Rechtsprechung
   BGH, 02.02.1972 - 2 StR 670/71   

Bestellungen gegen Rechnung

§§ 263, 25 Abs. 2 StGB, gemeinsamer Tatplan

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 24, 286
  • NJW 1972, 649



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BGH, 22.06.1992 - II ZR 178/90  

    Sittenwidrige Schädigung und Betrug bei Verleitung Dritter zur Zeichnung von

    Da die vorstehenden Vorwürfe auch die I. mit ihrem damaligen Vorstandsvorsitzenden E. treffen, kann es letztlich im Hinblick auf § 830 Abs. 2 BGB dahingestellt bleiben, ob die Beklagte als Mittäter oder Gehilfe des dargelegten Betruges anzusehen ist (zu den Unterscheidungskriterien vgl. u.a. BGHSt 24, 286; BGH, Urt. v. 4. Mai 1988 - 2 StR 82/88, BGHR StGB § 25 Abs. 2 - Mittäter 2).
  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00  

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

    Da aber die Mittäterschaft auf dem Prinzip des arbeitsteiligen Handelns beruht, sind ihm als Mittäter die Tatbeiträge der anderen Tatbeteiligten und somit alle für die GmbH erfolgten Bestellungen zuzurechnen, auch soweit er diese nicht selbst ausgeführt hat (vgl. BGHSt 24, 286, 288; BGHR StGB § 25 II Mittäter 20; Cramer in Schönke/ Schröder, StGB 25. Aufl. § 25 Rdn. 61; Lackner, StGB 22. Aufl. § 25 Rdn. 9 und Rdn. 14).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91  
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