Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
14.07.2000
Aktenzeichen
3 StR 53/00
Dazu im Internet
dejure.org
Betrugsgelder auf Notaranderkonto
§§ 263, 27 StGB, Beihilfe zum Betrug, wenn Tätigkeit des Notars keine berufstypische, neutrale Handlung mehr ist;
§§ 263, 46 Abs. 2 StGB, Bestimmung des Schadensumfangs;
§ 70 StGB, Berufsverbot als Rechtsanwalt wegen Taten als Notar, § 23 BNotO;
§ 258 Abs. 2 StPO, kein Wiedereintritt in die Verhandlung, wenn Verfahren lediglich zur gleichzeitigen Urteilsverkündung verbunden werden
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