Rechtsprechung
| BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 |
Betriebsbetretungsrecht
Art. 12 GG, Schutzbereich;
Art. 2 GG, Zwangsmitgliedschaft;
Art. 13 GG
Volltextveröffentlichungen (3)
- DFR
Betriebsbetretungsrecht
- Alpmann Schmidt
GG Art. 13 Abs. 1, 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der "Wohnung" i.S. von Art. 13 GG
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 32, 54
- NJW 1971, 2299
- MDR 1972, 117
- DÖV 1972, 51
- DVBl 1971, 982
- WM 1971, 1363
Wird zitiert von ... (153)
- BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05
Berufsrecht - Betriebsbesichtigungsrecht der Handwerkskammern
Er umfasst auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 76, 83 ; 97, 228 ).Zwar ist das in einer Reihe von Gesetzen den Behörden der unmittelbaren oder mittelbaren Staatsverwaltung - wie namentlich den Handwerkskammern in § 17 Abs. 2 HandwO - eingeräumte Recht, zu Kontrollzwecken Geschäftsräume zu betreten und darin Besichtigungen und Prüfungen verschiedener Art vorzunehmen, nicht als Eingriff im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG anzusehen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
Allerdings müssen auch für solche Betretungs- und Besichtigungsrechte von Verfassungs wegen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Beeinträchtigung des Rechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung auszuschließen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
bb) Allerdings müssen das Betreten der Räume und dortige Prüfungen und Besichtigungen auch einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
Mangels Einschlägigkeit der Rechtfertigungsvoraussetzungen des Art. 13 Abs. 7 GG können die in § 17 Abs. 2 HandwO normierten Betretungs- und Besichtigungsrechte verfassungsrechtlich nur Bestand haben, weil und soweit sie die im Beschluss vom 13. Oktober 1971 (vgl. BVerfGE 32, 54 ) aufgestellten Voraussetzungen erfüllen und daher nicht als Eingriffe oder Beschränkungen im Sinne von Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizieren sind.
Aus diesem Grund hat das Bundesverfassungsgericht auch auf der klaren Unterscheidung von in § 17 Abs. 2 HandwO geregelten Besichtigungs- und Betretungsrechten einerseits und Durchsuchungen andererseits bestanden (so bereits BVerfGE 32, 54 ).
cc) Ein weitergehender Betretungszweck ist vorliegend auch nicht einer anderen "besonderen gesetzlichen Vorschrift" (vgl. BVerfGE 32, 54 ), die zum Betreten von Räumen ermächtigt, zu entnehmen.
So kann § 91 Abs. 1 Nr. 1 HandwO schon dem Wortlaut nach die notwendige gesetzliche Ermächtigung speziell zum Betreten von Räumen (vgl. BVerfGE 32, 54 ) nicht entnommen werden.
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Er umfaßt auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 44, 353 ; 76, 83 ).Auch dann gewährleistet das Grundrecht Schutz gegen Eingriffe in seine Entscheidung über das Zutrittsrecht im einzelnen und über die Zweckbestimmung des Aufenthalts (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
Je größer ihre Offenheit nach außen ist und je mehr sie zur Aufnahme sozialer Kontakte für Dritte bestimmt sind, desto schwächer wird der grundrechtliche Schutz (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
Nach diesen Grundsätzen verstoßen Rechte zum Betreten von Betriebsräumen dann nicht gegen Art. 13 Abs. 1 GG, wenn eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten ermächtigt, das Betreten einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichung erforderlich ist, das Gesetz Zweck, Gegenstand und Umfang des Betretens erkennen läßt und das Betreten auf Zeiten beschränkt wird, in denen die Räume normalerweise für die betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
- BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76
Zwangsvollstreckung I
aa) Es kann dahingestellt bleiben, wie weit der Begriff der Durchsuchung in Art. 13 Abs. 2 GG reicht und wie er gegenüber den "Eingriffen und Beschränkungen" im Sinne des Art. 13 Abs. 3 GG abzugrenzen ist (vgl. BVerfGE 32, 54 [73]).Denn jedenfalls beschränkt sich Art. 13 Abs. 2 GG nicht auf strafprozessuale Durchsuchungen, sondern gilt auch für andere behördliche Durchsuchungen der Wohnung im Sinne des Art. 13 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 32, 54 [73] und 16, 239 [240 f.]; s.a. ( Bettermann, in: Bettermann-Nipperdey-Scheuner, Die Grundrechte, 3. Bd., 2. Halbband, S. 894;… Knemeyer, a.a.O., m.w.N.;… Gentz, Die Unverletzlichkeit der Wohnung, 1968, S. 53 ff.;… a.A. Friedrich Klein, in: von Mangoldt-Klein, Das Bonner Grundgesetz, 2. Aufl., 1957, Art. 13 Anm. IV 2 a; - zum Begriff der Wohnung vgl. BVerfGE 32, 54 Leitsatz 1 und S. 68 ff., bes. S. 68, 72).
Insoweit kann die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen werden vgl. ebenso BVerfGE 32, 54 [73]), wonach für den Begriff der Durchsuchung kennzeichnend ist das ziel- und zweckgerichtete Suchen staatlicher Organe nach Personen oder Sachen oder zur Ermittlung eines Sachverhalts, um etwas aufzuspüren, was der Inhaber der Wohnung von sich aus nicht offenlegen oder herausgeben will (BVerwGE 47, 31 [37]; 28, 285 [287 ff.]).
Der - ebenso wie bei dem elementaren Grundrecht der Freiheit der Person vgl. Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG) - verstärkte verfassungsrechtliche Schutz gerade der Wohnräume im engeren Sinn entspricht daher dem grundsätzlichen Gebot unbedingter Achtung der Privatsphäre des Bürgers (BVerfGE 32, 54 [73]) und hängt eng zusammen mit dem Schutz der Persönlichkeitsentfaltung in Art. 2 Abs. 1 GG.
Dem Einzelnen soll das Recht, "in Ruhe gelassen zu werden" (BVerfGE 27, 1 [6]), in seinen Wohnräumen gesichert werden (BVerfGE 32, 54 [75]).
Einer solchen restriktiven Auslegung steht vielmehr der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellte Grundsatz entgegen, "wonach in Zweifelsfällen diejenige Auslegung zu wählen ist, welche die juristische Wirkungskraft der Grundrechtsnorm am stärksten entfaltet" (BVerfGE 6, 55 [72]; 32, 54 [71]; 39, 1 [38]).
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98
Großer Lauschangriff
Das Wohnungsgrundrecht nach Art. 13 Abs. 1 GG verbürgt dem Einzelnen einen elementaren Lebensraum und gewährleistet das Recht, in ihm in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54, 75; 51, 97, 110).Dieses Grundrecht verbürgt dem Einzelnen einen elementaren Lebensraum und gewährleistet das Recht, in ihm in Ruhe gelassen zu werden (vgl. BVerfGE 32, 54 ; 42, 212 ; 51, 97 ).
Geschäftsräumen ist nach ihrer Zweckbestimmung eine größere Offenheit nach außen eigen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).
- OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 445/02
Durchsuchung; Betretensbefugnis; Wohnung; dringende Gefahr; Klagebefugnis; …
Zur Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gehören auch Betriebs- und Geschäftsräume, die der Inhaber aus eigenem Entschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 m.w.Nwn.).Wie in der Begründung des Musterentwurfs (…Heise/Riegel, a.a.O., S.79) ausgeführt wird, soll das Betretensrecht "auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 54)" geregelt werden.
Sie unterliegen vielmehr einem geringeren Rechtfertigungsstandard, den das Bundesverfassungsgericht "unter Beachtung namentlich des Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit" (BVerfGE 32, 54 ) entwickelt hat.
Daraus folgt, dass die mit dem Schutz dieser Interessen beauftragten Behörden in gewissem Rahmen den Betrieb dieser Einrichtungen auch an Ort und Stelle kontrollieren und zu diesem Zweck die Räume betreten dürfen (BVerfGE 32, 54 ).
Im Einzelnen ist das Betreten öffentlich zugänglicher Betriebs- und Geschäftsräume nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn es (1) auf einer besonderen gesetzlichen Vorschrift beruht, (2) einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichen erforderlich ist, (3) das Gesetz den Zweck des Betretens, den Gegenstand und den Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lässt und (4) das Betreten der Räume nur in den Zeiten statthaft ist, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige betriebliche oder geschäftliche Nutzung zur Verfügung stehen (BVerfGE 32, 54 ).
Auch wenn die Intensität des Grundrechtseingriffs, der mit dem polizeilichen Betreten eines vom Inhaber selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Raumes verbunden ist, nur von relativ geringem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 32, 54 ), braucht der Einzelne die mit ihm verbundene Einschränkung seines Grundrechts nur hinzunehmen, wenn überwiegende Allgemeininteressen dies rechtfertigen.
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
In der Begründung zu der gleichlautenden Regelung im "Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes" (MEPolG) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder i.d.F. vom 25. November 1977 werde ausgeführt, das Betretensrecht solle auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 - 1 BvR 280/66 - (BVerfGE 32, 54) geregelt werden.Der durch Art. 13 GG geschützte Bereich der "Wohnung" ist mit Blick auf Entstehungsgeschichte und Schutzzweck der Norm weit auszulegen und umfasst neben der Wohnung im engeren Sinne auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, s. z.B. BVerfGE 32, 54, 68 ff.; 76, 83, 88; 97, 228, 265).
Der Begriff "Eingriffe und Beschränkungen" ist bei Geschäfts-, Betriebs- und Arbeitsräumen einengend auszulegen (vgl. BVerfGE 32, 54, 75).
Die nicht als Eingriffe und Beschränkungen im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizierenden behördlichen Betretungs- und Besichtigungsbefugnisse unterliegen einem geringeren verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsstandard, den das Bundesverfassungsgericht "unter Beachtung namentlich des Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit" (BVerfGE 32, 56, 76) im Einzelnen so umschrieben hat: Es muss eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigen; das Betreten der Räume, die Vornahme der Besichtigungen und Prüfungen müssen einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein; das Gesetz muss den Zweck des Betretens, den Gegenstand und Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lassen; das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung ist nur in den Zeiten statthaft, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (BVerfGE 32, 54, 77).
Zwar betrifft die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den behördlichen Betretungs- und Besichtigungsrechten in erster Linie die üblichen Rechte dieser Art, die seit jeher aufgrund spezieller gesetzlicher Ermächtigung zugunsten von Fachbehörden insbesondere der Wirtschafts-, Arbeits- und Steueraufsicht bestehen (vgl. BVerfGE 32, 54, 72); bei diesen Rechten wird die Eingriffsbefugnis, worauf das Oberverwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, durch die jeweilige fachliche Aufgabenstellung eingegrenzt, wohingegen die Aufgabe der Gefahrenabwehr überaus weit gespannt ist.
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
- OVG Bremen, 02.09.2003 - 1 A 26/03
Polizeikontrolle einer Teestube
Zur Wohnung im Sinne dieser Vorschrift gehören auch Betriebs- und Geschäftsräume, die der Inhaber aus eigenem Entschluss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat (BVerfGE 32, 54 ; 97, 228 m.w.Nwn.).Wie in der Begründung des Musterentwurfs (…Heise/Riegel, a.a.O., S.79) ausgeführt wird, soll das Betretensrecht "auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 54)" geregelt werden.
Sie unterliegen vielmehr einem geringeren Rechtfertigungsstandard, den das Bundesverfassungsgericht "unter Beachtung namentlich des Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit" (BVerfGE 32, 54 ) entwickelt hat.
Daraus folgt, dass die mit dem Schutz dieser Interessen beauftragten Behörden in gewissem Rahmen den Betrieb dieser Einrichtungen auch an Ort und Stelle kontrollieren und zu diesem Zweck die Räume betreten dürfen (BVerfGE 32, 54 ).
Im Einzelnen ist das Betreten öffentlich zugänglicher Betriebs- und Geschäftsräume nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dann mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn es (1) auf einer besonderen gesetzlichen Vorschrift beruht, (2) einem erlaubten Zweck dient und für dessen Erreichen erforderlich ist, (3) das Gesetz den Zweck des Betretens, den Gegenstand und den Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lässt und (4) das Betreten der Räume nur in den Zeiten statthaft ist, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige betriebliche oder geschäftliche Nutzung zur Verfügung stehen (BVerfGE 32, 54 ).
Auch wenn die Intensität des Grundrechtseingriffs, der mit dem polizeilichen Betreten eines vom Inhaber selbst der Öffentlichkeit zugänglich gemachten Raumes verbunden ist, nur von relativ geringem Gewicht ist (vgl. BVerfGE 32, 54 ), braucht der Einzelne die mit ihm verbundene Einschränkung seines Grundrechts nur hinzunehmen, wenn überwiegende Allgemeininteressen dies rechtfertigen.
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03 In der Begründung zu der gleichlautenden Regelung im "Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes" (MEPolG) der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder i.d.F. vom 25. November 1977 werde ausgeführt, das Betretensrecht solle auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Oktober 1971 (BVerfGE 32, 54) geregelt werden.
Der durch Art. 13 GG geschützte Bereich der "Wohnung" ist mit Blick auf Entstehungsgeschichte und Schutzzweck der Norm weit auszulegen und umfasst neben der Wohnung im engeren Sinne auch Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume (stRspr des Bundesverfassungsgerichts, s. z.B. BVerfGE 32, 54, 68 ff.; 76, 83, 88; 97, 228, 265).
Der Begriff "Eingriffe und Beschränkungen" ist bei Geschäfts-, Betriebs- und Arbeitsräumen einengend auszulegen (vgl. BVerfGE 32, 54, 75).
Die nicht als Eingriffe und Beschränkungen im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG zu qualifizierenden behördlichen Betretungs- und Besichtigungsbefugnisse unterliegen einem geringeren verfassungsrechtlichen Rechtfertigungsstandard, den das Bundesverfassungsgericht "unter Beachtung namentlich des Art. 2 Abs. 1 GG im Zusammenhang mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit" (BVerfGE 32, 56, 76) im Einzelnen so umschrieben hat: Es muss eine besondere gesetzliche Vorschrift zum Betreten der Räume ermächtigen; das Betreten der Räume, die Vornahme der Besichtigungen und Prüfungen müssen einem erlaubten Zweck dienen und für dessen Erreichung erforderlich sein; das Gesetz muss den Zweck des Betretens, den Gegenstand und Umfang der zugelassenen Besichtigung und Prüfung deutlich erkennen lassen; das Betreten der Räume und die Vornahme der Besichtigung und Prüfung ist nur in den Zeiten statthaft, zu denen die Räume normalerweise für die jeweilige geschäftliche oder betriebliche Nutzung zur Verfügung stehen (BVerfGE 32, 54, 77).
Zwar betrifft die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den behördlichen Betretungs- und Besichtigungsrechten in erster Linie die üblichen Rechte dieser Art, die seit jeher aufgrund spezieller gesetzlicher Ermächtigung zugunsten von Fachbehörden insbesondere der Wirtschafts-, Arbeits- und Steueraufsicht bestehen (vgl. BVerfGE 32, 54, 72); bei diesen Rechten wird die Eingriffsbefugnis, worauf das Oberverwaltungsgericht zutreffend hingewiesen hat, durch die jeweilige fachliche Aufgabenstellung eingegrenzt, wohingegen die Aufgabe der Gefahrenabwehr überaus weit gespannt ist.
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07
Caroline von Monaco III
In räumlicher Hinsicht gehört zur Privatsphäre ein Rückzugsbereich des Einzelnen, der ihm insbesondere im häuslichen, aber auch im außerhäuslichen Bereich die Möglichkeit des Zu-Sich-Selbst-Kommens und der Entspannung sichert (vgl. BVerfGE 101, 361 ) und der das Bedürfnis verwirklichen hilft, "in Ruhe gelassen zu werden" (vgl. BVerfGE 27, 1 ; vgl. ferner BVerfGE 32, 54 ; 51, 97 ). - BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85
Sachverständiger
- BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92
Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
- BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86
Befugnisse von Vollziehungsbeamten in Geschäftsräumen
- BVerfG, 17.02.1981 - 2 BvR 384/78
Bethel
- FG Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 4 V 7/06
Rechtmäßigkeit von Kontrollbesuchen der Steuerfahndung im Rahmen des § 208 …
- BVerfG, 10.04.2008 - 1 BvR 848/08
Verfassungsmäßigkeit des Kontroll- und Betretungsrechts des Urhebers
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88
Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung
- BFH, 24.01.1989 - VII R 35/86
Zweite Außenprüfung zulässig
- BFH, 22.12.2006 - VII B 121/06
Steuerrecht - Abwehrrecht des Vermieters bei Kontrollbesuch der Steuerfahndung
- BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86
Neue Heimat
- BVerfG, 27.05.1997 - 2 BvR 1992/92
Durchsuchungsanordnung II
- BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03
Hörfunkrechte
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 1084/99
- OVG Hamburg, 09.04.1991 - Bf VI 106/90
Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen beharrlichen Verstoßes gegen das …
- BSG, 29.07.1992 - 11 RAr 57/91
- VGH Baden-Württemberg, 11.05.1995 - 2 S 2568/92
Zutrittsrecht zwecks Entsorgung von Kleinkläranlagen auf Wohngrundstücken mit GG …
- VGH Bayern, 07.09.2005 - 22 ZB 05.1130
- BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse …
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.2004 - 9 S 1343/03
Zur Zulässigkeit einer unangemeldeten Kontrolle in einer Apotheke im Rahmen der …
- BGH, 10.08.2005 - 1 StR 140/05
Absolutes Verwertungsverbot bei in einem Krankenzimmer mittels akustischer …
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
- BVerwG, 17.12.1998 - 1 C 7.98
Handwerksbetriebe müssen Kosten der überbetrieblichen Ausbildung tragen
- VG Karlsruhe, 09.06.2005 - 9 K 1555/04
Nagelstudio kein handwerksähnliches Gewerbe
- BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73
Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG
- BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08
Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BGH, 04.11.1992 - VIII ZR 235/91
Ordentliche Kündigung eines Ausbildungsvertrages mit formularmäßiger …
- OVG Schleswig-Holstein, 14.06.2006 - 2 KN 6/05
Abfallrecht, Anzeigepflicht, Benutzungsverhältnis, Duldungspflicht, Einrichtung, …
- BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09
Wohnungseigentum - Vermietung als Ferienwohnung zulässig!
- BVerfG, 23.04.1974 - 1 BvR 6/74
Vergleichsmiete I
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Dienstherrn …
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2506/97
Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …
- BVerwG, 07.06.2006 - 4 B 36.06
Betreten einer Wohnung; Durchsuchung; Bauzustandsbesichtigung.
- BVerfG, 16.11.2007 - 1 BvR 2818/07
Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung durch die …
- BVerfG, 21.01.2008 - 2 BvR 1219/07
Durchsuchung (Berufsgeheimnisträger; Arztpraxis; Unzulässigkeit bei bloß vagem …
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
- BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der …
- VG Stuttgart, 06.12.2011 - 5 K 4898/10
Gebührenerhebung für waffenrechtliche Vor-Ort-Kontrolle; Rechtsmäßigkeit der …
- BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in …
- VerfGH Sachsen, 14.05.1996 - 44-II-94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2003 - 13 A 451/01
- BVerfG, 07.09.2006 - 2 BvR 1141/05
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei in einem OWi-Verfahren wegen eines …
- BVerfG, 09.07.2009 - 2 BvR 1119/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09
Wohnungseigentum - Hausverbot gegen Besucher einer Wohnungseigentümerin
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.1997 - 9 S 2122/95
Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in der Handwerkskammer und des …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 2/90
Abschluß einer Gruppenanschluß- und einer Vertrauensschadenversicherung durch die …
- LSG Bayern, 12.03.2002 - L 10 AL 194/00
- BGH, 17.07.2009 - V ZR 95/08
Verfahrensrecht - Müssen Dritte Begutachtung ihres Grundstücks dulden?
- OVG Schleswig-Holstein, 07.07.1999 - 2 L 34/98
- VG Neustadt, 19.10.2004 - 5 K 2983/03
Kataster- und Vermessungsrecht, Gebührenrecht, Verfassungsrecht
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 B 29.09
Feststellungsklage; Klagebegehren; Polizeirecht; Feststellung der …
- BGH, 15.01.1997 - StB 27/96
Akustische Überwachung in einem Vereinsbüro unzulässig
- VerfG Brandenburg, 30.06.1999 - VfGBbg 3/98
- BVerfG, 16.01.2004 - 1 BvR 2285/03
Mietrecht - Verletzt Räumungsklage Eigentumsgrundrechte des Mieters?
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 174/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BGH, 24.07.1998 - 3 StR 78/98
Untersuchungshaft; Begriff der Wohnung (nicht bei einem Besuchsraum in der …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1499/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und …
- BVerfG, 12.02.2004 - 2 BvR 1687/02
Gefahr im Verzug bei der Durchsuchung eines Dienstzimmers
- BVerfG, 15.04.2009 - 2 BvR 1496/05
Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der unerlaubten …
- BFH, 20.10.1988 - IV R 104/86
Erneute Betriebsprüfungsanordnung nach Formmangel - Zur Vereinbarkeit von § …
- BGH, 14.06.1994 - 1 StR 40/94
Kollision von Hausrecht und Grundsatz der Öffentlichkeit im Augenscheinstermin …
- OLG Zweibrücken, 24.11.2000 - 3 W 184/00
Zutrittsrecht des Verwalters einer Eigentumswohnanlage - unzulässige Regelung - …
- BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvR 2252/04
Recht einer GmbH am eigenen Bild
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 384/07
Unzulässige strafprozessuale Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei; …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 2211/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BVerfG, 29.06.2009 - 2 BvR 1498/05
Durchsuchungsbeschluss (Unanwendbarkeit von § 284 StGB vor dem 28. März …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 3/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 5/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- BGH, 30.07.1990 - NotZ 4/90
Abschluß von Gruppenanschluß- und Vertrauensschadenversicherungen und Beteiligung …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 87/07
Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO aufgrund Handlungen des Außenprüfers …
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 1011/10
Rechtsanwälte - Verdacht der Gebührenüberhebung: Durchsuchung der Kanzlei?
- BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Auskunftspflicht bei dem Betrieb von Kopiergeräten
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 334/05
Verhältnismäßigkeit der Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 92/07
Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 88/07
Beginn der Betriebsprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist und bei Ausspruch …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 90/07
Beginn der Außenprüfung bei verkürzter Bekanntgabefrist - Hemmung des Ablaufs der …
- BVerfG, 28.09.2008 - 2 BvR 1800/07
Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung von Wohn- und Kanzleiräumen eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 17.04.2009 - 3 M 433/08
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zum Umfang der Besuchs- und …
- FG Baden-Württemberg, 01.06.2010 - 4 K 1511/09
Gilt die für Großbetriebe geltende vierwöchige Vorbereitungsfrist für eine …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.1992 - 10 S 305/92
Satzungsregelung über Betretungsrecht eines Müllbeauftragten
- VGH Baden-Württemberg, 12.02.1993 - 10 S 101/93
Ausschluss von Abbruchunternehmer
- VerfGH Sachsen, 27.07.1995 - 45-IV-94
- BGH, Ermittlungsrichter, 11.04.1997 - 1 BGs 88/97
Wanzen im PKW - Art. 13 GG, PKW ist keine 'Wohnung', § 100c Abs. 1 …
- BayObLG, 19.05.1999 - 3Z BR 38/99
Stellungnahme des Vormundschaftsgerichts zur Pflichtwidrigkeit beabsichtigter …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 89/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 94/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem …
- FG Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 4 K 93/07
Angemessene Vorbereitungsfrist im Hinblick auf eine Außenprüfung bei einem …
- BVerfG, 11.07.2008 - 2 BvR 2016/06
Durchsuchung von Kanzleiräumen eines Rechtsanwalts in einem strafprozessualen …
- OLG Hamm, 09.12.2008 - 3 Ss OWi 875/08
Zuständigkeit des Einzelrichters nach Aufhebung und Zurückverweisung
- FG Rheinland-Pfalz, 25.02.2009 - 2 K 1386/08
Unzulässigkeit einer Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von …
- KG, 16.10.2009 - 14 U 18/09
Anfechtung von Zahlungen des Schuldners zur Abwendung der Vollstreckung
- BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10
Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung; …
- BVerwG, 22.02.1994 - 1 C 2.92
- BGH, Ermittlungsrichter, 14.03.1997 - 1 BGs 65/97
- OVG Niedersachsen, 13.06.2001 - 9 K 1975/00
Pflichten der Vermieter von Ferienwohnungen im Kurgebiet; Kurbeitrag; …
- VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 79/02
Durchsuchung einer Wohnung und anderer Räume eines Polizeibeamten wegen Verdachts …
- BVerfG, 04.12.2003 - 2 BvR 1799/03
Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung von Geschäftsräumen; …
- LG Berlin, 08.02.1996 - 83 T 490/95
- VG Stade, 22.07.2003 - 3 E 793/03
Richterliche Anordnung der Wohnungsdurchsuchung zur Durchsetzung der Vorführung …
- FG Düsseldorf, 06.09.2005 - 4 S 3702/05
Voraussetzungen für die gerichtliche Anordnung einer Verdachtsnachschau - …
- BGH, 21.02.2006 - 3 BGs 31/06
Zulässigkeit der verdeckte Durchsuchung eines Computersystems …
- StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757
Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß
- LAG Niedersachsen, 20.10.1989 - 3 Sa 1610/88
- OVG Hamburg, 06.08.1991 - Bf VI 19/91
Gewerberecht: Verfassungsmäßigkeit des gaststättenrechtlichen Verbots der …
- OLG Bremen, 23.08.1993 - 4 W 3/93
Vollstreckung eines Zuschlagsbeschlusses
- VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 22/98
Teilweise unzulässige, im übrigen wegen Verletzung von Verf BB Art 15 Abs 1 …
- LSG Bayern, 28.07.2005 - L 11 AL 128/04
- VG Frankfurt/Oder, 23.06.2008 - 5 K 1471/05
Duldungs- und Anschlussverfügung zur Herstellung des Grundstücksanschlusses an …
- OVG Thüringen, 13.04.1999 - 2 ZEO 18/99
Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich …
- VG Arnsberg, 01.09.2000 - 13 K 2687/99
- VG Stade, 06.09.2004 - 3 E 1442/04
Richterliche Durchsuchungserlaubnis; Nachmusterung; Überprüfungsuntersuchung
- VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 5-IV-06
Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung im Leipziger Ordnungsamt erfolglos
- LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07
Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch …
- LSG Bayern, 10.12.2008 - L 10 AL 330/07
- OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 762/81
- BayObLG, 09.02.1982 - Allg.Reg. 105/81
- BVerwG, 05.05.1986 - 3 B 13.85
- VG Berlin, 27.10.1986 - 2 A 39.85
- OLG Dresden, 22.06.1994 - 1 VAs 5/94
- VerfG Brandenburg, 20.03.1997 - VfGBbg 48/96
Mangels gegenwärtiger und unmittelbarer Betroffenheit unzulässige …
- OVG Niedersachsen, 06.10.1997 - 7 L 6802/96
Überwachung eines Gaststättenbetriebes; Gaststättenerlaubnis (Widerruf); …
- VG Düsseldorf, 08.08.2001 - 5 K 6837/98
- BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 495/02
- LSG Berlin, 26.09.2003 - L 10 AL 82/02
- VG Cottbus, 06.12.2007 - 6 L 325/07
Herstellung des Hausanschlusses im Wege der Ersatzvornahme
- AG Meldorf, 27.10.2011 - 81 C 1215/11
Mietrecht - Bei Zahlungsverzug hat Grundversorger kein Zutrittsrecht!
- VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 29-IV-96
- VG Frankfurt/Main, 10.02.1998 - 6 E 854/97
- VG Frankfurt/Main, 10.02.1998 - 6 E 63/97
- VerfG Brandenburg, 19.11.1998 - VfGBbg 37/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen berufungsgerichtliche Entscheidung zur …
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 82-IV-99
- VG Cottbus, 11.08.2003 - 6 L 608/03
- AG Meldorf, 21.10.2011 - 81 C 1105/11
- BayObLG, 09.02.1982 - Allg. Reg. 105/81
