Rechtsprechung
   BGH, 10.03.1995 - V ZR 7/94   

Brand auf Anwesen

Spezieskauf: Verhältnis des Sachmängelrechts (§§ 459 ff BGB <Fassung bis 31.12.01>) zum allg. Leistungsstörungsrecht (§§ 320 ff BGB), Teilunmöglichkeit;

Garantiehaftung bei anfänglichem Umvermögen (Hinweis: beachte die Neuregelung in § 311a Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>)

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Alpmann Schmidt

    BGB § 323, 459

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verhältnis der §§ 320 ff BGB zu den §§ 459 ff BGB (Erfüllungstheorie und Gewährleistungstheorie)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechte des Grundstückskäufers nach Zerstörung des mitverkauften Gebäudes bei einem Grundstückskaufvertrag

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Verkauf eines bebauten Grundstückskomplexes: Nichterfüllungsschaden bei Vernichtung der Gebäude durch Brand

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Schadensersatzanspruch des Käufers wegen Nichterfüllung bei Gebäudezerstörung durch Brand vor Gefahrübergang trotz Gewährleistungsausschlusses

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Verhältnis der §§ 320 ff BGB zu den §§ 459 ff BGB (Erfüllungstheorie und Gewährleistungstheorie)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 129, 103
  • NJW 1995, 1737
  • ZIP 1995, 1019
  • MDR 1995, 790
  • BB 1995, 1261
  • NJW-RR 1995, 978
  • DNotZ 1995, 883
  • JR 1996, 413
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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 25.03.1998 - VIII ZR 185/96  

    Heilung eines formnichtigen Kaufvertrages über GmbH-Geschäftsanteile;

    cc) Nach ständiger Rechtsprechung der für das Immobilien- und das Mobiliarkaufrecht zuständigen Senate des Bundesgerichtshofs (BGHZ 34, 32, 37; 129, 103, 106; vgl. ferner BGHZ 10, 242, 249; 60, 319, 320; BGH, Urteile vom 18. April 1984 - VIII ZR 46/83 = WM 1984, 936 unter II 2 b cc und vom 18. Januar 1990 - V ZR 11/90 = WM 1991, 545 unter II 1), die von dem überwiegenden Teil der Literatur geteilt wird (RGRK-BGB/Mezger aaO § 459, Rdnr. 29; BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 320 Rdnr. 19/Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 320 Rdnr. 51; Erman/Grunewald aaO Vorbemerkung § 459 Rdnr. 12; Jauernig/Vollkommer, BGB, 7. Aufl., § 459 Anm. IV 1; Palandt/Putzo aaO Vor § 459 Rdnr. 3, § 459 Rdnr. 7), kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache Gewährleistungsansprüche (§ 459 ff BGB) grundsätzlich erst nach Gefahrübergang geltend machen; vor Gefahrübergang bestimmen sich seine Rechte nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere der §§ 320 ff BGB.

    Nach dem Vorbringen des Beklagten kommt auch in Betracht, daß dem Kläger die - fällige (siehe oben) - Übergabe des Unternehmens in vertragsgemäßem Zustand ganz oder teilweise unmöglich ist (vgl. z.B. BGHZ 129, 103, 105; 114, 34, 39; Senatsurteil vom 18. April 1984 aaO unter II 2 c).

  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 248/02  

    Kaufrecht - Ausschluss der Gewährleistungspflicht

    aa) Zu Unrecht nimmt das Berufungsgericht für seine Auffassung die Senatsentscheidung vom 10. März 1995 (BGHZ 129, 103 = NJW 1995, 1737) in Anspruch.

    Soweit die Revisionserwiderung meint, der Käufer sei dadurch hinreichend geschützt, daß er bei Übergabe die Kaufsache auf neu aufgetretene Mängel untersuchen und gegebenenfalls nach § 320 ff. BGB a.F. verfahren könne (vgl. Senat, BGHZ 129, 103, 106), verkennt sie, daß das Gesetz dem Käufer das Recht zubilligt, die Kaufsache anzunehmen und anschließend Mängelrechte geltend zu machen (bis zur Grenze des § 464 BGB a.F.).

  • BGH, 07.05.2004 - V ZR 77/03  

    Immobilien - Folgen einer Kontamination durch verschiedene Ereignisse

    Der Ausschluß der Sachmängelgewährleistung hatte diese Verpflichtung bis zum Gefahrübergang nicht eingeschränkt (vgl. Senat, BGHZ 129, 103, 104 f.; BGH, Urt. v. 26. Januar 1983, VIII ZR 227/81, NJW 1983, 1424, 1425), so daß die Erstkäuferin, hätte sie von der PAK-Kontamination erfahren, bis dahin berechtigt gewesen wäre, das Grundstück zurückzuweisen (vgl. Senat, BGHZ 114, 34, 40).
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  • BGH, 22.06.2001 - V ZR 56/00  

    Haftung des Verkäufers bei eingeschränkter Bebaubarkeit eines Grundstücks

    Denn der Käufer kann schon vor Gefahrübergang die Annahme einer mangelhaften Sache als nicht vertragsgemäße Leistung ablehnen und die Zahlung des Kaufpreises verweigern (Senat, BGHZ 129, 103, 106; Staudinger/Honsell, BGB (1995) Vorbem.

    Denn für die Zeit vor Gefahrübergang schränkt ein Gewährleistungsausschluß den Umfang der Leistungspflicht des Verkäufers nicht ein (Senat, BGHZ 129, 103, 104 f).

  • BGH, 23.03.1998 - VIII ZR 185/96  
    cc) Nach ständiger Rechtsprechung der für das Immobilien- und das Mobiliarkaufrecht zuständigen Senate des BGH (BGHZ 34, 32, 37 = NJW 1961, 772; NJW 129, 103, 106 = NJW 1995, 1737; vgl. ferner BGHZ 10, 242, 249 = NJW 1953, 1505; 60, 319, 320 = NJW 1973, 1234; BGH, WM 1984, 936 unter II 2 b cc; WM 1991, 545 unter II 1), die von dem überwiegenden Teil der Literatur geteilt wird (RGRK-BGB/Mezger, § 459, Rdn. 29; BGB-RGRK/Ballhaus, 12. Aufl., § 320 Rdn. 19; Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 320 Rdn. 51; Erman/Grunewald, aaO Vorbem. § 459 Anm. IV 1; Jauernig/Vollkommer, BGB, 7. Aufl., § 459 Anm. IV 1; Palandt/Putzo, vor § 459 Rdn. 3, § 459 Rdn. 7), kann der Käufer bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache Gewährleistungsansprüche (§ 459 ff. BGB) grundsätzlich erst nach Gefahrübergang geltend machen; vor Gefahrübergang bestimmen sich seine Rechte nach den allgemeinen Vorschriften insbesondere der §§ 320 ff. BGB.

    Nach dem Vorbringen des Bekl. kommt auch in Betracht, daß dem Kl. die - fällige (siehe oben) - Übergabe des Unternehmens in vertragsgemäßem Zustand ganz oder teilweise unmöglich ist (vgl. z. B. BGHZ 129, 103, 105 = NJW 1995, 1737; 114, 34, 39 = NJW 1991, 1675; Senat, WM 1984, 936 unter II 2 c).

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 396/00  

    Umfang der Haftung des Käufers auf Rückgabe eines mit einer Grundschuld

    Die Klägerin, die bei Abschluß des Kaufvertrags die Garantie zur Übertragung des Eigentums an den verkauften Flächen übernommen hatte (Senat BGHZ 129, 103, 105), war weder bei Vertragsschluß noch in der Folgezeit in der Lage, neben der Verschaffung des Eigentums an dem Flurstück 574/7 auch die geschuldete Übereignung des Flurstücks 571/5 zu bewirken.
  • BGH, 11.12.1998 - V ZR 377/97  

    Rechtsstellung der Parteien eines Kaufvertrages mit Wiederverkaufsverpflichtung

    Sind sie nicht behebbar oder verweigern die Kläger ihre Beseitigung, steht den Klägern der Anspruch auf Abschluß eines Rückkaufvertrages im übrigen auch nach dem Grundsatz dolo facit qui petit quod statim redditurus est (vgl. BGHZ 110, 30, 33) nicht zu, weil der Beklagte einen (abgeschlossenen) Rückkaufvertrag noch vor Gefahrübergang (Senat, BGHZ 34, 32, 34, 35; Urt. v. 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737, 1738) wieder wandeln könnte.
  • OLG Karlsruhe, 14.09.2004 - 8 U 97/04  

    Gewerblicher Gebrauchtwagenhandel: Gewährleistungsrecht des Käufers bei

    Zwar wurde nach altem Schuldrecht nach ständiger Rechtsprechung des BGH (z. B. BGHZ 8, 222, 231; BGHZ 62, 119, 120; BGHZ 129, 103, 105; BGH NJW 97, 3164, 3165) unter Anwendung des § 440 BGB a.F. angenommen, der Verkäufer habe für die Unmöglichkeit der Übereignung "einzustehen" wenn die Kaufsache abhanden gekommen ist, dies lässt sich jedoch wegen der abweichenden Regelung des Leistungsstörungsrechts durch die Schuldrechtsreform nicht mehr aufrecht erhalten.
  • BGH, 20.12.1996 - V ZR 259/95  

    Arglistiges Verschweigen eines Ölschadens; Abtretung von

    Andererseits hätte die Klägerin trotz des Gewährleistungsausschlusses die Kaufsache bei Entdeckung des Mangels vor Gefahrübergang zurückweisen (BGH, Urteil vom 10. März 1995, V ZR 7/94, NJW 1995, 1737) oder das Grundstück übernehmen und mit der Beklagten die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen gegen die Erstverkäuferin vereinbaren können.
  • BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96  

    Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW

    Scheitert der Verkäufer bei dem Versuch der Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung zur Eigentumsverschaffung (§ 433 Abs. 1 Satz 1 BGB ), so hat er dafür nach überwiegender und auch von der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung vertretener Meinung wegen dauernden anfänglichen Unvermögens gemäß §§ 440 Abs. 1, 325 Abs. 1 BGB einzustehen (z.B. BGHZ 62, 119, 120; 129, 103, 105, BGH, Urteile vom 5. Januar 1960 - VIII ZR 1/59 NJW 1960, 720 unter III 1 und vom 10. März 1972 - V ZR 87/70 - WM 1972, 656 unter 1, Staudinger/Köhler, BGB , 13. Bearb., § 440 Rdnr. 21 ff, 26, Erman/B. Grunewald, BGB , 9. Aufl., § 440 Rdnr. 5).
  • OLG Hamm, 20.01.2000 - 22 U 122/99  

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über die frühere Nutzung des Hauses als

  • OLG Düsseldorf, 22.04.2002 - 9 U 178/01  

    Gewährleistungsrecht - Gewährleistungsausschluss kann auch für c.i.c. gelten

  • OLG Karlsruhe, 04.09.2007 - 17 U 351/05  

    Umdeutung einer unwirksamen Anfechtungserklärung

  • OLG Köln, 24.04.1998 - 19 U 240/97  

    Programmfehlfunktionen infolge abredewidriger Benutzung der Software

  • OLG Hamm, 17.05.1999 - 22 U 162/97  

    Wann ist Berufung auf Gewährleistungsausschluß treuwidrig?

  • BGH, 05.12.1997 - V ZR 256/96  

    Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • BGH, 19.12.1997 - V ZR 274/96  

    Zusicherung der sofortigen Bebaubarkeit eines verkauften Grundstücks

  • OLG Stuttgart, 19.12.2000 - 12 U 124/96  
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