Rechtsprechung
   BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98   

Bestellung Steinmetzarbeiten

Art. 12 GG, Grenzziehung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe im Handwerk, § 1 Abs. 1 Nr. 3 SchwarzArbG, § 55 GewO

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Kassel, 18.12.1997 - 706 Js 280205/97
  • OLG Frankfurt, 21.10.1998 - 2 Ws (B) 498/98
  • BVerfG, 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 2001, 189
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Wird zitiert von ... (20)  

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 449/02  

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Durchsuchung von Wohnräumen

    Es sei daher - entsprechend der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 (Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, S. 189 f.) - auch die Ausübung der vollen Kunstfertigkeit eines Handwerks im Reisegewerbe möglich.

    Der Zentralverband des Deutschen Handwerks weist hinsichtlich der Abgrenzung einer handwerklichen Tätigkeit im Reisegewerbe nach § 55 GewO von einer handwerklichen Tätigkeit mit stehendem Betrieb nach § 1 HwO auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - hin.

    Zwar ist den Fachgerichten darin zuzustimmen, dass Umfang und Ausmaß möglicher handwerklicher Leistungen im Reisegewerbe regelmäßig eingeschränkt sein werden, da eine Werkstatt im Sinne eines stehenden Betriebs bei Reisegewerbetreibenden nicht zur Verfügung steht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, S. 189 ).

    Auch wenn es sich bei den Tätigkeiten im Reisegewerbe damit tendenziell um Minderhandwerk handeln wird, ist es aber nicht ausgeschlossen, dass im Reisegewerbe auch einmal die volle Kunstfertigkeit eines Handwerks eingesetzt wird (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000, a.a.O).

    Entscheidend für die Abgrenzung des Reisegewerbes von der Ausübung des Handwerks im stehenden Betrieb ist, dass beim Reisegewerbe die Initiative zur Erbringung der Leistung vom Anbietenden ausgeht, während beim stehenden Handwerksbetrieb die Kunden um Angebote nachsuchen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2000, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2003 - 4 A 511/02  
    Eine vollhandwerkliche Tätigkeit (hier das Erstellen von Dachstühlen im Rahmen des Zimmerergewerbes) kann zulässigerweise auch als Reisegewerbe nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO ausgeübt werden (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189 = GewArch 2000, 480).

    Die früher in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretene Auffassung, vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Urteil vom 12.9.1995 - 14 S 1215/95 -, GewArch 1995, 475, und - im Anschluss an dieses Urteil - OVG NRW, Beschluss vom 10.8.1998 - 4 B 1225/98 -, GewArch 1999, 32 (m. N. aus der Kommentarliteratur), eine nicht sofortige, sondern in Absprache mit dem Kunden auf einen späteren Zeitpunkt verlegte Ausführung handwerklicher Leistungen werde von dem Tatbestandsmerkmal des Aufsuchens von Bestellungen auf Leistungen nicht umfasst, kann nach der Rechtsprechung des BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189 = GewArch 2000, 480, der sich der Senat anschließt, nicht mehr aufrecht erhalten werden.

    BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000, a.a.O.; Honig, a.a.O., § 1 HwO Rn. 22.

    Die grundsätzliche Bereitschaft und Fähigkeit zur Sofortleistung des Gewerbetreibenden, vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, a.a.O., wird dadurch nicht in Frage gestellt.

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 275/03  

    Meisterprüfung: Ausnahmebewilligung - Nachweis von notwendigen Kenntnissen und

    Die obergerichtliche Rechtsprechung zum großen Befähigungsnachweis geht seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.07.1961 (a.a.O.) unverändert davon aus, dass das Erfordernis des Befähigungsnachweises für das Handwerk mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wegen der darin liegenden empfindlichen Eingriffe in die Freiheit selbstständiger Berufsausübung aber eine grundrechtsfreundliche, großzügige Auslegung und Anwendung der Ausnahmetatbestände voraussetzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, GewArch 2000, 240; Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480; BVerwG, Urteil vom 29.08.2001 - 6 C 4/01 - GewArch 2001, 479: Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG trotz Änderung der Vorschriften der HwO über die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle).

    Sowohl in dieser Entscheidung als auch in seinem Beschluss vom 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 - (a.a.O.) stellt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich fest, dass es die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden hat.

mehr
  • BVerwG, 31.08.2011 - 8 C 9.10  

    Feststellungsantrag; Klageziel; Rechtsschutzziel; Handwerker; Eintragungspflicht;

    Zwischen der handwerklichen Betätigung im Reisegewerbe und im stehenden Gewerbe bestehen erhebliche strukturelle Unterschiede, die es nach der Wertung des Gesetzgebers rechtfertigen, für das stehende Gewerbe neben der persönlichen auch die fachliche Eignung des Inhabers/Betriebsleiters zu verlangen, während im Reisegewerbe die persönliche Zuverlässigkeit genügt (vgl. Beschluss vom 1. April 2004 - BVerwG 6 B 5.04 (6 PKH 1.04) - GewArch 2004, 488 unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - GewArch 2000, 480 ).
  • BVerwG, 29.08.2001 - 6 C 4.01  

    Ausnahmefall; Bäckerhandwerk; großer Befähigungsnachweis; Handwerkskammer;

    In seinen Beschlüssen vom 31. März 2000 - 1 BvR 608/99 - (GewArch 2000, 240 ) und vom 27. September 2000 - 1 BvR 2176/98 - (GewArch 2000, 480) hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt, es habe "die maßgeblichen Fragen zum Befähigungsnachweis für das Handwerk bereits entschieden".
  • VG Karlsruhe, 13.08.2003 - 11 K 656/03  

    Meisterbrief

    Ohne dass es auf die Verwertbarkeit der Durchsuchungsergebnisse vom 27.01.2003 ankäme - und auch unter Berücksichtigung der in der neueren Rechtsprechung des BVerfG (vgl. Kammerbeschl. v. 27.09.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189; Kammerbeschl. v. 31.03.2000 - 1 BvR 608/99 -, NVwZ 2001, 187) aufgestellten Anforderungen - ergibt sich aus den Akten indes hinlänglich, dass der Antragsteller mit seinem Betrieb die Grenzen vom Kleingewerbe zum Vollhandwerk überschreitet.

    Das Erfordernis des großen Befähigungsnachweises ist auch - noch immer - mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar (BVerfG, Kammerbeschl. v. 27.09.2000, a.a.O.; Kammerbeschl. v. 31.03.2000, a.a.O.; grundlegend noch immer BVerfG, Entsch. v. 17.07.1961 - 1 BvL 44/55 -, ).

  • VG Weimar, 14.07.2005 - 8 K 176/04  

    Gewerberecht: Abgrenzung zwischen Reisegewerbe und stehendem Gewerbe

    Dabei kann jedoch auch die volle Kunstfertigkeit eines Vollhandwerkers im Reisegewerbe eingesetzt werden (BVerfG Beschluss vom 27. September 2000, GewArch 2000, 480ff.).

    Durch die Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis wird nur die persönliche Zuverlässigkeit bescheinigt und überwacht, wohingegen beim stehenden Gewerbe daneben auch die fachliche Zuverlässigkeit garantiert wird (vgl. BVerfG Beschluss vom 27. September 2000, GewArch 2000, 480ff.).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2010 - 8 LB 9/08  

    Aufstellen von Grabmalen ohne Eintragung in die Handwerksrolle möglich

    Nach der - verfassungskonformen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.9.2000 - 1 BvR 2176/98 -, NVwZ 2001, 189) - Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts liegt der Kernbereich des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks in der formenden und gestaltenden Tätigkeit am Stein und mit dem Stein.
  • BVerwG, 01.04.2004 - 6 B 5.04  
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Kammerbeschluss vom 27. September 2000 1 BvR 2176/98 (GewArch 2000, 480 ) ausgeführt, dass nach der Wertung des Gesetzgebers im stehenden Betrieb neben der persönlichen auch die fachliche Zuverlässigkeit des Inhabers, der den Meisterbrief haben müsse, garantiert werde, während im Reisegewerbe lediglich die persönliche Zuverlässigkeit überwacht werde, so dass eine Konkurrenz zwischen den beiden Betätigungsformen nicht zu besorgen sei.
  • OLG Jena, 26.11.2008 - 2 U 438/08  

    Irreführung durch Bewerbung der Tätigkeit im Reisegewerbe als stehendes Gewerbe

    Es ist zwar nach neuerer Rechtsprechung des BVerfG (zuletzt GewArchGewA 2007, 294; GewArch 2000, 480) nicht mehr erforderlich, dass der Reisegewerbetreibende seine Leistungen beim Aufsuchen des Kunden unmittelbar und sofort erbringt.
  • OVG Niedersachsen, 30.06.2003 - 8 ME 81/03  

    Dachdecker-Handwerk; Estrichleger-Handwerk; Handwerksbetrieb; Handwerksrolle;

  • VG Lüneburg, 17.10.2007 - 5 A 247/06  
  • OLG Frankfurt, 26.11.2010 - 25 U 65/09  

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch: Ankauf von Altedelmetallen in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2004 - 4 B 2607/03  
  • VG Saarlouis, 04.11.2004 - 1 K 40/03  

    Gewerberecht: Eintragung eines Fladenbrotbäckers in die Handwerksrolle

  • VGH Bayern, 07.09.2005 - 22 ZB 05.1130  
  • LG Mainz, 31.01.2006 - 10 HKO 54/05  

    1. Das Grundrecht der Berufsausübungsfreiheit des Art. 12 Abs.1 GG gebietet,

  • OLG Frankfurt, 03.12.2009 - 6 U 178/08  

    Irreführung: Internetwerbung eines Dachdeckers im Reisegewerbe

  • VG Lüneburg, 10.12.2003 - 5 A 199/02  

    Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO; Ausnahmebewilligung; Leipziger Beschlüsse

  • VG Würzburg, 11.02.2004 - W 6 K 03.1040  
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