Rechtsprechung
   RG, 28.12.1899 - Rep. VI. 259/99   

Bismarck auf dem Totenbett

Recht am eigenen Bild, § 1004 BGB (Hinweis der Redaktion: der Fall des von einem frühen "Paparazzo" fotografierten toten Altreichskanzlers war Auslöser für die Schaffung des Bildnisschutzes durch das Kunsturhebergesetz, §§ 22, 23, 33 KunstUrhG, vgl. die 2004 eingeführte Strafvorschrift des § 201a StGB)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    Die Entstehung des "Rechts am eigenen Bild"

Besprechungen u.ä.

  • spiegel.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Fotoplatten im Eiskeller

Zeitschriftenfundstellen

  • RGZ 45, 170



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96  

    Caroline von Monaco II

    Die Regelung geht auf einen anstoßerregenden Vorfall (Aufnahmen Bismarcks auf dem Totenbett, vgl. RGZ 45, 170) und die daran anschließende rechtspolitische Diskussion (vgl. Verhandlungen des 27. DJT, 1904, 4. Band, S. 27 ff.) zurück und sucht einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung der Persönlichkeit und den Informationsinteressen der Allgemeinheit herzustellen (vgl. Verhandlungen des Reichstages, 11. Legislaturperiode, II. Session, 1. Sessionsabschnitt 1905/1906, Nr. 30, S. 1526 ).
  • BGH, 10.07.2003 - IX ZR 119/02  

    Insolvenzrecht - Vertragl. Unterlassungsanspruch verpflichtet nicht Konkursmasse

    Entsprechendes trifft für das Urteil RGZ 45, 170, 171 f zu, das auf der Grundlage des früheren gemeinen deutschen Rechts eine konkursbedingte Prozeßunterbrechung für einen Unterlassungsanspruch aussprach, der nach heutiger Rechtsauffassung auf die Verletzung eines absolut geschützten Persönlichkeitsrechts (§ 823 Abs. 1 BGB) durch den Gemeinschuldner zu stützen und wegen des späteren Verhaltens des Konkursverwalters gemäß § 59 Abs. 1 Nr. 1 KO auch gegen die Konkursmasse zu richten war.
  • OLG Brandenburg, 01.09.1998 - 11 U 252/97  

    Gewährleistungsbürgschaft und Sicherheitseinbehalt nach Konkurseröffnung?

    Schon das Reichsgericht hat es in einer Entscheidung für unzulässig gehalten, den Bereicherungsgläubiger dann auf die Konkursforderung zu verweisen, wenn die Bereicherung durch eine widerrechtliche Handlung des späteren Gemeinschuldners eintritt RGZ 45, 170 ff.
  • OLG München, 16.06.2009 - 13 U 5717/08  

    Bauvertrag - Rückgabe der nichtausgezahlten Mängelbürgschaften bei Insolvenz?

    Insoweit verweist das Oberlandesgericht auf die Entscheidung des Reichsgerichts (RGZ 45, 170 ff.), das in dem dortigen Rechtsstreit den Bereicherungsanspruch wie einen Aussonderungsanspruch behandelt habe.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht