Rechtsprechung
| BGH, 30.05.1972 - VI ZR 6/71 |
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Blockade, § 823 Abs. 1 BGB, eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb, Art. 5, 8 GG
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung für die Verhinderung der Auslieferung einer Zeitung durch Teilnehmer einer Demonstration
Kurzfassungen/Presse
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 59, 30
- NJW 1972, 1366
- GRUR 1973, 90
- BB 1972, 857
- DB 1972, 1530
- VersR 1972, 938
Wird zitiert von ... (33)
- BGH, 04.11.1997 - VI ZR 348/96
Zu den Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Behinderung des …
a) Es kann offen bleiben, ob und unter welchen Umständen Verhaltensweisen, wie sie hier im Berufungsurteil zugrunde gelegt werden, als rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb eines Bauunternehmers anzusehen sind (vgl. zu diesem Problemkreis z.B. BGHZ 59, 30, 34).Für eine zielbewußte Anwendung unmittelbaren Zwanges gegenüber einem bestimmten Rechtsgut eines Dritten kann sich der Schädiger in der Regel nicht auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen (vgl. BGHZ 59, 30, 35 f.; Senatsurteil vom 30. Mai 1972 - VT ZR 139/70 - VersR 1972, 935, 937).
Dieses Grundrecht ist - ebenso wie die in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Meinungsfreiheit - darauf angelegt, die (kollektive) Kundgabe von Standpunkten in dem der demokratischen Gesellschaft immanenten Kampf der Meinungen mit geistigen Mitteln zu gewährleisten (vgl. BGHZ 59, 30, 36; BGHZ 63, 124, 127; BGHZ 89, 383, 394).
c) Soweit - wofür sich in den getroffenen Feststellungen jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte finden - ein auf Erfahrungen der Beteiligten im Umgang mit früheren staatlichen Verhältnissen in der DDR beruhendes Fehlen des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit ihrer Aktionen in Betracht käme, könnte dies nur im Bereich des Verschuldens von rechtlicher Relevanz sein (vgl. BGHZ 59, 30, 39 f.).
Ein derartiger Mangel des Bewußtseins der Rechtswidrigkeit vermag jedoch, wovon auch das Berufungsgericht zutreffend ausgeht, unter den hier gegebenen Umständen den Vorwurf eines schuldhaften Verhaltens nicht entfallen zu lassen, da ein derartiger Rechtsirrtum, sollte er vorgelegen haben, nicht unvermeidbar gewesen wäre (vgl. BGHZ 59, 30, 39 f.; BGHZ 118, 201, 208).
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?
(aa) Der Anspruch scheitert allerdings nicht schon daran, dass die Haftung für solche Eingriffe nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als Auffangtatbestand lediglich den gesetzlichen Schutz ergänzen und bestehende Haftungslücken ausfüllen soll (BGHZ 43, 359, 361; 59, 30, 34; 65, 325, 328; 105, 346, 350; BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - VI ZR 171/02, NJW 2003, 1040, 1041). - BGH, 24.01.1984 - VI ZR 37/82
Zulässigkeit eines Grundurteils bei mehreren in der Klage zusammengefaßten …
Zur Begründung beruft es sich auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats zur Blockade und zu Angriffen gegen Betriebe des Verlages Springer in Frankfurt a.M. und Berlin (BGHZ 59, 30 und Urteil vom 30. Mai 1972 - VI ZR 139/70 - NJW 1972, 1571) sowie zu unerlaubten Handlungen im Zusammenhang mit einer Hausbesetzung (BGHZ 63, 124).Dem Urteil vom 30. Mal 1972 (BGHZ 59, 30) lag ein Sachverhalt zugrunde, der die Feststellung der tatsächlichen Voraussetzungen einer Mittäterschaft des damaligen Beklagten rechtfertigte.
a) Die verfassungsrechtlich mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 GG gewährleistete Demonstrationsfreiheit gibt allerdings kein Recht zur Ausübung von Gewaltakten, insbesondere auch nicht gegenüber den Ordnungskräften der Polizei, weil die Gewährleistungen nur auf die friedliche Auseinandersetzung mit geistigen Mitteln angelegt sind (vgl. u. a. BGHZ 59, 30 mit Anm. Pehle bei LM BGB § 823 [Ai] Nr. 42 und BGHZ 63, 124 mit Anm. Steffen bei LM BGB § 830 Nr. 19; ferner BGHZ 70, 277, 287).
Mittäter oder Gehilfen haften nicht für den sogenannten Exzeß des unterstützten Täters, d.h. für diejenigen unerlaubten Handlungen, die dieser außerhalb der gemeinschaftlichen Tat ohne ihre Kenntnis und Billigung begeht (BGHZ 59, 30, 42; 63, 124, 128).
- BAG, 21.06.1988 - 1 AZR 653/86
Schadenersatz wegen Betriebsblockade
a) Eine Schadenersatzpflicht unter dem Gesichtspunkt des Eingriffs in das Recht am Gewerbebetrieb besteht nur, wenn es geboten ist, eine sonst bleibende Lücke im Rechtsschutz zu schließen (BGHZ 36, 252, 257; 45, 296, 307; 59, 30, 34).Dennoch ist nicht zunächst zu prüfen, ob sich vorliegend eine Ersatzpflicht aus § 826 BGB oder § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB ergibt, weil ebenso anerkannt ist, daß unmittelbare Eingriffe in einen fremden Gewerbebetrieb eine Ersatzpflicht auch dann auslösen können, wenn sie nicht als sittenwidrig oder als Nötigung zu werten sind (BGHZ 36, 252, 256; 59, 30, 34).
Dies ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. statt vieler BGHZ 29, 65, 71, 74; 59, 30, 34; 66, 388, 393; 69, 128, 139) und rechtfertigt sich daraus, daß in § 823 Abs. 1 BGB das Vermögen nicht geschützt ist und § 823 Abs. 1 BGB für Eingriffe in den Gewerbebetrieb nur eine Auffangnorm ist.
Es wird deshalb auch von einem Wertungskriterium gesprochen (…RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823 Rz. 42), das dazu dient, in einer ersten Grobauslese diejenigen den Gewerbebetrieb beeinträchtigenden Verhaltensweisen normativ auszugrenzen, gegenüber denen der Funktionsbereich des Unternehmens als "organisches Mehr seiner Einzelfaktoren zusätzlichen Haftungsschutz verdient" (…RGRK-Steffen, a. a. O., im Anschluß an BGHZ 69, 128, 139; 66, 388, 393; 59, 30, 35).
- BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
aa) Nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen ist zwar das Verschulden nur auf die Pflicht-, Rechtsguts- oder Schutzgesetzverletzung und nicht auch auf den eingetretenen Schaden zu beziehen (BGH 18. März 1955 - I ZR 52/53 - MDR 1955, 542; 20. März 1961 - III ZR 9/60 - BGHZ 34, 375, 381; 30. Mai 1972 - VI ZR 6/71 - BGHZ 59, 30, 39; 20. November 1979 - VI ZR 238/78 - BGHZ 75, 328, 329;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 276 Rn. 10;… MünchKomm-Müller-Glöge aaO § 611 Rn. 475). - BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines …
Nicht erforderlich ist, daß die aus der Verletzungshandlung resultierenden (hafgungsausfüllenden) Folgeschaden für den Schädiger vorhersehbar waren (BGHZ 59, 30, 39, Senatsurt. v. 10. November 1992 - VI ZR 45/92 - VersR 1993, 230, 231 m.w.N.). - BGH, 16.06.1977 - III ZR 179/75
Fluglotsenstreik I - § 839 BGB, 'go sick, go slow', eingerichteter und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 25.07.2005 - II ZR 390/03
Zur Haftung von Tätern und Teilnehmern an einer Insolvenzverschleppung
- BGH, 29.10.1974 - VI ZR 182/73
Hausbesetzung - § 823 Abs. 1 BGB, Körperverletzung, § 830 BGB, …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.04.1998 - VI ZR 196/97
Zur Zulässigkeit von Medienberichterstattung über Unternehmen
aa) Wie das Berufungsgericht im Grundsatz nicht verkannt hat, stellt das Recht am Gewerbebetrieb einen offenen Tatbestand dar, dessen Inhalt und Grenzen sich erst aus einer Interessen- und Güterabwägung mit der im Einzelfall konkret kollidierenden Interessensphäre anderer ergeben (Senatsurteile BGHZ 45, 296, 307; 59, 30, 34; 65, 325, 331; 74, 9, 14). - BGH, 19.01.2006 - I ZR 98/02
Verwarnung aus Kennzeichenrecht II
- BGH, 29.01.1985 - VI ZR 130/83
Anspruch auf Unterlassung einer Aufforderung zum kollektiven Vertragsbruch
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 16/05
Immobilien - Befugnisse des Zwangsverwalters
- BGH, 12.02.1998 - 4 StR 428/97
Verurteilung von Greenpeace-Mitarbeitern bestätigt
- BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82
Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher …
- BGH, 15.07.2008 - VI ZR 212/07
Versicherungsrecht - Schneeballwerfende Kinder in der Nähe der Schule
- LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 126/05
- BGH, 16.04.2002 - VI ZR 227/01
Deliktsrecht - selbstschädigendes Verhalten
- BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83
Nötigung der Regierung eines Landes
- BGH, 09.12.1975 - VI ZR 157/73
Haftung für Warentest
- OLG München, 22.02.2006 - 7 U 4657/05
Sittenwidrigkeit der Vermitttlung von Schuldscheindarlehensgeschäften durch eine …
- BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77
Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …
- BVerfG, 02.02.1999 - 2 BvM 1/98
Unzulässige gerichtliche Vorlage im Zusammenhang mit Atomwaffen
- BGH, 20.01.1981 - VI ZR 162/79
Schutz eines Zeitungsunternehmens vor Offenbarung innerbetrieblicher Verhältnisse
- OLG Köln, 08.08.2001 - 11 W 36/01
Regreßansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz nach eifersuchtsbedingter …
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 2 U 142/08
Umfang des Schadensersatzes wegen Zwangsvollstreckung aus einem später …
- OLG Koblenz, 27.06.2003 - 10 U 998/02
Haftungsrecht - Kinder spielen auf Baustelle: Schadensersatzpflicht
- BGH, 30.05.1974 - VI ZR 174/72
Brüning-Memoiren I
- BGH, 10.11.1992 - VI ZR 45/92
Vorhersehbarkeit von Sturzverletzungen bei Rauferei
- OLG Stuttgart, 15.09.2005 - 2 U 60/05
Einstweiliger Rechtsschutz: Untersagung einer Boykottaktion im Eilverfahren
- OLG Düsseldorf, 28.07.1995 - 11 U 24/94
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch bei Schädigung von Unter-Glas-Kulturen …
- OLG Köln, 08.06.2006 - 8 U 87/05
- OLG Koblenz, 01.09.2010 - 2 U 1215/09
Zulässigkeit eines Teilurteils; Voraussetzungen der Haftung von Mittätern
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