Rechtsprechung
| BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94 |
Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz
Art. 12 GG, Berufswahl, verfassungskonforme Auslegung, Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
Volltextveröffentlichungen (2)
- Jurion
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Berufsrecht: Berufsfreiheit und Zulassung zum qualifizierten Krankentransport
Verfahrensgang
- OVG Brandenburg, 09.02.1994 - 4 A 137/92
- BVerwG, 26.10.1995 - 3 C 10.94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 1608
- NVwZ 1996, 794
- DÖV 1996, 754
Wird zitiert von ... (19)
- OVG Brandenburg, 18.12.2003 - 4 A 12/01
Rettungsdienst, Berufungsverfahren, Zulassung zum Krankentransport, Zur …
Aus dieser Regelung ergibt sich zunächst, wie das Verwaltungsgericht zutreffend angenommen und der Senat bereits entschieden hat, im Rahmen der notwendigen verfassungskonformen Auslegung jedenfalls für die Teilnahme privater Dritter am Krankentransport ein Anspruch auf Genehmigung, soweit die Erteilungsvoraussetzungen des § 5 Abs. 3 BbgRettG erfüllt sind und eine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses an einem funktionsfähigen Rettungsdienst nicht zu besorgen ist (…vgl. Urteil des Senats vom 21. August 1997 a.a.O.; s. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 10/94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5).Da zu dem Berufsbild des Krankentransportunternehmers auch die Durchführung des sog. qualifizierten Krankentransports gehört (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 10.94 -, a.a.O.), wird in die Berufs(wahl-)freiheit nach Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 49 Abs. 1 Satz 1 BbgVerf eingegriffen, wenn dem Privaten dieser Bereich des Rettungsdienstes aus Gründen vorenthalten wird, die er nicht beeinflussen kann.
Die mit einer solchen Funktionsschutzklausel einhergehende Beschränkung der freien Berufswahl des privaten Unternehmers ist mit Blick auf die besondere Gemeinwohlbedeutung eines effektiven und finanzierbaren Krankentransportwesens als Teil des Rettungsdienstes hinreichend gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1999 - 3 C 20/98 -, NVwZ-RR 2000, 213 ff.; Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 10/94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5;… Urteil des erkennenden Senats vom 21. August 1997 - 4 A 164/95 -, a.a.O.).
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überpüfung der behördlichen Prognoseentscheidung nach § 5 Abs. 5 BbgRettG ist dabei der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung des Tatsachengerichts (BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1995 - 3 C 10/94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5 S. 32; OVG Saarland, Urteil vom 26. Oktober 1999 - 2 R 12/98 -, zitiert nach juris; Hess. VGH, Urteil vom 27. Januar 1997 - 11 UE 796/94 -, zitiert nach juris; s. auch - zum maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Überprüfung von behördlichen Prognoseentscheidungen im Personenbeförderungsrecht - BVerwGE 82, 260 ff.; BVerwGE 79, 208, 214).
- BVerwG, 17.06.1999 - 3 C 20.98
Rettungsdienst; Notfallrettung; qualifizierter Krankentransport; Berufsfreiheit; …
Im Urteil vom 26. Oktober 1995 - BVerwG 3 C 10.94 - (Buchholz 418.15 Nr. 5) hat der Senat ausgeführt, unter dem Gesichtspunkt der Berufsfreiheit müsse geprüft werden, ob der Ausschluß eines Krankentransportunternehmers (auch) vom qualifizierten Krankentransport durch wichtige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sei.Der Senat hat bereits im Urteil vom 26. Oktober 1995 (a.a.O., S. 28) ausgeführt, daß die Tätigkeit als Krankentransportunternehmer ein eigenständiger Beruf im Sinne des Art. 12 Abs. 1 GG ist.
- OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 11 L 719/98
Qualifizierter Krankentransport außerhalb des Rettungsdienstes; Einnahmeausfälle; …
Die aufgestellten Zulassungsschranken dienen dem Zweck, einen funktionsfähigen Rettungsdienst sicherzustellen und damit dem Schutz eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608).Es liegen auch keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Hilfsorganisationen durch vorzunehmende Einsparungen wirtschaftlich ruiniert würden (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1996 - 10 S 8/96
Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der …
Nachdem zwischen den Beteiligten unstreitig ist, daß die Klägerin die subjektiven Voraussetzungen nach § 16 Abs. 1 Rettungsdienstgesetz - RDG - vom 19.11.1991 (GBl. S. 713) erfüllt, hängt die Begründetheit der Klage davon ab, ob der objektive Versagungsgrund des verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerwG, Urteil v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608) § 16 Abs. 2 RDG vorliegt.Auch das Bundesverwaltungsgericht geht im Urteil vom 26.10.1995 (3 C 10.94, NJW 1996, 1608, 1610), das das Rettungsdienstgesetz Brandenburgs betrifft, ersichtlich davon aus, daß es für die Annahme einer Beeinträchtigung nicht ausreicht, daß die Zulassung des privaten Anbieters die Hilfsorganisationen nur finanziell beeinträchtigt, da es selbst die Möglichkeit eines Ruins dieser Organisationen für aufklärungsbedürftig erachtet (vgl. auch BVerwGE 79, 209, 212, wonach eine schwierige Ertrags- und Kostenlage noch kein Versagungsgrund, sondern nur ein Indiz für die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des öffentlichen Verkehrsinteresses im Bereich der Taxengenehmigung ist).
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Öff. Recht - Eingliederung des privaten in den öffentlichen Rettungsdienst
Der 3. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Entscheidungen vom 3. November 1994 (…3 C 17.92, NJW 1995, S. 3067), 26. Oktober 1995 (3 C 10.94, NJW 1996, S. 1608), 17. Juni 1999 (…3 C 20.98, NVwZ-RR 2000, S. 213) und 8. November 2004 (3 B 36.04, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 12) und sieht in den Verfassungsbeschwerden keinen Anlass, davon abzugehen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.2008 - 13 A 1779/06 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage bei der Erteilung einer Genehmigung nach § 18 RettG NRW ist grundsätzlich der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, hier durch das Berufungsgericht, vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608, sowie entsprechend zu § 13 Abs. 4 PBefG: BVerwG, Urteil vom 15.4.1988 - 7 C 94.86 -, BVerwGE 79, 208; OVG NRW, Urteil vom 7.3.2007 - 13 A 3700/04 -, juris; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 -, juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01-, juris, mit der Folge, dass auch die im Berufungsverfahren neu vorgetragenen Tatsachen zur Lage des Rettungsdienstes im Kreis O. zu berücksichtigen sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2004 - 13 B 2691/03 So wie den mit dem Rettungsdienst betrauten Sanitätsorganisationen ein besonderer Schutz gegenüber anderen Unternehmen, die ebenfalls am Rettungsdienst teilnehmen wollen, zukommt, vgl. EuGH, Urteil vom 25.10.2001 - C-475/99 -, DVBl 2001, 182, begründen die der Antragstellerin erteilten Genehmigungen nach § 18 RettG NRW eine dem Art. 12 Abs. 1 GG unterfallende Schutzposition, vgl. BVerwG, Urteile vom 17.6.1999 - 3 C 20.98 -, DVBl 2000, 124, und vom 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, Buchholz 418.15 Nr. 5, mit einem daraus ableitbaren Anspruch darauf, dass der Antragsgegner keine Genehmigungen an andere Unternehmen erteilt, die unzulässigerweise den nach dem Rettungsgesetz genehmigten Bereich der Antragstellerin tangieren.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2007 - 13 A 3700/04
Durchführung des Rettungsgesetzes NRW
BVerwG, Urteil vom 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, S. 1608; Bay. VGH, Urteil vom 18.10.2005 - 21 B 99.1017 - , juris; OVG Bbg., Urteil vom 18.12.2003 - 4 A 12/01 -, juris; zu Ausnahmefällen OVG NRW, Beschluss vom 8.6.2006 - 13 A 4955/00 -, Urteil vom 17.3.2006 - 13 A 1233/03 -, a.a.O. . - VGH Baden-Württemberg, 21.02.1997 - 10 S 3346/96
Genehmigung von Krankentransporten durch private Anbieter - Gewährleistung der …
Das Bestehen eines Anordnungsanspruchs auf Neubescheidung hängt sonach davon ab, ob - worauf auch das Verwaltungsgericht seine Entscheidung letztlich gestützt hat - der objektive Versagungsgrund des verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - 3 C 10.94 -, NJW 1996, 1608) § 16 Abs. 2 RDG vorliegt. - OVG Niedersachsen, 26.11.1998 - 12 L 4158/97
Blaues Blinklicht; Krankenkraftwagen; Qualifizierter Krankentransport; ; …
Wird aber (auch) der qualifizierte Krankentransport in einigen Bundesländern nur kommunalen Trägern als öffentliche Aufgabe zugewiesen (die hiergegen möglicherweise bestehenden verfassungsrechtlichen Bedenken - s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.10.1995 - BVerwG 3 C 10.94 -, Buchholz 418.15 Rettungswesen Nr. 5, S. 26 (28) - sind für die hier zu klärende Auslegungsfrage zu vernachlässigen), können also in diesen Bundesländern private Dritte qualifizierten Krankentransport in Krankenkraftwagen nicht durchführen, so ist schon hieraus zu folgern, daß in § 52 Abs. 3 Nr. 4 StVZO nicht an einen (landesrechtliche geprägten) Rettungsdienstbegriff anzuknüpfen ist, der wie etwa in Niedersachsen zumindest im funktionellen Sinne auch den von privaten Dritten durchgeführten qualifizierten Krankentransport außerhalb des öffentlich verantworteten Rettungsdienstes umfaßt. - VGH Baden-Württemberg, 22.10.2002 - 4 S 220/02
Genehmigung zum Betrieb von Notfallrettung - Bestandsschutz
- VGH Baden-Württemberg, 12.06.2002 - 4 S 995/02
Nebenbestimmung zur Genehmigung zum Betrieb von Krankentransport
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2007 - 13 A 2541/04
- VG Hannover, 24.04.2002 - 12 A 3553/99
Widerruf einer Krankentransportgenehmigung; Krankentransport
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 4/97
- OVG Bremen, 23.01.2001 - 1 A 361/00
- VG Karlsruhe, 14.03.2001 - 7 K 2179/99
Keine Zulassung privater Unternehmen zur Notfallrettung
- VerfGH Bayern, 24.05.2012 - 1-VII-10
Vergabe - Rettungsdienst: Vorrang der Hilfsorganisationen verfassungswidrig!
- VerfG Brandenburg, 15.05.1997 - VfGBbg 6/97
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