Rechtsprechung
   BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99   

Bootshütte

§§ 124, 65 VwGO, eine beigeladene Gemeinde kann auch dann Berufung wegen Betroffenheit in ihrer Planungshoheit einlegen, wenn sie erstinstanzlich keinen Antrag gestellt hatte (materielle statt formelle Beschwer), Art. 28 Abs. 2 GG, § 36 BauGB;

§ 29 BauGB, unterschiedliche Begriffe der Nutzungsänderung im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht (vgl. für Baden-Württemberg: § 2 Abs. 12 Nr. 1 LBO, § 50 Abs. 2 LBO);

§ 35 BauGB, Verfestigung einer Splittersiedlung durch Bootshütte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    BauGB §§ 29, 35, 36; GG Art. 28 Abs. 2; VwGO § 124
    Verwaltungsprozeßrecht; Bauplanungsrecht

  • Alpmann Schmidt

    § 35 BauGB, § 36 BauGB, § 42 VwGO, Art. 28 Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Rechtsmittel der Gemeinde gegen Beseitigungsanordnung

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; Aufhebungsurteil; Berufung der beigeladenen Gemeinde; materielle Beschwer; Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit.

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 386 (Ls.)
  • NVwZ 2000, 1048
  • BauR 2000, 1312
  • BauR 2001, 227
  • ZfBR 2001, 120
  • ZfBR 2000, 486
  • DVBl 2000, 1366



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Wird zitiert von ... (65)  

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01  

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Es entspricht damit der Grundkonzeption des § 1 BauGB, wonach es zu den Aufgaben der Gemeinde gehört, nach Maßgabe ihrer städtebaulichen Vorstellungen die bauliche und die sonstige Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet vorzubereiten und zu leiten (vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Dezember 1988 - BVerwG 4 C 40.86 - BVerwGE 81, 95 und vom 14. April 2000 - BVerwG 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).
  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08  

    Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde?

    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der Gemeinde, auf deren Gebiet das genehmigte Vorhaben errichtet und betrieben werden soll, in vollem Umfang nachzuprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BauR 2000, 1312 = BRS 63 Nr. 115; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 - BauR 2006, 1873).

    Diese Entscheidung verkennt, dass die gemeindliche Planungshoheit - wie dargestellt - bereits dann berührt ist, wenn ein Vorhaben im Gemeindegebiet auf der Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - a. a. O.).

    Das Bundesverwaltungsgericht führt in dieser Entscheidung weiter aus, das gemeindliche Einvernehmen sei ein Sicherungsinstrument, mit dem die Gemeinde als sachnahe und fachkundige Behörde an der Beurteilung der bebauungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen mitentscheidend beteiligt werden solle (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11.08.2008 - 4 B 25/08 - und Urteil vom 14.04.2000 - 4 C 5.99 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 342).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2002 - 7 B 811/02  
    vgl.: BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - BRS 63 Nr. 115.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - BRS 63 Nr. 115.

    - so ausdrücklich: BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - BRS 63 Nr. 115 - geht, wird dadurch bestätigt, dass es bei der Zulassung von Vorhaben nach § 30 BauGB, mithin von Vorhaben, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen und dessen Festsetzungen einhalten, keines Einvernehmens bedarf.

    vgl.: BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - BRS 63 Nr. 115 - m.w.N.

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