Rechtsprechung
   BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98   

Brandstiftungs-Anstifter

§ 286 ZPO, Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen in einem anderen Verfahren aufgrund Urkundenbeweises, Grenzen der Verwertbarkeit;

§ 209 Abs. 2 Nr. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), § 690 Abs. 1 Nr. 3 ZPO, Individualisierungsanforderungen;

§ 379 ZPO;

§ 567 Abs. 4 ZPO <Fassung bis 31.12.01>, keine Überprüfung einer PKH-Entscheidung im Revisionsverfahren

Volltextveröffentlichungen (7)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage - Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des mit Mahnbescheidsantrags

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verwertung von verfahrensunabhängigen Zeugenaussagen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Ersetzung des Zeugenbeweises im Schadensersatzprozess durch Heranziehung der Strafprozessakten

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 1420
  • ZIP 2000, 635
  • MDR 2000, 348
  • WM 2000, 686
  • VersR 2000, 610
nach Datum
nach Relevanz

Kontextvorschau:
beim Überfahren mit der Maus
immer
nur bei Klick auf

auch für künftige Seiten

Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)  

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05  

    Bauträger - Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Es reicht aus, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305; Urteil vom 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420; Urteil vom 5. Dezember 1991 - VII ZR 106/91, BauR 1992, 229 = ZfBR 1992, 125).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07  

    Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung eines Zeugen durch Verwertung der

    a) In der Rechtsprechung des BGH ist anerkannt, dass Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises in den Zivilprozess eingeführt und dort gewürdigt werden dürfen, wenn dies von der beweispflichtigen Partei beantragt wird (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421; BGH, Urteil vom 12.11.2003 - XII ZR 109/01, NJW 2004, 1324, 1325).

    Hieraus ergeben sich insbesondere dann erhebliche Probleme, wenn es auf die Glaubwürdigkeitsbeurteilung des Zeugen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Denn die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auch ohne eigene Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter zulässig ist, sind bei der Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren in der Regel nicht gegeben (vgl.BGH , Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es sich um offenkundige oder den Parteien bekannte Tatsachen oder um Umstände handelt, die sich im Verfahrensgang des anhängigen Rechtsstreits ergeben; dazu können Vermerke gehören, die der Richter einer Vorinstanz, ein Einzelrichter des nunmehr durch das Kollegium erkennenden Gerichts oder ein früherer Richter vor einem Richterwechsel etc. über die parteiöffentliche Vernehmung eines Zeugen gefertigt und in - oder zusammen mit - der Vernehmungsniederschrift den Parteien zugänglich gemacht hat (vgl. BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren nicht gegeben, so dass diese nicht in der umfassenden Weise wie eine Aussage vor dem erkennenden Gericht gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

  • BGH, 10.07.2008 - IX ZR 160/07  

    Bauvertrag - Hinreichende Bezeichnung im Mahnbescheid

    Bei der Geltendmachung einer Mehrzahl von Einzelforderungen muss deren Bezeichnung im Mahnbescheid dem Beklagten ermöglichen, die Zusammensetzung des verlangten Gesamtbetrages aus für ihn unterscheidbaren Ansprüchen zu erkennen (BGH, Urt. v. 30. November 1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420; v. 17. Oktober 2000 - XI ZR 312/99, NJW 2001, 305, 306 m.w.N.).

    Stammen solche Schriftstücke, wie Unternehmerrechnungen, vom Gläubiger, so müssen sie dem Schuldner zugegangen sein (BGH, Urt. v. 30. November 1999, aaO S. 1420 f; v. 6. Dezember 2001 - VII ZR 183/00, NJW 2002, 520, 521).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht