Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
14.07.2000
Aktenzeichen
3 StR 53/00
Dazu im Internet

dejure.org

Betrugsgelder auf Notaranderkonto

§§ 263, 27 StGB, Beihilfe zum Betrug, wenn Tätigkeit des Notars keine berufstypische, neutrale Handlung mehr ist;

§§ 263, 46 Abs. 2 StGB, Bestimmung des Schadensumfangs;

§ 70 StGB, Berufsverbot als Rechtsanwalt wegen Taten als Notar, § 23 BNotO;

§ 258 Abs. 2 StPO, kein Wiedereintritt in die Verhandlung, wenn Verfahren lediglich zur gleichzeitigen Urteilsverkündung verbunden werden

HRR Strafrecht

§ 263 StGB; § 23 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 27 StGB

Beihilfe zum versuchten Betrug; Berechnung des Vermögensschaden einer Bank bei Sicherung von Krediten durch Grundschulden

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