Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
03.02.1993
Aktenzeichen
3 StR 356/92
Dazu im Internet
HRR Strafrecht
§ 32 StGB; § 33 StGB; § 240 StGB
BGHSt 39, 133 ("Dresdner Rotlicht"); kein entschuldigendes Überschreiten der Notwehrgrenzen, bei Abwehr eines vorherangekündigten Angriffs unter Übergehung der erreichbaren Polizei (intensiver Notwehrexzess); Nötigung zur Unterlassung eines rechtswidrigen Angriffs (Verwerflichkeit; Gewalt bei Androhung eines Waffeneinsatzes).
Fundstellen
BGHSt 39, 133
NJW 1993, 1869
NStZ 1993, 333
NJW 1993, 1869
NStZ 1993, 333
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