Rechtsprechung
| BGH, 13.11.2001 - VI ZB 9/01 |
Briefeinwurfbestätigung durch Senior Master Dept.
§ 418 Abs. 1 ZPO gilt auch für eine ausländische Urkunde gem. § 202 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO);
Zustellung nach § 175 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02> ist keine Zustellung im Ausland, sondern eine fingierte Zustellung im Inland (mit der Folge, daß § 339 Abs. 2 ZPO nicht anwendbar ist)
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nachweis der Klagezustellung im Ausland
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Nachweis der Zustellung einer Klageschrift im Ausland
- Betriebs-Berater
Nachweis der Zustellung einer Klageschrift im Ausland
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 521
- MDR 2002, 350
- VersR 2003, 345
- BB 2002, 237
- BB 2002, 68 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Stuttgart, 26.09.2011 - 5 U 166/10
Verfahrensrecht - Zustellung einer Klage auch ohne die Anlagen wirksam?
Wer die Beweiskraft dieser Urkunde bestreitet, muss gem. § 418 Abs. 2 ZPO den Gegenbeweis der Unrichtigkeit führen (BGH NJW 2002, 521).Eine solche Prozessförderungspflicht, wie sie § 184 ZPO begründet, besteht allerdings erst nach Rechtshängigkeit, also nach rechtswirksamer Zustellung der Klageschrift (vgl. BGH NJW 2002, 521, BGHZ 58, 177 m. Anm. Geimer NJW 1972, 1624; BGH VersR 1999, 510).
b) Entgegen der Auffassung der Beklagten hätte es hier - bei Einhaltung der Voraussetzungen im übrigen - auch keiner Fristbestimmung nach § 339 Abs. 2 ZPO bedurft; die Zustellung durch Aufgabe zur Post wird in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 98, 263, BGH MDR 1992, 515, BGH NJW 2002, 521), vom Bundesverfassungsgericht gebilligt (NJW 1997, 1772), entgegen vereinzelter Kritik in der Literatur (vgl. Hausmann, IPRax 1988, 140; Roth, IPrax 1990, 90) auch dann als Inlandszustellung angesehen, wenn der Adressat im Ausland wohnt.
- OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 645/02
Zahlungsklage aus finanziertem Gebrauchtwagenkauf mit Käufern aus …
Aus den beiden Zustellungszeugnissen, die als öffentliche Urkunde i. S. d. § 418 ZPO den vollen Beweis der in ihnen bezeugten Tatsachen erbringen (vgl. BGH, NJW 1993, 2688; NJW 2002, 521 (522); BVerwG, NJW 2000, 683 (684);… Stein/Jonas-Roth, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 5;… Zöller-Stöber, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 2;… Baumbach-Hartmann, aaO., § 202 ZPO, Rdnr. 3), ergibt sich, dass der Beklagten zu 2) das sie betreffende Urteil gerade nicht zum Zweck der Bewirkung der Zustellung an sie selbst, sondern zur Zustellung an den Beklagten zu 1) übergeben wurde. - OLG Frankfurt, 20.08.2008 - 5 W 23/08
Zustellung einer Klageschrift in Italien: Annahmeverweigerung gegenüber dem …
Der BGH hat in der Entscheidung vom 13.11.2001 (VI ZB 9/01, NJW 2002, 52;… auch Zöller/Geimer, wie oben, § 183 Rz.2 Thomas/Putzo, ZPO, 26. Aufl. 2004, § 183 Rz.10) ausgeführt, auf das schriftliche Zeugnis könne nicht verzichtet werden.
- OLG Düsseldorf, 12.11.2008 - 17 U 86/07
Zur Anwendbarkeit der Anordnung nach § 184 ZPO im Anwendungsbereich der …
Eine solche Prozessförderungspflicht besteht aber erst nach Rechtshängigkeit, also nach rechtswirksamer Zustellung von Klage, Antragsschrift oder Mahnbescheid (vgl. BGH NJW 2002, 521, 522). - OLG Köln, 08.09.2003 - 16 U 104/02
Voraussetzungen einer Verfahrensaussetzung
Hinreichende Tatsachen zur Entkräftung dieser eine ordnungsgemäße Zustellung beweisenden öffentlichen Urkunde hat die Klägerin nicht dargetan (vgl. zur Beweiskraft des Zustellungszeugnisses gemäß § 418 Abs. 1 ZPO, die selbst einer ausländischen Urkunde zukommt, BGH BB 2002, 68).
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