Rechtsprechung
| BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78 |
Böll
Art. 5 GG, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, Ehre, Recht am eigenen Wort, Falschzitat
Volltextveröffentlichungen (4)
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Böll
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Böll
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Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des Kritisierten als Zitat
Verfahrensgang
- LG Köln, 26.03.1975 - 78 O 596/74
- OLG Köln, 11.05.1976 - 15 U 99/75
- BGH, 30.05.1978 - VI ZR 117/76
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
- BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 54, 208
- NJW 1980, 2072
- afp 1980, 151
- GRUR 1980, 1087
- VersR 1980, 1131
- DVBl 1980, 841
- DÖV 1980, 762
Wird zitiert von ... (90)
- BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Daher müssen sie vom Bundesverfassungsgericht in vollem Umfang überprüfbar sein, wenn der Schutz der Meinungsfreiheit nicht unzuträglich verkürzt werden soll (vgl. BVerfGE 43, 130 [136 f.]; 54, 208 [215]; 82, 272 [281]).Sie sind vielmehr durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen sind, welche Art. 5 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; 61, 1 [8]).
Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, daß darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]).
Auch in diesem Fall ist freilich zu beachten, daß an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen gestellt werden dürfen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]).
- BGH, 21.06.2011 - VI ZR 262/09
Schadensrecht - Verletzung des Rechts am eigenen Worts durch Wiedergabe
Der grundrechtliche Schutz wirkt dabei nicht nur gegenüber Fehlzitaten, sondern auch gegenüber unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 200/80, NJW 1982, 635 f.; vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, VersR 1998, 601, 603;… vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04, VersR 2006, 273 Rn. 15; BVerfGE 34, 269, 282 f. - Soraya; 54, 148, 154 f. - Eppler; 54, 208, 217 - Böll/Walden; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2926 - BKA-Präsident;… AfP 2010, 562 Rn. 52 - Wortberichterstattung Prominentenkind).Der Kritisierte wird sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt (vgl. Senatsurteile vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, VersR 1998, 601, 603;… vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04, VersR 2006, 273 Rn. 15; BVerfGE 54, 208, 217 f.; BVerfG, NJW 1993, 2925, 2926 - BKA-Präsident).
Maßgebend für die Feststellung der Frage, ob eine Äußerung zutreffend wiedergegeben wurde oder nicht, ist dabei nicht das vertretbare Verständnis eines Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, sondern das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 200/80, Rudimente der Fäulnis, VersR 1983, 1155, 1156 f.;… vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, aaO, S. 602 f.;… vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04, VersR 2006, 273 Rn. 15; BVerfGE 54, 208, 217).
Denn andernfalls würde dem Zitierten die Entscheidung über sein eigenes Wort weitgehend genommen und durch eine mögliche Beurteilung Dritter ersetzt, in der seine Äußerung eine andere Färbung oder Tendenz erhalten kann, als der Zitierte sie zum Ausdruck gebracht hat (vgl. Senatsurteil vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 200/80, VersR 1983, 1155; BVerfGE 54, 208, 217).
Dementsprechend ist eine Beeinträchtigung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu bejahen, wenn die Wiedergabe einer mehrdeutigen Äußerung zwar einer aus Sicht des Durchschnittsadressaten vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende seiner Aussage keinen Interpretationsvorbehalt beifügt (vgl. Senatsurteile vom 1. Dezember 1981 - VI ZR 200/80, Rudimente der Fäulnis, VersR 1983, 1155, 1156 f.;… vom 27. Januar 1998 - VI ZR 72/97, aaO; vom 15. November 2005 - VI ZR 274/04, VersR 2006, 273; BVerfGE 54, 208, 218 f.).
- LG Köln, 14.01.2009 - 28 O 511/08 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (…siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).
Das gilt sogar, wenn die Interpretation noch vertretbar, wenn aber ein Verständnis möglich ist, das dem Zitierten gerechter wird (BVerfG NJW 1980, 2072; BGH NJW 1982, 635 - Böll II).
An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BGH NJW 1998, 3047; vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1994, 1779 m.w.N.).
Das Risiko, die Äußerungen der Klägerin missverstanden zu haben, muss nach den Grundsätzen des BVerfG (NJW 1980, 2072) im Streitfall voll die Beklagte tragen, weil es für sie erkennbar war und sie ihm gerade deshalb durch einen Interpretationsvorbehalt hätte vorbeugen können und müssen.
- BVerfG, 25.06.2009 - 1 BvR 134/03
Haftung für Pressespiegel
Die Maßstäbe für die Lösung eines Konfliktes zwischen der Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des von einer Äußerung nachteilig Betroffenen andererseits sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung so weit geklärt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]; - 54, 208 [217 ff.]; - 61, 1 [7 ff.]; - 85, 1 [12 ff.]; - 90, 241 [247 ff.]; - 94, 1 [7 ff.]; - 97, 391 [400 ff.]; - 99, 185 [193 ff.]; - 102, 347 [359 f.]; - 114, 339 [346 ff.]), dass auch die Fragen, die der vorliegende Fall aufwirft, beantwortet werden können.Der Schutz von Tatsachenbehauptungen endet erst dort, wo sie zur Meinungsbildung nichts beitragen können, so dass nur die bewusst oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; - 61, 1 [8]; - 90, 241 [247 f.]).
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so den freien Kommunikationsprozess, den Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG im Sinn hat, einschnüren (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; - 61, 1 [8]; - 85, 1 [15, 17]; - 99, 185 [198]; - 114, 339 [353]).
- LG Köln, 18.11.2009 - 28 O 123/09 Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt auch vor unrichtigen, verfälschten oder entstellten Wiedergaben einer Äußerung (vgl. BVerfG NJW 1973, 1221 - Soraya; BVerfG NJW 1980, 2070 - Eppler; BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
Ist es unrichtig, verfälscht oder entstellt, so greift dies in das Persönlichkeitsrecht des Kritisierten um so tiefer ein, als er hier sozusagen als Zeuge gegen sich selbst ins Feld geführt wird (vgl. BVerfG NJW 1980, 2072, BVerfG NJW 1993, 2925, 2926).
Nach ständiger Rechtsprechung (BVerfG NJW 1980, 2072 - Böll; BGH NJW 1982, 635; BGH NJW 1995, 861; BGH NJW 1998, 1391, 1392 - Klartext) liegt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts in Form der Beeinträchtigung des Rechts am eigenen Wort auch dann vor, wenn die Wiedergabe einer Äußerung, die mehrere Interpretationen zulässt, zwar einer aus der Sicht des Durchschnittslesers vertretbaren Deutung folgt, aber auch ein anderes Verständnis möglich ist, das die Rechte des Zitierten besser wahrt, und der Zitierende bei seiner Äußerung nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt (…siehe dazu auch Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 5 Rn. 92).
Das gilt sogar, wenn die Interpretation noch vertretbar, wenn aber ein Verständnis möglich ist, das dem Zitierten gerechter wird (BVerfG NJW 1980, 2072; BGH NJW 1982, 635 - Böll II).
An der Wiedergabe von erwiesen unwahren Tatsachen gibt es kein schutzwürdiges Interesse (BGH NJW 1998, 3047; vgl. BVerfG NJW 1980, 2072; BVerfG NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 1994, 1779 m.w.N.).
- BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96
Scientology
Zwar hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß unrichtige Information unter dem Blickwinkel der Meinungsfreiheit kein schützenswertes Gut sei (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]).Von Verfassungs wegen kommt es lediglich darauf an, daß die Wahrheitspflicht nicht überspannt wird und so den freien Kommunikationsprozeß, den Art. 5 Abs. 1 GG im Sinn hat, einschnürt (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [15, 17]).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Mehrdeutige Meinungsäusserungen
Die Fachgerichte dürfen deshalb einerseits an die Wahrheitspflicht im Interesse der Meinungsfreiheit keine Anforderungen stellen, die die Bereitschaft zum Gebrauch des Grundrechts herabsetzen und so auf die Meinungsfreiheit insgesamt einschnürend wirken können (vgl. BVerfGE 54, 208 ; 85, 1 ). - BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94
Auschwitzlüge
Das Bundesverfassungsgericht geht deswegen in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die bewußt oder erwiesen unwahre Tatsachenbehauptung nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfaßt wird (vgl. BVerfGE 54, 208 [219]; 61, 1 [8]).Allerdings dürfen die Anforderungen an die Wahrheitspflicht nicht so bemessen werden, daß darunter die Funktion der Meinungsfreiheit leidet und auch zulässige Äußerungen aus Furcht vor Sanktionen unterlassen werden (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [22]).
- BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
Caroline von Monaco I
Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Je nachhaltiger ferner eine zivilgerichtliche Entscheidung grundrechtsgeschützte Voraussetzungen freiheitlicher Existenz und Betätigung verkürzt, desto eingehender muß die verfassungsgerichtliche Prüfung sein, ob eine solche Verkürzung verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist (BVerfGE 54, 208 [215] - Böll - m. w. N.).Auch einzelne Auslegungsfehler sind zu berücksichtigen, sofern das Urteil auf ihnen beruht (vgl. BVerfGE 54, 129 [136] - Kunstkritik - m. w. N.; 54, 208 [217]).
- VerfGH Berlin, 23.05.2006 - VerfGH 37/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Annahme einer verdeckten Aussage bei …
- BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87
Transzendentale Meditation
- OLG Brandenburg, 23.04.2007 - 1 U 10/06
"Hassprediger" als zulässiges Werturteil
- BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03
Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte
- BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
- BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 693/92
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02
Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch
- BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
- BVerfG, 26.08.2003 - 1 BvR 2243/02
Zu den Sorgfaltsanforderungen für Presseagenturen
- BGH, 15.11.2005 - VI ZR 274/04
Unterlassungsanspruch bei unwahrer Wortberichterstattung
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
- BGH, 10.11.1994 - I ZR 216/92
Dubioses Geschäftsgebaren - Wettbewerbsförderungsabsicht; GG - Pressefreiheit
- BVerfG, 31.03.1993 - 1 BvR 295/93
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
- BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Versagung einer …
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßig von § 353d Nr. 3 …
- BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88
Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch …
- BVerfG, 15.01.1999 - 1 BvR 1274/92
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz - Veröffentlichung einer …
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
- OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
- OLG Köln, 28.07.2009 - 15 U 37/09
Eva Herman gewinnt im Berufungsprozess gegen Axel-Springer-Verlag
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 382/85
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Recht am gesprochenen Wort - Mithören von …
- VerfGH Sachsen, 25.10.1996 - 34-IV-96
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Zu den Grenzen des Agenturprivilegs
- LG Hamburg, 26.06.2004 - 324 O 925/03
Bund der Vertriebenen ./. Gabriele Lesser
- BVerfG, 25.08.2005 - 1 BvR 2165/00
Zuerkennung einer Geldentschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- BGH, 20.11.2007 - VI ZR 144/07
Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen
- BVerfG, 29.02.2012 - 1 BvR 2883/11
Schutz der Meinungsfreiheit und üble Nachrede (Abgrenzung von Tatsachenbehauptung …
- BGH, 12.02.1985 - VI ZR 225/83
Darlegungs- und Beweislast für die Wahrnehmung berechtigter Interessen bei …
- BGH, 27.01.1998 - VI ZR 72/97
Voraussetzungen und Inhalt eines Unterlassungsanspruchs gegen ein Zitat in der …
- BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05
Zur äußerungsrechtlichen Rechtsprechung des OLG Hamburg
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 172/93
Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht - Getilgte Vorstrafe
- BGH, 01.12.1981 - VI ZR 200/80
Unzulässige Verwendung der Interpretation einer mehrdeutigen Äußerung des …
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.1996 - 10 S 176/96
Amtliche Äußerungen einer Landesregierung zur Scientology-Organisation
- KG, 03.11.2009 - 9 W 196/09
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09
Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern
- BVerwG, 23.10.1984 - 1 WB 98.82
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 150/06
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch unwahre …
- OLG Köln, 22.11.2011 - 15 U 91/11
Im Forum darf unter Verweis auf Presseartikel kräftig kritisiert werden / Keine …
- BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 327/91
Unzutreffende Einstufung einer Äußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerwG, 03.04.2006 - 7 B 95.05
Verbreitung von Informationen über religiöse Bewegungen
- LG Köln, 05.03.2008 - 28 O 10/08
Zur Zulässigkeit von ungenauen Zitaten in der Presse
- BVerfG, 19.12.1990 - 1 BvR 389/90
Wertungsfehler bei Einstufung einer Meinungsäußerung als Tatsachenbehauptung, …
- BVerfG, 18.02.1991 - 1 BvR 547/89
Meinungsäußerungsfreiheit und fehlerhafte Einstufung der Meinungsäußerung
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 25-IV-97
- LG Berlin, 28.01.1999 - 27 O 605/98
- OLG München, 02.05.2000 - 21 W 988/00
Veranlassung zur Klageerhebung bei groben Verstößen gegen die journalistische …
- KG, 27.04.2007 - 9 U 100/06
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen zusammenfassende …
- OLG Hamburg, 30.10.2007 - 7 U 73/01
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch satirische Fotomontage
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 238/92
Unterlassung der Abgabe von betriebsfremden Waren an gewerbliche Kunden durch …
- BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90
Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private …
- AGH Niedersachsen, 14.10.2002 - AGH 35/01
- BVerfG, 25.09.1992 - 1 BvR 205/92
Fernsehberichterstattung und Allgemeines Persönlichkeitsrecht
- VerfGH Sachsen, 14.05.1998 - 25-IV-97
- VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1231/03
Anspruch eines Beamten auf Widerruf einer seine Berufsehre verletzenden Äußerung …
- BVerwG, 04.04.2006 - 7 B 94.05
- LG Stuttgart, 06.05.2010 - 17 O 341/09
Veröffentlichung von E-Mails aus Mailing-Listen
- OLG München, 07.03.2002 - 1 U 4978/01
- LG Düsseldorf, 25.07.2007 - 12 O 428/06
- BVerfG, 09.06.1992 - 2 BvR 824/90
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verurteilung wegen Beleidigung - …
- OLG Bremen, 20.08.1992 - 2 U 24/92
- BVerfG, 16.09.1992 - 1 BvR 1749/91
Meinungsäußerungsfreiheit und Ausschwitz-Lüge
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Pressefreiheit und wiederholte Testberichterstattung
- BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 109/94
Verletzung des Grundrechts auf Meinungsfreiheit durch unzutreffende Annahgme …
- OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 16 U 15/03
Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung
- VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 163/04
Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Medienberichterstattung
- LG Düsseldorf, 04.01.2006 - 12 O 545/04
- FG Nürnberg, 28.01.2009 - V 176/06
Klage gegen die Untersagung der Ausübung eines angemeldeten Gewerbes sowie jeder …
- OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 15/10
Kostenentscheidung nach Klagerücknahme vor Zustellung
- BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 807/88
Meinungsäußerungsfreiheit und Verurteilung zur Unterlassung einer ehrenrührigen …
- BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 162/89
Rechtliches Gehör vor dem Revisionsgericht - Umfang des Rechts eines Patienten …
- VerfGH Berlin, 08.09.1993 - VerfGH 54/93
(VerfGH Berlin: Keine Verletzung der Meinungsfreiheit iSv Verf BE Art 8 Abs 1 …
- BVerfG, 07.01.2008 - 2 BvR 1093/07
- OLG Brandenburg, 14.10.2010 - 1 W 157/10
- VerfGH Sachsen, 18.10.2001 - 54-IV-01
- LG Berlin, 16.12.2008 - 27 O 1151/08
- LG München I, 22.07.1981 - 9 O 10102/81
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