Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
13.06.1991
Aktenzeichen
4 StR 105/91
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dejure.org

Beschränkung der Revision auf Nichtunterbringung

wird eine Revision gem. § 341 StPO ohne weitere Erklärung eingelegt, so konkretisiert die im Rahmen der Revisionsbegründung (§ 345 Abs. 1 StPO) abgegebene Erklärung nach § 344 Abs. 1 StPO erstmals den Umfang der Anfechtung (ist also weder Teilrücknahme noch Teilverzicht iSv § 302 Abs. 2 StPO)

HRR Strafrecht

§ 302 Abs. 2 StPO; § 341 Abs. 1 StPO; § 344 Abs. 1 StPO

Beschränkung der Revision in der Revisionsbegründungsschrift ist keine Teilrücknahme und kein Teilverzicht des Rechtsmittels.

Fundstellen
BGHSt 38, 4
NJW 1991, 3162
NStZ 1991, 501
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