Rechtsprechung
   RG, 19.02.1907 - V 859/06   

Biermarken

§ 242 StGB, Sachwerttheorie

Volltextveröffentlichungen

Zeitschriftenfundstellen

  • RGSt 40, 10



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BGH, 16.12.1987 - 3 StR 209/87  

    Wegnahme einer Scheckkarte

    Die Rechtsprechung hat dies z.B. für Sparkassenbücher (RGSt 22, 2, 3: "als Beweisurkunde für die darin verbriefte Forderung und als Legitimationspapier für den jeweiligen Inhaber"), Biermarken (RGSt 40, 10, 13/14: "bestimmt und geeignet zu beweisen, daß der Kellner dafür den Bierpreis gezahlt und insoweit ein Guthaben gegenüber F. erworben hatte"), Gutscheine (RGSt 50, 254, 255), Lebensmittelkarten (RGSt 51, 97, 98/99) oder Benzinmarken (BGHSt 4, 236, 238, 240) bejaht.
  • BGH, 05.05.1971 - 3 StR 231/69  

    Kassenfehlbestand - §§ 242, 246 StGB, Zueignung, Sachsubstanz-,

    Verfährt jemand in dieser Weise, so nimmt er eine Zueignung auch dann vor, wenn seine Verfügung über die Sache zur Wiederherstellung des alten Besitzstandes führt, sei es, daß er die fremde Sache unter Verheimlichung des Rechts des Eigentümers an diesen veräußert (RGSt 40, 10, 12; 57, 199), sei es, daß er in gleicher Weise eine Verbindlichkeit gegenüber dem Eigentümer erfüllt.
  • BGH, 05.03.1971 - 3 StR 231/69  
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  • BGH, 10.05.1977 - 1 StR 167/77  

    entwendete Strafakte - § 248a StGB ist unanwendbar bei Sachen ohne

    Infolgedessen ist es für das subjektive Unrechtselement der Zueignungsabsicht ausreichend, daß der Täter, wenn er zur Wegnahme an den bestimmten Willen hat, sich eine eigentümerähnliche Verfügungsgewalt anzumaßen, durch deren Ausübung der Bestand seines Vermögens geändert und der Berechtigte für die Dauer von der Sachsubstanz oder dem (vollen) Sachwert ausgeschlossen wird (BGHSt 16, 190 [192] = NJW 1961, 2122; BGH, GA 1969, 306 [307]; BGH, NJW 1970, 1753 [1754]; RGSt 10, 369 [371]; 35, 355 [356]; 40, 10 [12]; 51, 97 [98, 99]; 55, 59 [60]; Eser, JuS 1964, 481; Lackner, StGB, 11. Aufl., § 242 Anm. 5 a; Schönke-Schröder, StGB, 18. Aufl., § 242 Rdnrn. 44 bis 46).
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