Rechtsprechung
| BGH, 07.10.1994 - 2 StR 319/94 |
Blutrache
§ 211 StGB, sonstiger niedriger Beweggrund, Ostanatolier, "andere Vorstellungswelt", deutscher Wertemaßstab für den objektiven Mordtatbestand, subjektiver Tatbestand: Bewußtsein der Umstände
Volltextveröffentlichungen (2)
- Alpmann Schmidt
StGB § 211
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211
Kurzfassungen/Presse
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 602
- NStZ 1995, 79
- MDR 1995, 186
- StV 1996, 208
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 20.02.2002 - 5 StR 538/01
Tötung eines kurdischen Liebespaares durch die PKK in Bremen
Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29).Dabei ist der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die die sittlichen und rechtlichen Werte dieser Rechtsgemeinschaft nicht anerkennt, zu entnehmen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29; BGH, Beschl. vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01;… Jähnke in LK 10. Aufl. § 211 Rdn. 39).
- BGH, 28.01.2004 - 2 StR 452/03
Verwertbarkeit von Zeugenaussagen bei nachfolgender Zeugnisverweigerung; Mord; …
Der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds als niedrig ist jedoch den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der Täter lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 29 zur "Blutrache").Nach der schon früher vertretenen Auffassung des Senats ist jedoch der Maßstab für die objektive Bewertung eines Beweggrunds den Vorstellungen der Rechtsgemeinschaft der Bundesrepublik Deutschland zu entnehmen, in der der Angeklagte lebt und vor deren Gericht er sich zu verantworten hat, und nicht den Anschauungen einer Volksgruppe, die sich den sittlichen und rechtlichen Werten dieser Rechtsgemeinschaft nicht in vollem Umfang verbunden fühlt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 Niedrige Beweggründe 29 = NJW 1995, 602).
- BGH, 04.03.2004 - 4 StR 377/03
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Begriff des Straßenverkehrs und …
Dagegen erscheint es eher fernliegend, daß der Angeklagte, der seit 1980 in Deutschland lebt und mittlerweile deutscher Staatsangehöriger ist, eine mögliche besondere Verwerflichkeit seiner Motive deswegen nicht erkannt haben könnte, weil er - wie die Revision meint - archaischen Wertvorstellungen eines Teils der türkischen Gesellschaft über Ehe und Familie verhaftet sei (vgl. auch BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29, 41; BGH, Beschluß vom 24. April 2001 - 1 StR 122/01 - und Urteil vom 28. Januar 2004 - 2 StR 452/03).
- BGH, 10.01.2006 - 5 StR 341/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe bei Blutrache und vorheriger Tötung eines …
bb) Eine Tötung aus dem Motiv der "Blutrache" ist in aller Regel deshalb als besonders verwerflich und sozial rücksichtslos anzusehen, weil sich der Täter dabei seiner persönlichen Ehre und der Familienehre wegen gleichsam als Vollstrecker eines von ihm und seiner Familie gefällten Todesurteils über die Rechtsordnung und einen anderen Menschen erhebt (BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29;… Nehm in Festschrift für Albin Eser 2005 S. 419, 422 ff.; vgl. zu Tötungen aus "Blutrache" auch BGH…, Urt. vom 28. August 1979 - 1 StR 282/79; BGH, StV 1998, 130; BGH…, Urt. vom 24. Juni 1998 - 3 StR 219/98; BGH, Beschl. vom 23. März 2004 - 4 StR 466/03 und 9/04). - VG Stuttgart, 05.08.2008 - 5 K 1081/06
(Zur Anwendung des Art 28 Abs 3a EGRL 38/2004 auf assoziationsberechtigte …
Ein "Ehrenmord" berührt ein Grundinteresse der deutschen Gesellschaft, denn der Täter verletzt elementare Regeln sozialen Zusammenlebens, indem er einem anderen Menschen dessen Recht auf Leben abspricht und sich über ihn und die Rechtsordnung erhebt (BGH in NStZ 1995, 79; Dietz, NJW 2006, 1385). - BGH, 02.02.2000 - 2 StR 550/99
Zum Mordmerkmal der "niedrigen Beweggründe"
Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung, ob die Tötung eines vermeintlichen Vergewaltigers auf Grund einer auf "soziokulturellen und religiösen Wertvorstellungen beruhenden Vergeltungspflicht" der Annahme niedriger Beweggründe im Sinne des § 211 StGB entgegenstehen würde (ablehnend für den Fall der Blutrache vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 29 = BGH StV 1996, 208 f. m. Anm. Fabricius; vgl. aber auch BGH StV 1997, 565 f.;… BGH, Urt. v. 28. August 1979 - 1 StR 282/79; zum Phänomen der Blutrache allgemein: vgl. Wahl, Kriminalistik 1985, 103 ff.; für Tötung zur Rettung der Familienehre oder aus Gründen der Selbstjustiz vgl. BGH NJW 1980, 537 und StV 1981, 399 f.;… 1994, 182 = BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 28; BGH StV 1998, 130 f.), da sich die Tat der Angeklagten gegen einen unbeteiligten Dritten richtete. - KG, 10.04.1997 - 2 StE 2/93 Abgesehen davon, daß der Maßstab für die Bewertung eines Beweggrundes den Vorstellungen der hier geltenden Werteordnung zu entnehmen ist (vgl. BGH NStZ 1996, 80; 1995, 79), kommt es darauf schon deshalb nicht an, weil R nicht aufgrund traditioneller Moral- und Wertvorstellungen seiner Heimat bereit war, die Tötungen auszuführen (vgl. BGH NStZ 1995, 79 betreffend Blutrache; BGH StV.
- BGH, 26.06.1997 - 4 StR 180/97 Da bei der Prüfung der Frage, ob Tötungsbeweggründe als "niedrig" im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB zu bewerten sind, die besonderen Anschauungen und Wertvorstellungen berücksichtigt werden müssen, denen ein in der Bundesrepublik Deutschland lebender ausländischer Täter wegen seiner fortdauernden Bindung an die heimatliche Kultur verhaftet ist (BGH, Urteil vom 8. September 1982 - 3 StR 228/82; vgl. auch BGH StV 1996, 208 mit Anm. Fabricius;… Tröndle aaO Rdn. 5c jeweils m.w.N.), ist diese Wertung aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden.
- BGH, 07.02.1996 - 2 StR 571/95 Zutreffend ist der damit gewählte rechtliche Ansatz; es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß eine Verurteilung wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen nicht in Betracht kommt, wenn der Täter bei einer von gefühlsmäßigen oder triebhaften Regungen bestimmten Tat - subjektiv - außerstande war, seine - objektiv - niedrigen Motive gedanklich zu beherrschen und willensmäßig zu steuern (vgl. BGHSt 28, 210, 212; BGHR StGB § 211 Abs. 2 niedrige Beweggründe 6, 15, 16, 26, 29).
- BGH, 12.09.1995 - 1 StR 437/95 Es versteht sich von selbst, daß auch für die Auslegung des Gesetzes die Vorstellungen der deutschen Rechtsgemeinschaft maßgeblich sind (vgl. BGH NStZ 1995, 79 ); sonst würde - im Wege der Auslegung - § 3 StGB unterlaufen.
- BGH, 28.06.2000 - 1 StR 199/00
Niedrige Beweggründe bei Tötung als Bestrafungsaktion
- BGH, 06.11.1997 - 5 StR 548/97
- BGH, 24.04.2001 - 1 StR 122/01
Maßstab für die Bewertung der niedrigen Beweggründe
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