Rechtsprechung
   BGH, 17.03.1971 - 3 StR 189/70   

Blutabnahme durch Medizinalassistent

§ 81a StPO, kein Verwertungsverbot, wenn der Eingriff durch einen Nichtarzt vorgenommen worden ist, Unanwendbarkeit von § 136a StPO;

§ 113 StGB, Rechtmäßigkeit der Anordnung der unzulässigen Blutabnahme, bei schuldlosem Irrtum der Beamten

Volltextveröffentlichungen (2)

Besprechungen u.ä.

  • uni-muenchen.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wann beruht ein Strafurteil auf einem Verfahrensmangel? (Lothar Philipps)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 24, 125
  • NJW 1971, 1097
  • NJW 1971, 1902
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09  

    Akustische Wohnraumüberwachung (präventiv-polizeiliche; Kernbereich privater

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt ein Rechtsverstoß bei der Beweiserhebung nicht ohne Weiteres zur Unverwertbarkeit der dadurch erlangten Erkenntnisse (vgl. BGHSt 24, 125 ; 38, 214 ; 44, 243 ).
  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91  

    Nemo tenetur se ipso accusare

    In anderen Fällen hat die Rechtsprechung ein Verwertungsverbot verneint, beispielsweise bei einem Verstoß gegen die Vorschrift des § 81 a StPO, nach der die Blutentnahme dem Arzt vorbehalten ist ( BGHSt 24, 125 ) .
  • OLG Karlsruhe, 07.05.2004 - 2 Ws 77/04  

    Beweismittelverwertung: Verwertbarkeit der ohne richterliche Anordnung

    Auch bei - gesetzlich geregelten - Eingriffen in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit nach Art. 2 Abs. 2 S.1 GG folgt aus Verstößen gegen Verfahrensvorschriften nur dann die Unverwertbarkeit, wenn nach Abwägung aller Umstände das Recht des Beschuldigten das Strafverfolgungsinteresse überwiegt (BGHSt 24, 125, 130; OLG Koblenz NStZ 2002, 660, 661).

    Die Erhebung der Beweise hätte nämlich auch durch eine Anordnung gem. § 81 a StPO erreicht werden können (BGHSt 24, 125, 130), weshalb auch die Vorschrift des § 97 Abs. 1 Nr. 3 StPO der Verwertung nicht entgegensteht (OLG Celle NStZ 1989, 385; OLG Zweibrücken NJW 1994, 810 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 246 f.; im Ergebnis auch OLG Hamm NJW 1967, 1524; KK-Senge zu § 81 a Rn. 14).

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