Rechtsprechung
   VGH Hessen, 27.02.1992 - 11 TH 1975/91   

Bordellvermietung

§ 184a StGB aF (= §§ 184d StGB nF), Zweckveranlasser

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 184a StGB, § 1 Abs 2 SOG HE, § 6 Abs 1 SOG HE, § 12 SOG HE, § 6 SOG HE vom 26.06.1990
    Vermietung von Räumen zur Prostitutionsausübung im Sperrbezirk - Störerauswahl

  • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

    Verantwortlichkeit des "Hintermanns"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Polizeirecht: Vorgehen gegen den Verhaltensstörer wegen Vermietung von Räumen zur Prostitutionsausübung

Verfahrensgang

  • VG Frankfurt/Main, 17.07.1991 - V/2 H 1947/90
  • VGH Hessen, 27.02.1992 - 11 TH 1975/91

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1992, 1111
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Wird zitiert von ... (4)  

  • VGH Hessen, 08.12.1992 - 11 N 2041/91  

    Normenkontrolle einer Sperrgebietsverordnung; Bindungswirkung einer

    Der Senat hat auch die Betreiber von Bordellen im Sperrgebiet stets als Zweckveranlasser und damit als (mittelbare) Verhaltensstörer angesehen (Hess.VGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 --11 TH 1975/91--, NVwZ 1992, 1111 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 29.06.1993 - 11 N 2442/90  

    Zur Antragsbefugnis für ein Normenkontrollverfahren bei lediglich reflexartigem

    Mit dieser faktischen Beschwer läßt sich die Betroffenheit der Antragsteller zu 1. und 2. von der angegriffenen Rechtsnorm aber nicht vergleichen, weil die konkrete Folge eines Verbots der Bordellprostitution erfahrungsgemäß der Erlaß von Untersagungsverfügungen gegenüber den Betreibern der betroffenen Bordellbetriebe ist, wie dem Senat aus zahlreichen Beschwerdeverfahren bekannt ist (vgl. zum Beispiel Hess. VGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 - 11 TH 1975/91 -, NVwZ 1992, 1111).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95  

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

    2 St 115/91">DÖV 1992, 755; VGH Kassel, 1992-03-31, 11 TH 1751/91, ESVGH 42, 249; VGH Kassel, 1992-02-27, 11 TH 1975/91, DÖV 1992, 753.
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 2954/86  

    Untersagung eines von einer GmbH betriebenen Bordells in einem Sperrgebiet, in

    Im Rahmen der Störerauswahl ist die Inanspruchnahme des Bordellbetreibers als Zweckveranlasser stets dann ermessensgerecht, wenn das Vorgehen gegen die einzelnen Prostituierten keine vollständige und dauerhafte Unterbindung der Prostitutionsausübung in dem jeweiligen Anwesen erwarten läßt (Hess. VGH, Beschluß vom 27. Februar 1992 -- 11 TH 1975/91 --).
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