Rechtsprechung
   BGH, 08.09.1993 - 3 StR 341/93   

Brandretter

§ 222 StGB, Zurechnung, Selbstgefährdung, Schutzzweck

Volltextveröffentlichungen (2)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 306 Nr. 2 StGB; § 307 Nr. 1 StGB
    Fahrlässige Tötung (Zurechenbarkeit des Todes eines freiwilligen Retters nach vorheriger gefährlicher Brandstiftung; Kausalität: Unbeachtlichkeit der hypothetischen Kausalität; Vorhersehbarkeit; bewusste Selbstgefährdung; offensichtlich unverhältnismäßiges und sinnloses Wagnis).

  • Alpmann Schmidt

    StGB § 222, § 306 Nr. 2

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 39, 322
  • NJW 1994, 205
  • NStZ 1994, 83
  • NStZ 1994, 338
  • MDR 1994, 82
  • StV 1995, 77



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Wird zitiert von ... (16)  

  • BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08  

    Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung

    Straffrei ist ein solches Handeln regelmäßig auch dann, wenn es nicht auf die Selbsttötung oder -verletzung gerichtet war, sich aber ein entsprechendes, vom Opfer bewusst eingegangenes Risiko realisiert hat ( BGHSt 32, 262, 264 f.; 46, 279, 288; BGH NJW 2003, 2326, 2327; einschränkend bei deliktischer Handlung des Täters und einsichtigem Motiv für die Selbstgefährdung: BGHSt 39, 322, 325).

    Denn dies erfordert nicht, dass die Angeklagten die Folgen ihres Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnten; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren ( BGHSt 39, 322, 324 m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.; Roxin NStZ 1984, 411 f.; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 27. Aufl. Vorbem. §§ 32 ff. Rdn. 107; weitere Nachweise bei Fischer aaO Vor § 13 Rdn. 27, 30, 36; Lenckner/Eisele in Schönke/ Schröder aaO Vorbem. §§ 13 ff. Rdn. 101 b).

    1 St 82/88">NZV 1989, 80 m. Anm. Molketin; OLG Zweibrücken JR 1994, 518, 519 m. Anm. Dölling; einschränkend bei deliktischer Handlung des Täters und einsichtigem Motiv für die Selbstgefährdung: BGHSt 39, 322, 325).

  • BGH, 22.11.2000 - 3 StR 331/00  

    Fahrlässigkeit; Absichtsprovokation; Rechtsmißbrauch; Fahrlässige Tötung;

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat ( BGHSt 39, 322, 324).

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis - anders als hier - die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat ( BGHSt 39, 322, 324 m.w.Nachw.).

    Es genügt, daß die Folgen in ihrem Gewicht im wesentlichen voraussehbar waren ( BGHSt 39, 322, 324).

  • OLG Stuttgart, 20.02.2008 - 4 Ws 37/08  

    Fahrlässige Tötung: Inbrandsetzung eines Gebäudes; Zurechnung des Todes zweier

    Ein Ursachenzusammenhang ist nämlich nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung völlig beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (BGHSt 39, 322 [324] m.w.N.).

    (1) Mit dem Bundesgerichtshof (BGHSt 39, 322) knüpft der Senat bei der Beurteilung der Frage des Zurechnungszusammenhanges an die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sogenannten bewussten Selbstgefährdung an.

    Unter Berücksichtigung des Schutzzweckes der einschlägigen strafrechtlichten Normen erfährt dieser Grundsatz jedoch dann eine Einschränkung, wenn der Täter durch eine deliktische Handlung die naheliegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers oder ihm nahestehender Personen begründet und damit für dieses ein einsichtiges Motiv für gefährliche Rettungsmaßnahmen schafft (BGHSt 39, 322, [325]).

    Vielmehr ist die Grenze der Zurechnung dort zu ziehen, wo sich der Rettungsversuch von vornherein als sinnlos oder mit offensichtlich unverhältnismäßigen Wagnissen verbunden und damit als offensichtlich unvernünftig darstellt (so BGHSt 39, 322 [326]; OLG Celle NJW 2001, 2816).

mehr
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 398/00  

    Immobilien - Schadensersatz bei unwahren Angaben im Kaufvertrag

    Dabei ist gleichgültig, ob neben dieser Bedingung noch andere Umstände zur Herbeiführung des Erfolges mitgewirkt haben (BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324, jeweils m.w.N.).

    Ein Ursachenzusammenhang wäre nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 195, 197 f.; 39, 322, 324); so liegt der Streitfall jedoch nicht.

  • OLG Celle, 14.11.2000 - 32 Ss 78/00  

    Fahrlässige Tötung: Eigenverantwortliche Selbstgefährdung des Opfers durch

    In diesen Fällen bedarf die angeführte Rechtsprechung des BGH dann eine Einschränkung, wenn der Täter durch die deliktische Handlung die nahe liegende Möglichkeit einer bewussten Selbstgefährdung dadurch schafft, dass er ohne Mitwirkung und ohne Einverständnis des Opfers eine erhebliche Gefahr für ein Rechtsgut des Opfers begründet und damit ein einsichtiges Motiv für anschließende gefährliche Maßnahmen des Opfers schafft (BGHSt 39, 322, 325; Tröndle/Fischer, StGB, a.a.O.).

    Selbst wenn er eigenverantwortlich die weitere Behandlung in der Medizinischen Hochschule ####### abgelehnt haben sollte, ist dies unter Berücksichtigung der festgestellten Mortalitätsquote für die Operation von 5 bis 15 % nicht als offenkundig unvernünftig anzusehen (vgl. BGHSt 39, 322, 326).

  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  

    "Freitodbegleiter" wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln verwarnt

    Wer lediglich eine solche Gefährdung veranlaßt, ermöglicht oder fördert, macht sich danach nicht wegen eines Körperverletzungs- oder Tötungsdelikts strafbar (st. Rspr. des Bundesgerichtshofs seit BGHSt 32, 262; siehe auch BGHSt 37, 179; 39, 322, 324; BGH NStZ 1985, 319 - insoweit in BGHSt 33, 66 nicht abgedruckt - m. Anm. Roxin; BGH NStZ; 1987, 406; 1992, 489; BGH NJW 2000, 2286).
  • OLG Celle, 25.04.2012 - 31 Ss 7/12  

    Fahrlässige Tötung: Erfolgszurechnung an mittelbaren Verursacher

    Denn dies erfordert nicht, dass der Angeklagte die Folgen seines Handelns in allen Einzelheiten voraussehen konnte; vielmehr genügt, dass sie in ihrem Gewicht im Wesentlichen voraussehbar waren (BGHSt 53, 55, 60; 39, 322, 324; jew. m.w.N.).

    Diese könnte allenfalls dann zweifelhaft sein, wenn eine Selbstgefährdung oder eine dieser ausnahmsweise gleichzustellende Fremdgefährdung vorliegen würde (vgl. BGHSt 53, 55, 60 ff.; 39, 322, 324 f.; jew. m.w.N.).

  • BGH, 10.01.2008 - 3 StR 463/07  

    Fahrlässige Tötung (objektive und subjektive Vorhersehbarkeit des Todeserfolges;

    Ein Ursachenzusammenhang ist nur dann zu verneinen, wenn ein späteres Ereignis die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung beseitigt und seinerseits allein unter Eröffnung einer neuen Ursachenreihe den Erfolg herbeigeführt hat (vgl. BGHSt 39, 322, 324 m. w. N.; BGH NStZ 1994, 83).
  • BGH, 11.04.2000 - 1 StR 638/99  

    Leichtfertige Todesverursachung durch Abgabe von Betäubungsmitteln;

    b) Anerkannt ist darüber hinaus in der Rechtsprechung, daß das im Bereich der Körperverletzungs- und Tötungsdelikte entwickelte Prinzip der Selbstverantwortung und die Grundsätze zur bewußten Selbstgefährdung bei der Auslegung und Anwendung der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes eine Einschränkung erfahren ( BGHSt 37, 179; zu weiteren schutzzweckorientierten Einschränkungen des Grundsatzes eigenverantwortlicher Selbstgefährdung vgl. BGHSt 39, 322, 324 f.).
  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2006 - 2 Ns 915 Js 144710/03  

    Unfall nach Lenkzeitüberschreitung: Auch der Chef macht sich strafbar

    Ein späteres Ereignis beseitigt die Fortwirkung der ursprünglichen Bedingung nur dann, wenn es seinerseits eine völlig neue und von der Erstursache losgelöste Bedingung für den strafbaren Erfolg setzt (vgl. BGH StV 1995, 77).
  • BVerfG, 16.11.2010 - 2 BvL 12/09  

    Besonders schwere Brandstiftung (Verfassungsmäßigkeit der Strafdrohung;

  • OLG Naumburg, 25.03.1996 - 2 Ss 27/96  

    Straftaten gegen das Leben: Fahrlässige Tötung durch Unterlassen bei einem

  • OLG Karlsruhe, 16.12.1999 - 3 Ss 43/99  

    Zur Frage der Vorhersehbarkeit bei fahrlässiger Tötung.

  • BGH, 15.10.1996 - 1 StR 579/96  
  • OLG Dresden, 16.04.2007 - 2 Ss 596/06  
  • BGH, 07.02.2001 - 5 StR 474/00  
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