Rechtsprechung
   BAG, 18.01.2001 - 2 AZR 514/99   

Betriebsstillegung

§ 1 KSchG, soziale Rechtfertigung durch Stillegungsentscheidung

Volltextveröffentlichungen (7)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung; freie Unternehmerentscheidung; Gemeinschaftsbetrieb; Darlegungslast; Maßgeblichkeit des Kündigungszeitpunkts; soziale Auswahl; Betriebsratsanhörung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Kündigung wegen Betriebsstillegung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Kein Erfordernis einer Sozialauswahl bei Kündigungen wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

Kurzfassungen/Presse (5)

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  • finanztip.de (Kurzinformation)

    Keine Sozialauswahl bei Kündigung wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

  • rp-online.de (Kurzinformation)

    Betriebsstilllegung: Keine soziale Auswahl der Arbeitnehmer

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Erfordernis einer Sozialauswahl bei Kündigungen wegen Stilllegung des gesamten Betriebs

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 97, 10
  • NJW 2001, 2116
  • ZIP 2001, 1022
  • MDR 2001, 878
  • NZI 2001, 438
  • NZA 2001, 719
  • DB 2001, 1370
  • BB 2001, 1747
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Wird zitiert von ... (81)  

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 24/04  

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Konzernweite Weiterbeschäftigungspflicht?

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, den bisherigen Betriebszweck dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. des Senats zB 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 18. September 2003 - 2 AZR 139/03 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 12; zuletzt: 27. November 2003 - 2 AZR 48/03 - AP KSchG 1969 § 1 Soziale Auswahl Nr. 64 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Nr. 128).

    Solche greifbaren Umstände liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs auf Grund einer vernünftigen betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins werde mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen (Senat 18. Januar 2001 aaO; 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 18. September 2003, aaO).

    Dementsprechend ist der Entschluss des Arbeitgebers, ab sofort keine Aufträge mehr anzunehmen, allen Arbeitnehmern zum nächst möglichen Kündigungstermin zu kündigen und zur Abarbeitung der vorhandenen Aufträge keine eigenen Arbeitnehmer mehr oder diese nur noch während der Kündigungsfrist einzusetzen, als unternehmerische Entscheidung grundsätzlich geeignet, ein betriebsbedingtes Erfordernis für eine Kündigung abzugeben (Senat 18. Januar 2001 aaO).

  • BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 48/03  

    Betriebsbedingte Kündigung - Gemeinschaftsbetrieb - Sozialauswahl

    Unter Betriebsstilllegung ist die Auflösung der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehenden Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zu verstehen, die ihre Veranlassung und zugleich ihren unmittelbaren Ausdruck darin findet, dass der Unternehmer die bisherige wirtschaftliche Betätigung in der ernstlichen Absicht einstellt, die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (st. Rspr. BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 9. Februar 1994 - 2 AZR 666/93 - AP BGB § 613a Nr. 105 = EzA BGB § 613a Nr. 116; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).

    Solche greifbaren Formen liegen vor, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung auf Grund einer vernünftigen, betriebswirtschaftlichen Betrachtung davon auszugehen ist, zum Zeitpunkt des Kündigungstermins sei mit einiger Sicherheit der Eintritt eines die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes gegeben (BAG 12. April 2002 - 2 AZR 256/01 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118; 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 22. Mai 1997 - 8 AZR 101/96 - BAGE 86, 20).

  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02  

    Massenentlassung

    Eine aus diesem Grund erklärte ordentliche Kündigung ist dann sozial gerechtfertigt, wenn die auf eine Betriebsstilllegung gerichtete unternehmerische Entscheidung zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits greifbare Formen angenommen hat und eine vernünftige betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist der Arbeitnehmer entbehrt werden kann (BAG 18. Januar 2001 - 2 AZR 514/99 - BAGE 97, 10; 22. Mai 1986 - 2 AZR 612/85 - AP KSchG 1969 § 1 Konzern Nr. 4 = EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 22).
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