR 755/08  

    Erbrechtliche Stellung nichtehelich geborener Kinder

    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG kann der Beschwerdeführerin nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726).
  • VK Nordbayern, 18.08.2000 - 320.VK-3194-18/00  

    Wann muss ein verspätet vorgelegtes Angebot ausnahmsweise nicht ausgeschlossen

    Das Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1138/97 und 1 BvR 762/99 ) hätte in zwei vergleichbaren Sachverhalten entschieden, dass Verzögerungen bei der Postbeförderung durch die Deutsche Post oder Kurierdienste nicht dem Absender angelastet werden dürften, wenn das Verschulden für die Fehlsendung eindeutig beim Beförderungsdienst liege und bei fachgerechter Beförderung ein rechtzeitiger Zugang gewährleistet gewesen wäre.

    cc) Die von der ASt angeführten Entscheidungen des BVerfG (1 BvR 1138/97, 1 BvR 762/99) zur Wiedereinsetzung bei Versäumung von Rechtsmittelfristen sind hier nicht einschlägig.

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 1030/00  

    Übergehen eines Beweisangebots im Zivilprozeß; Wiedereinsetzung in den vorigen

    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf den Beschwerdeführern nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 11. November 1999, 1 BvR 762/99, veröffentlicht in JURIS).
  • LAG Hessen, 30.07.2007 - 16 Sa 486/07  

    Sozialkassentarifvertrag: Anspruch auf Auskunfts- und Zahlungsverpflichtung;

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerfG 11. November 1999; NJW-RR 2000, 726; BVerfG 22. September 2000 NJW 2001, 744, 745; BGH 30. September 2003 BGH-Report 2004, 124 BGH 13. Mai 2004 NJW-RR 2004, 1217; BAG 08. Juni 1994 AP Nr. 31 zu § 233 ZPO 1977; BAG 05. Mai 1995 AP Nr. 38 zu § 233 ZPO 1977) dürfen dem Bürger Verzögerungen der Briefbeförderung oder Briefzustellung durch die Deutsche Post AG nicht als Verschulden angerechnet werden.
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 1813/08  

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe in einem

    Die Verzögerung der Briefbeförderung durch die Deutsche Post AG darf dem Beschwerdeführer nicht als Verschulden zugerechnet werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, NJW-RR 2000, S. 726, und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2001 - 1 BvR 1030/00 -, NJW 2001, S. 1565).
  • LAG Düsseldorf, 17.07.2006 - 14 Sa 334/06  

    Mangels Abmahnung und Anhörung unwirksame fristlose Kündigungen bei

    Die von dem Kläger vermissten allgemeinen organisatorischen Vorkehrungen für die Fristenwahrung sind in Fällen konkreter Einzelanweisungen, deren Befolgung wie hier eine Fristwahrung sichergestellt hätte, nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht maßgebend (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2000, NJW 2001, 1595 ff.; BGH, Beschluss vom 23.10.2003, NJW 2004, 367 ff.; BGH, Beschluss vom 22.06.2004, NJW-RR 2004, 1361 f.; BGH, Beschluss vom 26.01.2006, JurBüro 2000, 222 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.2000 - 2 BvR 1557/98  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Postlaufzeit

    Vielmehr ist bei Zweifeln eine Auskunft der Post darüber vorzulegen oder von Amts wegen einzuholen, wie lange die gewöhnliche Postlaufzeit nach deren organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen bemessen ist (vgl. BVerfGE 41, 23 ; 54, 80 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Mai 1995 - 1 BvR 2440/94 -, NJW 1995, S. 2546 f. und vom 11. November 1999 - 1 BvR 762/99 -, VersR 2000, S. 469 f.).
  • BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 1100/01  

    Verfassungsmäßigkeit der Verwerfung einer Berufung; Verteilung auf die Gerichte

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 228/00  

    Arbeitslosenversicherung

  • LAG Hessen, 24.05.2000 - 2 Ta 74/00  

    Postlaufzeit von Usbekistan für Kündigungsschutzklage

  • BPatG, 15.11.2000 - 28 W (pat) 236/00  
  • BPatG, 01.09.2005 - 10 W (pat) 715/02  
  • BPatG, 12.05.2010 - 28 W (pat) 51/10  
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