Rechtsprechung

Gericht
BGH
Datum
13.11.2001
Aktenzeichen
VI ZB 9/01
Dazu im Internet

dejure.org

Briefeinwurfbestätigung durch Senior Master Dept.

§ 418 Abs. 1 ZPO gilt auch für eine ausländische Urkunde gem. § 202 Abs. 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02> (Hinweis: nun § 183 Abs. 2 Satz 2 ZPO);

Zustellung nach § 175 Abs. 1 Satz 2 ZPO <Fassung bis 30.6.02> ist keine Zustellung im Ausland, sondern eine fingierte Zustellung im Inland (mit der Folge, daß § 339 Abs. 2 ZPO nicht anwendbar ist)

lexetius.com

bundesgerichtshof.de

ibr-online

Verfahrensrecht

judicialis

Fundstellen
NJW 2002, 521
MDR 2002, 350
VersR 2000, 345
VersR 2002, 345
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