Rechtsprechung

Gericht
OLG Hamm
Datum
07.01.2000
Aktenzeichen
4 Ss OWi 1324/99
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Bestellung von 5 Verteidigern - Zustellung an den Betroffenen

§ 74 Abs. 2 OWiG ist kein Fall des § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 OWiG;

§ 45 StPO, Antragsbegründung muß die Mitteilung des Zeitpunkts des Hinderniswegfalls enthalten;

§ 44 StPO, Verschulden bei Nichtabholen der Gerichtspost nach Zustellung durch Niederlegung, § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: vgl. nun § 181 ZPO), § 145a Abs. 3 Satz 2 StPO;

§ 473 StPO, keine Kostenentscheidung bei erfolglosem Antrag nach § 346 Abs. 2 StPO, § 80 Abs. 4 OWiG

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Verwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG, Antrag auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts, Wiedereinsetzung, Mitteilung des Zeitpunktes des Wegfalls des Hindernisses, Unzulässigkeit des Wiedereinsetzungsantrages, eigenes Verschulden wegen fehlender Mitteilung des Datums der Zustellung an Verteidiger, Zustellung an Betroffenen trotz Bevollmächtigung eines Verteidigers

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