Rechtsprechung
| BGH, 15.03.2001 - 5 StR 454/00 |
Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes
§ 299 StGB;
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB, Begriff des Amtsträgers;
§ 301 StGB, kein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 2 GG durch nachträglichen Wegfall (oder nachträgliche Einschränkung) eines Strafantragserfordernisses
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; § 301 StGB; § 12 Abs. 2 UWG; § 370 AO; § 332 StGB; § 266 StGB; § 46 Abs. 2 StGB
Geschäftsführer einer GmbH; Gesellschafter; Rotes Kreuz; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB; Besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung von Amts wegen; Ablauf der Strafantragsfrist; Umwandlung eines absoluten in ein relatives Antragsdelikt; Steuerhinterziehung; Bestechlichkeit; Schaden bei Angestelltenbestechlichkeit; Untreue; Geltung des Zweifelsgrundsatzes bei der Verjährung; Strafzumessung und Öffentlichkeit; Rückwirkungsverbot; Vertrauensgrundsatz (Rechtsstaatsprinzip) - lexetius.com
- IWW
- bundesgerichtshof.de
- openjur.de
- NWB SteuerXpert START
- streifler.de
Amtsträgereigenschaft des GmbH-Geschäftsführers und Strafverfolgungsinteresse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Amtsträgerstellung eines GmbH-Geschäftsführers, deren einziger Gesellschafter einer öffentliche Körperschaft ist - Strafantrag und besonderes öffentliches Interesse bei der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Urteil gegen Mitarbeiter des Blutspendedienstes rechtskräftig
- Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHSt 46, 310
- NJW 2001, 2102
- StV 2003, 389 (Ls.)
Wird zitiert von ... (42)
- BGH, 14.11.2003 - 2 StR 164/03
Strafrecht - Auch Geschäftsführer einer GmbH kann Amtsträger sein
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher bzw. hier kommunaler Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 43, 370, 377; BGHSt 46, 310, 312).Zwar steht nach ständiger Rechtsprechung das Rückwirkungsverbot der nachträglichen Verlängerung von Verjährungsfristen, die bloße verfahrensrechtliche Regeln darstellen, nicht entgegen (vgl. BGHSt 2, 300, 307; 26, 288, 289; 46, 310, 318).
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen - unten a) - und dabei derart staatlicher bzw. hier kommunaler Steuerung unterliegen, daß sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen - unten b) - (vgl. BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.; BGH NJW 2001, 3062, 3063).
Wie der Senat bereits in seiner in BGHSt 43, 370 abgedruckten Entscheidung dargelegt hat, ist es angesichts der bloßen Klarstellung durch den Gesetzgeber (vgl. auch BGHSt 46, 310, 312 und BGH NJW 2001, 3062, 3063 sowie Gesetzentwürfe BTDrucks. 13/5584, S. 12 und gleichlautend BTDrucks. 13/6424, S. 4) unerheblich, daß der hier von der Anklage umfaßte Zeitraum vor der durch das Korruptionsbekämpfungsgesetz erfolgten Gesetzesänderung liegt.
Es trifft zwar zu, daß nach ständiger Rechtsprechung das Rückwirkungsverbot der nachträglichen Verlängerung von Verjährungsfristen, die bloße verfahrensrechtliche Regeln darstellen, nicht entgegensteht (vgl. BGHSt 2, 300, 307; 4, 379, 384; 26, 288, 289; 46, 310, 318).
- BGH, 02.12.2005 - 5 StR 119/05
Steuerhinterziehung (Selbstbelastungsfreiheit: Versteuerung von …
Der Bundesgerichtshof hat anstelle eines solchen formalen ein inhaltliches Abgrenzungskriterium entwickelt: Die "sonstige Stelle" muss bei der Erfüllung öffentlicher Aufgaben derart staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie als "verlängerter Arm" des Staates erscheint; erforderlich ist dabei eine Gesamtbewertung aller relevanten Umstände des Einzelfalls ( BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.; 49, 214, 219;… BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 6;… BGH NJW 2004, 693, 694 m. Anm. Krehl StV 2005, 325 und Dölling JR 2005, 30, insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7 nicht abgedruckt).Angesichts der zunehmenden Schaffung wettbewerblicher Strukturen und der Öffnung auch zentraler Bereiche der Daseinsvorsorge für private Marktteilnehmer wie etwa beim Bahnverkehr (hierzu BGHSt 49, 214), bei der Wärmeversorgung (…hierzu BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7) oder bei der Energie- und Wasserversorgung spricht allerdings einiges dafür, dass privatrechtlich organisierte Gesellschaften der öffentlichen Hand, die auf solchen Märkten tätig werden, - wie andere (rein private) Marktteilnehmer auch - allein erwerbswirtschaftlich tätig sind (vgl. BGH wistra 2001, 267, 270, insoweit in BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 5 nicht abgedruckt).
aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt bei der Vereinbarung von Schmiergeldzahlungen in Form eines prozentualen Preisaufschlags regelmäßig ein Nachteil im Sinne des § 266 Abs. 1 StGB vor (vgl. BGHSt 47, 295, 298 f.; 49, 317, 332 f.; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49, insoweit in BGHSt 46, 310 nicht abgedruckt).
- BGH, 11.11.2004 - 5 StR 299/03
Verurteilung zweier Thyssen-Manager wegen Entgegennahme von Schreiber-Provisionen …
(1) Zwar hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel einen Nachteil im Sinne des § 266 StGB bei Provisions- oder Schmiergeldzahlungen angenommen (vgl. BGHSt 47, 295, 299; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; vgl. zur identischen Problematik beim Ausschreibungsbetrug auch BGHSt 47, 83, 89).Eine Ausnahme gilt insbesondere dann, wenn Umstände erkennbar sind, die es nicht unbedingt nahelegen, daß die Leistungen in die Kalkulation zu Lasten des Geschäftsherrn eingestellt wurden (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; BGH NStZ 1995, 233, 234).
In den von den Revisionen herangezogenen Entscheidungen führt der Bundesgerichtshof lediglich aus, daß die nach § 681 Satz 2, § 687 Abs. 2 i.V.m. § 667 BGB bestehende zivilrechtliche Pflicht des Schmiergeldempfängers zur Herausgabe der empfangenen Leistungen an seinen Geschäftsherrn keine Vermögensbetreuungspflicht im Sinne des § 266 StGB begründet ( BGHSt 47, 295, 298; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 49; jeweils m. w. N.).
- BGH, 16.07.2004 - 2 StR 486/03
Angestellter der Deutsche Bahn AG ist kein Amtsträger
Als juristische Personen des Privatrechts organisierte Einrichtungen und Unternehmen der öffentlichen Hand sind als "sonstige Stellen" im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB den Behörden insbesondere dann gleichzustellen, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher Steuerung unterliegen, dass sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.).Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie bei ihrer Tätigkeit öffentliche Aufgaben wahrnehmen und dabei derart staatlicher Steuerung unterliegen, daß sie bei einer Gesamtbewertung der sie kennzeichnenden Merkmale als "verlängerter Arm" des Staates erscheinen (vgl. BGHSt 43, 370, 377; 45, 16, 19; 46, 310, 312 f.; BGH NJW 2001, 3062, 3063;… Senatsurteil vom 14. November 2003 - 2 StR 164/03 = BGHR StGB § 11 Abs. 1 Nr. 2 Amtsträger 7).
Diese in ständiger Rechtsprechung vertretene Auslegung hat sich durch die Novellierung der Vorschrift und Verlagerung in das Strafgesetzbuch, die ausschließlich auf redaktionellen Gründen beruht (vgl. BGHSt 46, 310, 316, 317 m.w.N.) nicht geändert und entspricht auch der zivilrechtlichen Rechtsprechung (BGH GRUR 1955, 342 f.; 1984, 823; WRP 1993, 396, 397).
- BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Strafrecht - Strafbarkeit eines Bauinvestors wegen Untreue
Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses kann auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden (BGHSt 6, 282, 285; vgl. auch BGHSt 46, 310, 315 ff.).Die Bejahung des besonderen öffentlichen Interesses kann auch noch im Revisionsverfahren nachgeholt werden (BGHSt 6, 282, 285; vgl. auch BGHSt 46, 310, 315 ff.).
- LG Hamburg, 23.11.2007 - 608 KLs 3/07
Zur Amtsträgereigenschaft Verantwortlicher öffentlich-rechtlich organisierter …
Ob diese Voraussetzungen vorliegen, ist anhand einer Gesamtschau aller Umstände zu beurteilen (…vgl. BGH, Urt. v. 18. April 2007, 5 StR 506/06, NStZ 2007, 461, 462;… BGH, Urt. v. 2. Dezember 2005, 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 303; BGH, Urt. v. 15. März 2001, 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310, 312 f.;… BGH, Urt. v. 16. Juli 2004, 2 StR 486/03, BGHSt 49, 214, 223).Auch die Urteile des BGH vom 9. Oktober 1990 - 1 StR 538/89, BGHSt 37, 191 - und vom 15. März 2001 - 5 StR 454/00, BGHSt 46, 310 -, in der ebenfalls öffentlich-rechtliche Körperschaften verfahrensgegenständlich waren, stehen der Einordnung des Versorgungswerks als "sonstige Stelle" nicht entgegen.
Im Falle des BRK (BGHSt 46, 310) war an eine Übertragung staatlicher Aufgaben mit der Verleihung des Körperschaftsrechts nicht gedacht.
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der …
b) Die nahezu wortgleiche Überführung der Regelung des § 12 Abs. 1 UWG in den § 299 Abs. 2 StGB durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 13. August 1997 (BGBl I 2038) sollte nach der Begründung zum Gesetzentwurf am sachlichen Gehalt der Norm nichts ändern (BTDrucks. 13/5584 S. 15; so auch BGHSt 46, 310, 316 f.; 49, 214, 229). - BGH, 29.08.2007 - 5 StR 103/07
Bankrott (Beihilfe); Untreue (Pflichtwidrigkeit und kommunalrechtliches …
Sie setzt voraus, dass der Betreffende über den Einzelfall hinaus mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut und in die behördliche Organisation eingebunden wird (vgl. BGHSt 43, 96, 105; 46, 310, 313).Sie setzt voraus, dass der Betreffende über den Einzelfall hinaus mit der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben betraut und in die behördliche Organisation eingebunden wird (vgl. BGHSt 43, 96, 105; 46, 310, 313).
- BGH, 08.05.2003 - 4 StR 550/02
Untreue (Nachteil; Vermögensbetreuungspflicht; Beihilfe bei kollusivem …
Entsteht der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse, ist für den Beginn der Verjährung der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgeblich (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Untreue 1, 2; BGH NStZ 2001, 650).Entsteht, wie hier, der Nachteil im Sinne des § 266 StGB erst durch verschiedene Ereignisse, ist der Zeitpunkt des letzten Ereignisses maßgeblich (BGHR StGB § 78 a Satz 1 Untreue 1, 2; BGH NStZ 2001, 650).
- BGH, 09.07.2009 - 5 StR 263/08
Amtsträger; Bestechlichkeit; Befangenheitsgesuch wegen Fristsetzung zur Stellung …
Andere Schlüsse lässt entgegen der Ansicht der Revision auch die Entscheidung des Senats zur Amtsträgerstellung des Geschäftsführers einer vom Bayerischen Roten Kreuz (BRK) allein beherrschten privatrechtlich organisierten Gesellschaft ( BGHSt 46, 310) nicht zu. - AG Gummersbach, 27.04.2009 - 82 LS 55/08
- BGH, 27.11.2009 - 2 StR 104/09
Bestechlichkeit; Amtsträgereigenschaft der Redakteure öffentlich-rechtlicher …
- BGH, 14.01.2009 - 1 StR 470/08
Bestechung; Amtsträgereigenschaft (Durchführung einer medizinisch-psychologischen …
- BGH, 05.05.2004 - 5 StR 139/03
Strafrecht - Bestechung bei Auftragsvergabe
- BGH, 26.04.2001 - 5 StR 587/00
Schadensgleiche Vermögensgefährdung bei der Untreue (mangelhafte Dokumentation …
- BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/00
Verfolgungsverjährung bei der Untreue (Vollständiger Schadenseintritt; …
- BGH, 19.06.2008 - 3 StR 490/07
Strafrecht - Amtsträgereigenschaft eines selbständigen Ingenieurs
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt; …
- OLG Schleswig, 18.10.2007 - 5 U 19/07
Wirksamkeit der Abtretung von Darlehensforderungen einer Sparkasse
- BGH, 27.11.2008 - 3 StR 342/08
Überwachung der Telekommunikation; Zufallsfund; Fernmeldegeheimnis (Eingriff; …
- BGH, 11.07.2001 - 5 StR 530/01
- BGH, 04.11.2003 - KRB 20/03
Frankfurter Kabelkartell
- BGH, 07.06.2005 - 2 StR 122/05
Verjährung (milderes Recht); Qualifikation; Regelbeispiel; Geltungszeitpunkt bei …
- BGH, 22.02.2005 - KRB 28/04
Einspruchsrücknahme
- BGH, 14.02.2007 - 5 StR 323/06
Vorteilsgewährung; Vorteilsannahme; Bestechlichkeit (Unrechtsvereinbarung; …
- BGH, 12.07.2001 - 4 StR 550/00
Hinzuziehen eines Ergänzungsrichters (Ergänzungsschöffe) erst nach Beginn der …
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- BGH, 15.01.2003 - 5 StR 362/02
Verfall (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten auf den Bestechungslohn; …
- OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 593/03
Beteiligung eines Insolvenzverwalters am Strafverfahren nach vorangegangenem …
- LAG Niedersachsen, 14.09.2005 - 15 Sa 1610/03
Herausgabe von Schmiergeld und Schadensersatz
- BGH, 23.10.2007 - 5 StR 270/07
Gewerbsmäßiger Computerbetrug (Strafzumessung: Revisibilität, Aussetzung zur …
- BGH, 31.03.2008 - 5 StR 631/07
Verfall von Wertersatz (entgegenstehende Ansprüche des Verletzten: …
- BGH, 23.09.2009 - 5 StR 314/09
Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts (teilweise Aufhebung und …
- OLG Schleswig, 27.11.2006 - 11 U 19/06
Amtspflichtverletzung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
- BGH, 24.06.2010 - 3 StR 84/10
Bestechlichkeit (Tateinheit; Tatmehrheit; Unrechtsvereinbarung); Regelbeispiel …
- BGH, 31.03.2011 - 4 StR 657/10
Handlungseinheit (Konkurrenzen) bei der Bestechlichkeit und Bestechung …
- LG Wiesbaden, 25.03.2002 - 6 Js 3204/00
Verfahren Schwarze CDU-Konten eingestellt
- BGH, 12.12.2006 - 5 StR 469/06
Verwerfung der Revision als unbegründet.
- OLG Köln, 21.11.2003 - 2 Ws 617/03
- VG Braunschweig, 27.09.2005 - 7 A 139/03
Schadensersatzpflicht eines Beamten bei Untreue; Provision, sogenannte; …
- BGH, 23.09.2009 - 5 StR 578/08
- BGH, 13.07.2006 - 5 StR 106/06
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