Rechtsprechung
| BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00 |
Betrugsgelder auf Notaranderkonto
§§ 263, 27 StGB, Beihilfe zum Betrug, wenn Tätigkeit des Notars keine berufstypische, neutrale Handlung mehr ist;
§§ 263, 46 Abs. 2 StGB, Bestimmung des Schadensumfangs;
§ 70 StGB, Berufsverbot als Rechtsanwalt wegen Taten als Notar, § 23 BNotO;
§ 258 Abs. 2 StPO, kein Wiedereintritt in die Verhandlung, wenn Verfahren lediglich zur gleichzeitigen Urteilsverkündung verbunden werden
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 23 StGB; § 23 Abs. 1 StGB; § 27 StGB
Beihilfe zum versuchten Betrug; Berechnung des Vermögensschaden einer Bank bei Sicherung von Krediten durch Grundschulden - HRR Strafrecht
§ 267 StPO
Unzulässige Beschwerde gegen Berichtigungsbeschluß der Urteilsgründe infolge mangelnder Unanfechtbarkeit des Urteils - lexetius.com
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erneute Gewährung des letzten Wortes - Beihilfe zum Betrug durch einen Notar - Berufsverbot gegen einen Anwalt und Notar
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Verfahrensgang
- LG Oldenburg, 22.05.1998 - 5 KLs 8/98
- LG Oldenburg, 22.05.1998 - V.gr. 1/96 KLs 182 Js 30467/93
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
- BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 1843/00
- BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00
Zeitschriftenfundstellen
- NStZ-RR 2001, 241
Wird zitiert von ... (9)
- BGH, 06.06.2003 - 3 StR 188/03
Berufsverbot (berufstypischer Zusammenhang; Betrug).
Die strafbare Handlung muss vielmehr Ausfluss der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1, 2, 6, 7).Die strafbare Handlung muß vielmehr Ausfluß der jeweiligen Berufs- oder Gewerbetätigkeit sein und einen berufstypischen Zusammenhang erkennen lassen (st. Rspr., z. B. BGHSt 22, 144; BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 1, 2, 6, 7).
- BGH, 21.10.2008 - 3 StR 420/08
Betrug (Schadensberechnung; negativer Vermögenssaldo; werthaltige Sicherheiten); …
Ein darüber hinaus gehender, nachträglich eintretender Schaden der Bank kann allenfalls als verschuldete Tatauswirkung (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 241, 242).Der darüber hinaus gehende Schaden der Bank kam allenfalls als verschuldete Tatauswirkung (§ 46 Abs. 2 Satz 2 StGB) strafschärfend berücksichtigt werden (vgl. BGH NStZ-RR 2001, 241, 242).
- OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04
Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat …
Ebenso wie der Notar ist auch der Rechtsanwalt zur sorgfältigen Verwahrung von Geld zuständig und verpflichtet; beiden Berufen bringt die zur Abwicklung von Vermögensgeschäften Rat und Unterstützung suchende Bevölkerung Vertrauen entgegen und ist auf deren Zuverlässigkeit angewiesen (BGHR StGB § 70 Abs. 1 - Pflichtverletzung 7; bestätigt durch BVerfG, Beschluß vom 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00 -).
- BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10
Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur …
Sie würden durch einen möglichen Wegfall von drei Einzelstrafen und durch einen durch eine Neubewertung der Diamanten nicht ausschließbar geringeren Schuldumfang nicht entfallen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00). - BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
Das Verfahren auf die Revision des B. gegen dieses Urteil ist beim Senat zum Aktenzeichen 3 StR 53/00 anhängig. - BGH, 17.08.2006 - 4 StR 117/06
Grundsätze zum "Vermögensnachteil"; Vermögensnachteil bei Übernahme einer …
Ob nämlich ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; BGH wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242). - BGH, 04.12.2001 - 1 StR 428/01
Sexueller Missbrauch von Kindern; Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen; …
Hat ein Beamter bei der Begehung einer rechtswidrigen Tat die Möglichkeiten einer speziellen fachlichen Qualifikation genutzt, von der er auch in nichtamtlicher Eigenschaft in gefährlicher Weise Gebrauch machen könnte, so sind darauf gerichtete Berufsverbote zulässig (…Hanack aaO Rdn. 33;… Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 70 Rdn. 3; vgl. auch BGH wistra 2000, 459 und BGHR StGB § 70 Abs. 1 Pflichtverletzung 7). - BVerfG, 30.10.2002 - 2 BvR 1837/00
Richterliche Geschäftsverteilung in Strafsachen; Zulässigkeit eines Berufsverbots
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 2000 - 3 StR 53/00 -,. - LG Wiesbaden, 12.05.2009 - 6 KLs - 1160 Js 26113/05
Die Loyalitätspflicht verbietet es dem Geschäftsführer grundsätzlich, …
Ob ein Vermögensnachteil eingetreten ist, muss mithin grundsätzlich durch einen ex-ante vorzunehmenden Vergleich des gesamten Vermögens vor und nach der beanstandeten Verfügung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten geprüft werden (BGHSt 47, 295, 301 f.; Bundesgerichtshof wistra 2000, 384, 386; NStZ-RR 2001, 241, 242).
