Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.1973 - Ss 279/72   

Brieftasche

§§ 242, 263 StGB, Abgrenzung Diebstahl - Betrug, Gewahrsamslockerung

Volltextveröffentlichungen (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • MDR 1973, 866



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Wird zitiert von ...  

  • BGH, 27.11.1974 - IV ZR 117/73  

    Zur Deckung in der Teilkaskoversicherung - Abgrenzung zwischen Trickdiebstahl und

    Willigt der Getäuschte nur in eine Lockerung seines Gewahrsams ein und muss der Täter daher noch durch eine weitere, eigenmächtige Handlung den vorbehaltenen "Gewahrsamsrest" (OLG Köln MDR 1973, 866) brechen, so liegt hierin eine Wegnahme der Sache.

    Durch die zweifelsfrei fortbestehende Einwirkungsmöglichkeit des Klägers auf sein Fahrzeug bis zu dessen eigenmächtiger Wegnahme unterscheidet sich der Sachverhalt von den sonst gleichliegenden Fällen, die der Entscheidung BGH JZ 1968, 637 - MDR 1968, 772 und dem bereits angezogenen Urteil OLG Köln MDR 1973, 866 zugrunde lagen.

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