Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1959 - VIII ZR 134/58   

Betriebsübernahme

§ 415, §§ 123 Abs. 2, 143 BGB, 'Dritter', Verfügungs-, Angebotstheorie, § 139 BGB

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 31, 321
  • NJW 1960, 621
  • JR 1960, 300
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Wird zitiert von ... (10)  

  • BGH, 25.10.1995 - IV ZR 22/95  

    Rechtsnatur der Überleitung von Anwartschaften von einer Zusatzversorgungskasse

    Auch eine Kombination beider Wege ist möglich (vgl. BGHZ 31, 321, 329; RG, Urteil vom 4. Juli 1904 - 64/04 IV - JW 1904, 550 Nr. 6; Soergel/Zeiss, BGB 12. Aufl. §§ 414, 415 Rdn. 2; RGRK-Weber, 12. Aufl. § 414 Rdn. 7; Enneccerus-Lehmann, Recht der Schuldverhältnisse, 15. Bearb. S. 336).

    Diese rechtliche Beurteilung schließt indessen nicht aus, daß daneben noch eine Schuldübernahme im Sinne von § 414 BGB zwischen dem Versicherten und der übernehmenden Kasse vereinbart wird (vgl. BGHZ 31, 321, 329; Soergel/Zeiss, aaO.; RGRK-Weber, aaO.).

    Hiervon ist der Schuldübernahmevertrag zwischen den Prozeßparteien gemäß § 414 BGB jedoch unabhängig; er steht gleichsam "auf eigenen Füßen" (BGHZ 31, 321, 329).

  • BGH, 21.09.2011 - IV ZR 38/09  

    HEROS II

    c) Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass die Frage, ob die Klägerin und ihre Schwestergesellschaften den Anfechtungsgrund kannten, für die Wirksamkeit der Anfechtung ohne Bedeutung ist, weil § 123 Abs. 2 BGB hier nicht anzuwenden is t. Sowohl § 123 Abs. 2 S. 1 als auch Abs. 2 S. 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner - hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin - in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 03.12.1997 - XII ZR 6/96  

    Anfechtung der Zustimmung zu einer Vertragsübernahme durch den Vermieter

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein Vermieter die von ihm erteilte Zustimmung zu einer zwischen dem bisherigen und einem neuen Mieter vereinbarten Vertragsübernahme wegen arglistiger Täuschung anfechten kann (Fortführung von BGHZ 96, 302 ff. und Abgrenzung zu BGHZ 31, 321 ff.).*).

    Der Bundesgerichtshof hat in dem erwähnten Urteil BGHZ 96, 302 ff. in einem Fall, in dem der Übernehmer den Übernahmevertrag nur gegenüber dem verbleibenden und nicht auch gegenüber dem ausscheidenden Teil angefochten hatte, dahinstehen lassen, ob die "lediglich von einem Beteiligten begangene arglistige Täuschung zu Lasten der selbst nicht täuschenden Partei ohne weiteres materiell zur Anfechtung berechtigt, oder ob das nur dann der Fall ist, wenn ihr die Täuschung bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (aaO S. 310, 311; zu vergleichen auch BGHZ 31, 321 ff. für den Fall, daß der Schuldner den Übernehmer bei Abschluß des Grundgeschäfts/der Vertragsübernahme arglistig getäuscht hat; vgl. dazu Staudinger/Dilcher BGB 12. Aufl. § 123 Rdn. 39 m.w.N.; auch Soergel/Hefermehl aaO § 123 Rdn. 38; Dörner aaO S. 2916 mit Hinweis auf Fn. 8).

mehr
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 179/10  

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 07.12.2011 - IV ZR 33/09  

    Verfahrensrecht - Zulassung der Revision

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 24.06.1993 - IX ZR 216/92  

    Haftpflichtprozeß gegen Anwaltsnotar bei Streitverkündung im Vorprozeß

    Zwar kann eine aus § 306 BGB folgende Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts das dingliche Geschäft erfassen (vgl. BGHZ 31, 321, 323; Palandt/Heinrichs, aaO § 139 Rdn. 7).
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 40/09  

    Versicherungsrecht - Ansprüche aus "Valorenversicherung"

    Sowohl § 123 Abs. 2 Satz 1 als auch Abs. 2 Satz 2 BGB setzen voraus, dass die Täuschung von einem Dritten ausgeht, und können mithin nicht eingreifen, wenn allein eine Täuschung durch den Erklärungsgegner hier die HEROS-Gruppe als Versicherungsnehmerin in Rede steht (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1959 - VIII ZR 134/58, BGHZ 31, 321, 327 f.).
  • BGH, 20.01.1989 - V ZR 181/87  

    Sicherung einer Getränkebezugsverpflichtung durch eine Grunddienstbarkeit

    Zwar erscheint es grundsätzlich denkbar, Grund- und Erfüllungsgeschäft durch Parteiwillen im Sinne des § 139 BGB zusammenzufassen (vgl. etwa BGHZ 31, 321, 323; a. A. MünchKomm/Mayr/Maly, BGB 2. Aufl. § 139 Rdn. 16; Staudinger/Dilcher, BGB 12. Aufl. § 139 Rdn. 19; Soergel/Hefermehl, BGB 12. Aufl. § 139 Rdn. 20).
  • BGH, 08.04.2003 - XI ZR 423/01  

    Darlehensrecht - Zahlung durch Dritten

    Ist eine Schuldübernahme durch Vereinbarung zwischen dem bisherigen Schuldner und dem Übernehmer mit Genehmigung des Gläubigers (§ 415 BGB) in der Weise erfolgt, daß die Schuldübernahme und das ihr zugrunde liegende Grundgeschäft untrennbare Bestandteile eines einheitlichen Geschäfts sind, so können Einwirkungen auf das Grundgeschäft wie zum Beispiel eine Anfechtung ungeachtet des § 417 Abs. 2 BGB dazu führen, daß auch die Schuldübernahme ihre Wirksamkeit verliert (BGHZ 31, 321).
  • BGH, 23.02.1979 - V ZR 99/77  
    Zwar können auch das Grund- und das Erfüllungsgeschäft durch den Parteiwillen ausnahmsweise zu einer Einheit im Sinne des § 139 BGB zusammengefaßt werden (vgl. etwa BGH Urt. v. 18. Oktober 1951, IV ZR 63/50, NJW 1952, 60, 61; BGH Urt.v. 2. Februar 1967, III ZR 193/64, NJW 1967, 1128, 1130; BGHZ 31, 321, 323; Palandt/Heinrichs, 38. Aufl. § 139 Anm. 4 a-c m.w.Nachw.).
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