Rechtsprechung
   BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65; 1 BvR 672/65   

Bremische Simultanschulen

Art. 7 Abs. 3 Satz 1, 141 GG, Verfahren vor dem Bremischen Staatsgerichtshof, § 93 Abs. 3 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Unterricht in Biblischer Geschichte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtbarkeit der Entscheidung eines Landesverfassungsgerichts

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 30, 112
  • NJW 1971, 748
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76  

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Es handelt sich bei ihnen um lokale Untergliederungen von Religionsgemeinschaften, die besondere Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 WRV sind (BVerfGE 30, 112 [119 f.]).

    Verfassungsbeschwerde zur Verteidigung des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung können deshalb sowohl die Religionsgemeinschaften wie auch ihre Untergliederungen und ihre rechtlich selbständigen Ein richtungen erheben, und zwar auch juristische Personen, deren Zweck auf die Erfüllung karitativer Aufgaben in Verwirklichung einer Grundforderung des religiösen Bekenntnisses gerichtet ist (vgl. BVerfGE 19, 129 [132]; 30, 112 [119 f.]; 42, 312 [321 f.]; 46, 73 [83]).

    Sie sind damit lokale Untergliederungen von Religionsgemeinschaften, die besondere Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 5 WRV darstellen (BVerfGE 30, 112 [119 f.]; vgl. auch Schlief, HdbStKirchR I, S 299 [321]; Hammer, ebd S 327 [339]; E. Friesenhahn, ebd, S 545 [546]).

  • BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94  

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Volksentscheid "Das bessere

    Zur Überprüfung von Entscheidungen der Landesverfassungsgerichte, die in derartigen landesverfassungsrechtlichen Streitigkeiten ergangen sind, ist das Bundesverfassungsgericht nicht berufen (vgl. BVerfGE 6, 445 ; 30, 112 ).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher offengelassen, ob für die Parteien solcher vom Landesverfassungsgericht in der Sache abschließend entschiedener landesverfassungsrechtlicher Streitigkeiten die Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht gleichwohl eröffnet ist, wenn sie rügen, daß das Landesverfassungsgericht in dem Ausgangsverfahren die für alle Beteiligten gerichtlicher Verfahren geltenden grundrechtsgleichen Gewährleistungen des Verfahrensrechts verletzt hat (vgl. BVerfGE 6, 45 ; 30, 112 ).

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71  

    Wahlgleichheit

    Das Wahlprüfungsverfahren sei ein objektives Verfahren, in dem es nicht um den Schutz subjektiver Rechte gehe; die Beschwerdeführer seien in diesem Verfahren nicht als Träger von Individualrechten in Erscheinung getreten und könnten nach den Grundsätzen der Entscheidung im Bremer Schulfall (BVerfGE 30, 112) deswegen gegen die Entscheidung keine Verfassungsbeschwerde erheben.

    Die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil setzt voraus, daß der Beschwerdeführer durch dieses Urteil nicht nur mittelbar, faktisch, sondern unmittelbar rechtlich betroffen ist (BVerfGE 15, 256 [262 f.]; 15, 283 [286]; 16, 25 [27]; 17, 356 [360]; 24, 289 [294 f.]; 30, 112 [123]).

mehr
  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81  

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

    Ein Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde besteht nur, wenn ein Beschwerdeführer durch die von ihm angegriffene gerichtliche Entscheidung unmittelbar rechtlich betroffen und damit beschwert ist (vgl. BVerfGE 30, 112 (123)).
  • BVerfG, 07.10.2009 - 1 BvR 3479/08  

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen § 53 UrhG

    Die Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist wegen der Tragweite eines solchen Angriffs aus Gründen der Rechtssicherheit nach § 93 Abs. 3 BVerfGG an eine eng auszulegende Ausschlussfrist gebunden (vgl. BVerfGE 23, 153 ; 30, 112 ).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69  

    Armenrecht juristischer Personen

    Daß sich die Versagung des Armenrechts wirtschaftlich nachteilig für die Beschwerdeführerin zu 2) auswirken kann, rechtfertigt nicht, ihr die Beschwerdebefugnis nach Art. 93 Abs. 4 a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG zuzusprechen (vgl. BVerfGE 30, 112 [123]).
  • BVerfG, 03.01.2002 - 2 BvR 1828/01  
    Die Fristbestimmung des § 93 Abs. 3 BVerfGG ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen (vgl. BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 23, 153 ; 24, 252 ; 30, 112 ).

    So darf eine erst nach Ablauf der Beschwerdefrist eingetretene Beschwer, mit der der Beschwerdeführer geltend macht, das Gesetz sei von vornherein verfassungswidrig gewesen, nicht Grundlage der Verfassungsbeschwerde sein (vgl. BVerfGE 23, 153 ; 30, 112 ).

  • BVerfG, 18.04.1984 - 1 BvL 43/81  

    Eintrittspflicht der Krankenkasse für medizinisch nicht notwendigen

    § 54 Abs. 5 SGG ist daher keine Vorschrift, mit deren Hilfe sich jedermann in einer nach Verfassungsprozeßrecht nicht zulässigen Weise "zum Wächter über die objektive Verfassungsordnung" bestellen kann (vgl. BVerfGE 30, 112 (121)).
  • BGH, 24.11.1993 - XII ZR 51/92  

    Namensschutz der katholischen Kirche

    Nach dem Grundgesetz hat die katholische Kirche, die bereits vor dem Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung "Körperschaft des öffentlichen Rechts" im Sinne des § 137 Abs. 5 WRV war (vgl. dazu Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919, 12. Aufl. Art. 137 Anm. 8 S. 556; vgl. auch RGZ 38, 324, 326 f.), in der Bundesrepublik Deutschland die Stellung einer (besonderen) Körperschaft des öffentlichen Rechts (Art. 140 GG i.V. mit Art. 137 Abs. 5 WRV; vgl. auch BVerfGE 30, 112, 119).
  • BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76  

    Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer

    Ob der Inanspruchnahme des Arbeitgebers im Einzelfall das Grundrecht des Art. 4 GG entgegenstehen könnte, bedarf schon deshalb keiner Erörterung, weil die Beschwerdeführerin als juristische Person dies mit Rücksicht auf Art. 19 Abs. 3 GG selbst nicht geltend macht (vgl auch BVerfGE 19, 129 [132]; 24, 236 [246 f.]; 30, 112 [120]).
  • BVerfG, 12.11.2009 - 2 BvR 2034/04  

    Verletzung der gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie durch eine

  • BVerfG, 25.03.2004 - 2 BvR 596/01  

    Verfassungsbeschwerdefähigkeit einer Gemeinde in Thüringen

  • BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09  

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die 5-Prozent-Sperrklausel für die

  • BVerfG, 21.11.1996 - 1 BvR 1862/96  

    Frist zur Erhebnung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde

  • StGH Hessen, 04.05.2004 - P.St. 1872  

    Wegen Versäumung der Jahresfrist unzulässige Grundrechtsklage gegen

  • StGH Hessen, 11.12.2006 - P.St. 2097  

    Klage gegen § 36a Abs. 1 S. 4 HGO

  • BVerfG, 05.03.2010 - 1 BvR 2349/08  

    Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch eine abstrakte Entscheidung eines

  • BVerfG, 30.11.1983 - 2 BvR 1411/80  

    Eigentumserwerb der russisch-orthodoxen Diözese aufgrund eines Reichsgesetzes -

  • VerfGH Berlin, 25.01.2001 - VerfGH 89/00  

    Wegen Fristversäumung unzulässige Verfassungsbeschwerde der FU Berlin gegen

  • VerfGH Saarland, 27.04.1992 - Lv 2/90  
  • BVerfG, 08.01.1996 - 2 BvR 2604/95  

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

  • BVerfG, 01.06.1988 - 1 BvR 588/88  

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Schornsteinfegerrealrechte

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