Rechtsprechung
| BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86 |
Beschlagnahme von Filmmaterial
§§ 97 Abs. 5, 53 Abs. 1 Nr. 5 StPO, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, Zugriff der Justiz auf selbstrecherchiertes Material von Rundfunkangehörigen ist verfassungsrechtlich zulässig;
(Hinweis: beachte die einfachgesetzliche Neuregelung durch Änderungsgesetz vom 15.2.02)
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Beschlagnahme von Filmmaterial
- Telemedicus (Volltext/Leitsatz)
Beschlagnahme von Filmmaterial
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zeugnisverweigerungsrecht von Journalisten bezüglich selbstrecherchiertem Material
Verfahrensgang
- AG Mainz, 15.10.1986 - 15 Gs 3686/76
- AG Mainz, 15.10.1986 - 15 Gs 3686/86
- LG Mainz, 18.11.1986 - 1 Qs 536/86
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 77, 65
- NJW 1988, 329
- NStZ 1988, 33
- MDR 1988, 200
- ZUM 1988, 26
- afp 1987, 679
- StV 1988, 1
- NVwZ 1988, 237
Wird zitiert von ... (81)
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96
Fernmeldegeheimnis
Er hat insbesondere auch den Erfordernissen der Rechtspflege Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 77, 65, 75 f.).Soweit das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Fälle betont, in denen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift ( BVerfGE 64, 108, 119; 77, 65, 81 f.), folgt daraus kein unmittelbar aus der Verfassung herleitbares generelles Zeugnisverweigerungsrecht.
Es ist staatlichen Stellen jedoch grundsätzlich verwehrt, sich Einblicke in die Vorgänge bei der Vorbereitung einer Sendung zu verschaffen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ).
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr).
Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).
Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen subjektive Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektivrechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks - von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).
Deshalb besteht auch ein schutzwürdiges Interesse der Medien an der Geheimhaltung solcher Unterlagen, die das Ergebnis eigener Beobachtungen und Ermittlungen sind (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Im Rahmen der gebotenen Abwägung ist das Gewicht des Rechtsguts zu berücksichtigen, dessen Schutz das einschränkende Gesetz dient (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Er hat insbesondere auch den Erfordernissen der Rechtspflege Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Die durch Strafverfolgungsmaßnahmen mögliche Aufklärung von Straftaten und ihr Beitrag zur Sicherung der Befolgung der Strafgesetze können durch Zeugnisverweigerungsrechte oder ähnliche verfahrensrechtliche Beschränkungen der Strafverfolgung empfindlich berührt werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Es bedarf der Abwägung durch den Gesetzgeber, ob und wie weit die Erfüllung der publizistischen Aufgaben einen Vorrang der Medienfreiheit gegenüber dem Interesse an einer rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege rechtfertigt und wie weit die Presse- und die Rundfunkfreiheit ihrerseits an diesem Interesse ihre Grenzen findet (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ).
(1) Soweit das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG auch für die Fälle betont, in denen ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht nicht greift (vgl. BVerfGE 64, 108 ; 77, 65 ), folgt daraus kein unmittelbar aus der Verfassung herleitbares generelles Zeugnisverweigerungsrecht.
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 1739/04
Anordnung der Durchsuchung der Geschäftsräume eines Rundfunksenders (richterliche …
Die Vorschriften über das Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO und das Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 5 Satz 1 StPO sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162, 189; 77, 65, 81 f.).Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244, 262) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65, 82 f.; 107, 299, 334).
Dies gilt insbesondere für die Reichweite der Rundfunkfreiheit und das hiervon umfasste Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ), für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines publizistischen Zeugnisverweigerungsrechtes und Beschlagnahmeverbotes (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ) sowie für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Anordnung der Durchsuchung von Redaktionsräumen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ).
a) Das Grundrecht der Rundfunkfreiheit, das auch juristischen Personen zusteht, die - wie der Beschwerdeführer - Rundfunkprogramme veranstalten (vgl. BVerfGE 97, 298 ), gewährleistet nicht nur als subjektives Recht den im Rundfunkwesen tätigen Personen und Unternehmen Freiheit von staatlichem Zwang (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ), sondern schützt in seiner objektiven Bedeutung darüber hinaus die institutionelle Eigenständigkeit des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk zu ihren Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 117, 244 ) sowie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Letztere verwehrt es staatlichen Stellen grundsätzlich, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die in der Presse gedruckt oder im Rundfunk gesendet werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ).
Entsprechend dieser Zielsetzung fallen nicht nur Unterlagen eigener journalistischer Recherche (vgl. BVerfGE 77, 65 ) und redaktionelles Datenmaterial einschließlich der im Zuge journalistischer Recherche hergestellten Kontakte (vgl. BVerfGE 117, 244 ), sondern auch organisationsbezogene Unterlagen eines Presse- oder Rundfunkunternehmens, aus denen sich redaktionelle Arbeitsabläufe, redaktionelle Projekte oder auch die Identität der Mitarbeiter einer Redaktion ergeben, unter das Redaktionsgeheimnis.
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Es bedarf einer Zuordnung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG gewährleisteten Freiheiten und des durch die einschränkenden Vorschriften geschützten Rechtsgutes, die in erster Linie dem Gesetzgeber obliegt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).
Die Normen sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings nicht notwendig abschließende Regelungen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 64, 108 ; 77, 65 ).
Handelt es sich um Gesetze, die die Rundfunkfreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt ( BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; st. Rspr.).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).
Zwar dürfen Presse- und Rundfunkfreiheit nicht als Privilegierung jeder der Nachrichtensammlung und Nachrichtenverbreitung dienenden Handlung verstanden werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
- BVerfG, 10.12.2010 - 1 BvR 2020/04
Art und Weise der Durchführung einer Durchsuchung der Geschäftsräume eines …
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244, 262) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65, 82 f.; 107, 299, 334).Dies gilt insbesondere für die Reichweite der Rundfunkfreiheit und das hiervon umfasste Redaktionsgeheimnis (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ), für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung eines publizistischen Zeugnisverweigerungsrechtes und Beschlagnahmeverbotes (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ) sowie für die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Anordnung von Beschlagnahmen in Redaktionsräumen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ).
a) Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr).
Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).
Wie die Pressefreiheit gewährleistet auch die Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG als subjektives Recht den im Rundfunkwesen tätigen Personen und Unternehmen Freiheit von staatlichem Zwang (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
In seiner objektiven Bedeutung schützt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG darüber hinaus die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).
Geschützt sind namentlich die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse beziehungsweise Rundfunk und den Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 36, 193 ; 117, 244 ), darüber hinaus aber auch die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 117, 244 ).
Letztere verwehrt es staatlichen Stellen grundsätzlich, sich einen Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung von Nachrichten oder Beiträgen führen, die in der Presse gedruckt oder im Rundfunk gesendet werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ; 107, 299 ).
Ebenso wie die Beschlagnahme von Datenträgern mit redaktionellem Datenmaterial (vgl. BVerfGE 117, 244 ) greift auch die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von redaktionellen Unterlagen in die vom Grundrecht der Presse- bzw. Rundfunkfreiheit umfasste Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit ein (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind als allgemeine Gesetze anerkannt (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ; 117, 244 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).
Handelt es sich um Gesetze, die die Rundfunkfreiheit beschränken, ist bei Anwendung und Auslegung des einfachen Rechts das eingeschränkte Grundrecht zu beachten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 77, 65 ; 117, 244 ), damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt ( BVerfGE 7, 198 ; 59, 231 ; 71, 206 ; st. Rspr.).
Die Beeinträchtigungen der Presse- und Rundfunkfreiheit sind auch dann in die Gewichtung einzustellen, wenn die Vorschriften der Strafprozessordnung ein pressespezifisches Beschlagnahmeverbot nicht vorsehen (vgl. BVerfGE 117, 244 ) und sind insbesondere im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen ( BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. August 2000 - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom heutigen Tag - 1 BvR 1739/04 -).
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06
Cicero
Die Freiheit der Medien ist konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 77, 65 ; stRspr).Eine freie Presse und ein freier Rundfunk sind daher von besonderer Bedeutung für den freiheitlichen Staat (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ).
Dementsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den im Bereich von Presse und Rundfunk tätigen Personen und Organisationen Freiheitsrechte und schützt darüber hinaus in seiner objektiv-rechtlichen Bedeutung auch die institutionelle Eigenständigkeit der Presse und des Rundfunks (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 66, 116 ; 77, 65 ).
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung mit ihrer prinzipiellen Verpflichtung für jeden Staatsbürger, zur Wahrheitsfindung im Strafverfahren beizutragen und die im Gesetz vorgesehenen Ermittlungsmaßnahmen zu dulden, sind in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als allgemeine Gesetze anerkannt; auch sie sind unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt das verfassungsrechtliche Gebot einer effektiven Strafverfolgung hervorgehoben, das Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 29, 183 ; 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ; 122, 248 ).Die durch Strafverfolgungsmaßnahmen bezweckte Aufklärung von Straftaten und ihr Beitrag zur Durchsetzung der Strafgesetze können durch Zeugnisverweigerungsrechte oder vergleichbare verfahrensrechtliche Beschränkungen der Strafverfolgung empfindlich berührt werden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).
Solche Beeinträchtigungen bedürfen - auch vor dem Hintergrund des im Rechtsstaatsprinzip begründeten Anspruchs des Beschuldigten auf ein faires Strafverfahren - der verfassungsrechtlichen Legitimation (vgl. BVerfGE 77, 65 ).
Der Gesetzgeber ist weder gehalten, noch steht es ihm frei, der Presse- und Rundfunkfreiheit den absoluten Vorrang vor anderen wichtigen Rechtsgütern einzuräumen, wie etwa dem hier in Rede stehenden Gebot der Wahrheitserforschung im Strafprozess (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ).
- BVerfG, 01.02.2005 - 1 BvR 2019/03
Pressefreiheit; Durchsuchung von Redaktionsräumen (Störung der …
Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116, 133; 77, 65, 74).Diese sind aber ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65, 81 ff.; 107, 299, 329 ff.).
Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231, 265; 77, 65, 75).
a) Die in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG verbürgte Pressefreiheit schützt die Eigenständigkeit der Presse von der Beschaffung der Information bis zur Verbreitung der Nachrichten und Meinungen (vgl. BVerfGE 66, 116 ; 77, 65 ).
Diese sind ihrerseits unter Berücksichtigung der Pressefreiheit auszulegen und anzuwenden (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 107, 299 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 77/96 -, NJW 2001, S. 507).
Die Einschränkung der Pressefreiheit muss geeignet und erforderlich sein, um den angestrebten Erfolg zu erreichen; dieser muss in angemessenem Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die Beschränkung für die Pressefreiheit mit sich bringt (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 71, 206 ; 77, 65 ).
- BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 2172/96
Aufzeichnungspflicht
Eine solche durchgängige Aufzeichnung träfe bei einer von vornherein ausgestaltungsbedürftigen Freiheit wie der Rundfunkfreiheit zwar nicht auf dieselben verfassungsrechtlichen Bedenken wie bei einer natürlichen Freiheit (vgl. dazu BVerfGE 69, 315 [349]; 77, 65 [78]).Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt deshalb im Interesse eines breiten Informationsflusses die Vertraulichkeit zwischen ihnen und ihren Informanten (vgl. BVerfGE 77, 65 [74 f.]).
Es ist staatlichen Stellen grundsätzlich verwehrt, sich Einblick in die Vorgänge zu verschaffen, die zur Entstehung einer Sendung führen (vgl. BVerfGE 77, 65 [75] unter Hinweis auf BVerfGE 66, 116 [133 ff.]).
In besonderen Ausnahmefällen können sogar weitergehende Begrenzungen des Aussagezwangs und der Beschlagnahme von Unterlagen unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 64, 108 [116]; 77, 65 [81 f.]).
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater …
Es besteht daher die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, eine funktionstüchtige Strafrechtspflege zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 33, 367 ; 51, 324 ; 77, 65 ; 107, 104 ; 122, 248 ).Außerdem sind Mindesterfordernisse an eine zuverlässige Wahrheitserforschung zu wahren (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 70, 297 ; 77, 65 ; 86, 288 ; 118, 212 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
"Verbrechensbekämpfungsgesetz/ G10" ist zum Teil mit dem GG unvereinbar
Das gilt namentlich für die Geheimhaltung der Informationsquellen und das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informanten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 50, 234 ; 77, 65 ) sowie die Vertraulichkeit der Redaktionsarbeit (vgl. BVerfGE 66, 116 ), die sämtlich für die Informationsbeschaffung und -verarbeitung unerläßlich sind.Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 m.w.N.; 80, 367 ).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Verfassungsbeschwerden gegen akustische Wohnraumüberwachung (so genannter Großer …
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt die unabweisbaren Bedürfnisse einer wirksamen Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung hervorgehoben, das öffentliche Interesse an einer möglichst vollständigen Wahrheitsermittlung im Strafverfahren - zur Überführung von Straftätern ebenso wie zur Entlastung Unschuldiger - betont und die wirksame Aufklärung gerade schwerer Straftaten als einen wesentlichen Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens bezeichnet (vgl. BVerfGE 77, 65 ; 80, 367 ; 100, 313 ; 107, 299 ). - BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Anwaltsdaten
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03
Abruf von Kontostammdaten
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung
- BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Zur Speicherung des "genetischen Fingerabdrucks" verurteilter Personen
- BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95
Fernsehen aus dem Gerichtssaal II - n-tv
- BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91
Nemo tenetur se ipso accusare
- BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94
Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang …
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Zum Strafverbot der Legitimation der NS-Willkürherrschaft
- BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht …
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteilung an Rundunkunternehmen
- BGH, 24.01.2001 - 3 StR 324/00
Observationen durch das Navigationssystem "Global Positioning System" zulässig
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- BVerfG, 19.09.2006 - 2 BvR 2115/01
Belehrung ausländischer Beschuldigter über das Recht auf konsularische …
- BVerfG, 22.08.2000 - 1 BvR 77/96
Verfassungsbeschwerde der TAZ gegen Beschlagnahme eines "täuschenden …
- BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99
"Heidemörder"
- BGH, 07.03.2006 - 1 StR 316/05
Prüfung der Verwertbarkeit von Zufallserkenntnissen aus einer …
- BGH, 14.03.1990 - KVR 4/88
Sportübertragungen
- BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06
Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame …
- BVerwG, 12.05.1999 - 6 C 14.98
Keine Bedenken gegen Einführung des Semestertickets an Hochschulen …
- BGH, 22.11.2001 - 1 StR 220/01
Belehrung über das Recht auf Verteidigerkonsultation und zur Notwendigkeit einer …
- BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00
Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"
- BGH, 30.05.2001 - 1 StR 42/01
Tatprovokation durch Vertrauensperson
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
- BVerfG, 12.08.2002 - 2 BvR 932/02
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verbindung von Strafverfahren
- OVG Hamburg, 21.03.2007 - 3 Bs 396/05
Informationen über das Führen einer (Schein-) Ehe dürfen nicht durch verdeckte …
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 21.10.1999 - LVerfG 2/98
Verdachtlose Kontrollen - sog. Schleierfahndung
- BFH, 21.10.1994 - VI R 15/94
Steuerbefreiung der sog. Buschzulage auch für private Arbeitnehmer?
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92
Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Bluitprobe
- OVG Thüringen, 11.06.2001 - 4 N 47/96
Abfallbeseitigungsrecht; Abfallbeseitigungsrecht; Abfall; Abfallbeseitigung; …
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94
Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör
- BVerfG, 11.01.1996 - 1 BvR 2623/95
Bundesverfassungsgericht
- VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00
- BVerfG, 14.12.2004 - 1 BvR 411/00
Rundfunkfreiheit; Eingriff (strafgerichtliche Verurteilung); Verletzung (Schranke …
- BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 2485/07
Verfassungsrechtlicher Anspruch auf ein faires Verfahren (Belehrung über das …
- BVerfG, 23.03.1988 - 1 BvR 686/86
Eigentumsrecht von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
- BVerfG, 13.09.1993 - 2 BvR 1666/93
Verfassungsmäßigkeit von durch einen Untersuchungsausschuß erwirkten …
- BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
- BVerfG, 27.10.2003 - 2 BvR 2211/00
Beschlagnahmeverbot für Wirtschaftsprüfer
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 2357/04
Vorschriften zum Abruf der Konten-Stammdaten von Bankkunden sind teilweise …
- BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 603/05
- BVerfG, 08.06.2010 - 2 BvR 432/07
Verwertung im Wege der Rechtshilfe von der Schweizerischen Eidgenossenschaft …
- BVerwG, 27.09.1991 - 2 WD 43.90
Dienstvergehen von Soldaten durch Billigung des Zitats "Alle Soldaten sind …
- BVerfG, 13.09.2001 - 1 BvR 1398/01
Umfang des Aussageverweigerungsrechts von Journalisten
- OLG Frankfurt, 29.10.2001 - 3 Ws 986/01
Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft: Zulässigkeit bei Nichtbescheidung …
- BVerfG, 18.02.2003 - 2 BvR 369/01
Verfassungsmäßigkeit eines Herausgabeverlangens im Steuerstrafverfahren
- BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvF 4/03
- LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 09.07.1998 - LVerfG 1/97
Schülerfahrtkosten
- VG Koblenz, 07.12.1999 - 5 K 82/99
- BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94
- OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01
Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms …
- OLG Frankfurt, 12.08.2002 - 3 VAs 11/02
Strafvollstreckung im Heimatland eines Verurteilten: Statthaftigkeit und …
- VG Hamburg, 11.10.2006 - 10 K 914/06
- BVerfG, 17.11.2007 - 2 BvR 518/07
Tagebücher gehören nicht zum Kern der Intimsphäre // Verfassungsgericht bestätigt …
- BVerfG, 26.06.2008 - 2 BvR 219/08
- BVerfG, 11.05.1994 - 1 BvR 733/94
Fotografierverbot in und vor einem Sitzungssaal - Pressefreiheit und Freiheit der …
- BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB
- VerfGH Berlin, 06.07.2005 - VerfGH 32/05
- BGH, Ermittlungsrichter, 20.11.1989 - II BGs 355/89
Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts des Journalisten
- BGH, 29.03.1994 - 1 StR 71/94
- OLG Brandenburg, 08.01.1997 - 2 Ws 329/96
- BVerfG, 20.12.2001 - 2 BvR 429/01
- FG Hamburg, 29.01.2003 - I 511/00
Kindergeld für Auslands-Zivildienst:
- StGH Niedersachsen, 06.09.2005 - StGH 4/04
Klage der SPD gegen Niedersächsisches Mediengesetz erfolgreich
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug
- BVerfG, 01.10.1997 - 2 BvR 1056/96
Koalitionsfreiheit: Gewerkschaftlicher Rechtsschutz in Strafverfahren
- VerfGH Berlin, 31.10.2002 - VerfGH 84/02
- FG Hessen, 31.10.2005 - 12 K 863/04
Kindergeldanspruch bei Freiwilligendienst im außereuropäischen Ausland - …
- LG Mannheim, 30.03.2004 - 1 Qs 1/04
Ermittlungsverfahren: Molekulargenetische Untersuchung der Blutprobe einer nicht …
- VerfGH Berlin, 21.03.2002 - VerfGH 115/01
- VerfGH Berlin, 12.12.2003 - VerfGH 86/03
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