Rechtsprechung
| BGH, 04.02.1964 - VI ZR 25/63 |
Bruteier
§ 823 Abs. 1 BGB, fahrlässige Beschädigung einer elektrischen Freileitung
Volltextveröffentlichungen (3)
- Alpmann Schmidt
BGB § 823
- caselaw.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823
Haftung wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bei Unterbrechung der Stromzufuhr
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 41, 123
- NJW 1964, 720
- DB 1964, 508
- BB 1964, 372
Wird zitiert von ... (13)
- OLG München, 28.06.1988 - 5 U 2412/87 Wer schuldhaft den Bruch eines Wasserrohrs verursacht, muß auch für die Schäden eintreten, die weiteres Eigentum durch das ausströmende Wasser erleidet (BGHZ 41, 123/125); soweit dadurch der Verkaufswert von Produkten sinkt oder entfällt, ist dieser Vermögensverlust lediglich ein aus der Eigentumsverletzung hervorgehender Folgeschaden, der im Rahmen von § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzen ist (BGHZ 41, 123/126).
Dazu gehört auch der Vermögensschaden durch die - wie hier - wegen der Eigentumsverletzung unmittelbar eingetretene Produktionsunterbrechung (BGHZ 41, 123/127; BGHZ 86, 152/156).
- BGH, 15.11.1982 - II ZR 206/81
Schadensersatzansprüche wegen Ausfalls einer Schiffahrtsstraße
Auch insoweit ist ein betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb verneint worden (BGHZ 29, 65 ff.; vgl. ferner BGHZ 41, 123,127). - BGH, 06.06.1989 - VI ZR 241/88
Schlaganfall nach Verkehrsunfall - § 823 Abs. 1 BGB, Adäquanz, …
- BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75
Schutzgesetze zugunsten Stromabnehmer?
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.07.1971 - VI ZR 125/70
Bahnhofstreppe - § 823 BGB, Herausforderung, gesteigertes …
Es mag dahinstehen, ob der Adäquanz nur im Bereich der haftungsausfüllenden Ursächlichkeit ein Platz zukommt, wie man zunehmend unter Hinweis auf die haftungsbeschränkende Funktion dieses Zurechnungsgrundes meint, die bei der Haftungsbegründung bereits durch das Erfordernis schuldhaften Verhaltens erfüllt werde (…Esser, SchR I. 4. Aufl. § 44 II 1 S. 300; Lorenz JZ 64, 179 ; Deutsch JZ 66, 641; vgl. Huber JZ 69, 677 und Stoll, Kausalzusammenhang und Normzweck im Deliktsrecht 1968 S. 20;… unterscheidend: Weitnauer, Festgabe für Karl Oftinger 1969, S. 321, 325/326), oder ob sie auch im Bereich der hier in Frage stehenden haftungsbegründenden Ursächlichkeit rechtliche Bedeutung gewinnt, wovon das Berufungsgericht ausgeht (E. -Lehmann, SchR 15. Aufl. § 15 I S. 63/64; Esser, SchR 2. Aufl. § 59, 105.229; Medicus, Bürgerliches Recht 3. Aufl. § 25 II a, b; Brox, Besonderes Schuldrecht S. 249 Nr. 1 b, Rn. 438; Palandt-Thomas, BGB 28. Aufl. § 823, 5; vgl. auch BGHZ 41, 123 = VersR 64, 533: Adäquanz im Bereich der Haftungsbegründung: vgl. ebenfalls BGH v. 24.3. - BGH, 20.04.2004 - VI ZR 253/03
Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Beschädigung …
Durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats ist grundsätzlich geklärt, daß die Unterbrechung der Stromzufuhr durch Beschädigung eines Stromkabels auf einem nicht zum betroffenen Unternehmen gehörenden Grundstück im allgemeinen kein betriebsbezogener Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ist (vgl. Senatsurteile BGHZ 29, 65, 74f.; 41, 123, 126 f.; 66, 388, 393; vom 25. Januar 1977 - VI ZR 29/75 - VersR 1977, 616, 617; vom 12. Juli 1977 - VI ZR 137/76 - VersR 1977, 1006, 1007). - BGH, 28.11.1969 - I ZR 139/67
Sportkommission
Denn auch die Rechtsprechung zur Verletzung des Rechts am eingerichteten Gewerbebetrieb hat stets daran festgehalten, daß nur unmittelbare Beeinträchtigungen der ungehinderten Betätigung Ansprüche nach § 823 Abs. 1 BGB zur Folge haben können, da andernfalls eine uferlose Ausweitung des generalklauselartigen Tatbestands drohen würde (vgl. BGHZ 29, 65, 69 = NJW 1959, 479; 41, 123, 127 = NJW 1964, 720; NJW 1963, 484; 1968, 1279). - OLG Düsseldorf, 17.12.1999 - 22 U 66/99
Produkthaftung des Vertriebshändlers; Entwicklung einer Backstraße
Der Sachverhalt gestalte sich so, wie in dem vom BGH entschiedenen "Hühnerbrutfall" (BGHZ 41, 123 ff.). - OLG Brandenburg, 21.03.2007 - 7 U 128/06
Gesamtvollstreckungsverwalter: Haftung gegenüber einem ehemaligen …
Ansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB scheiden aus, weil die Inanspruchnahme des Klägers durch das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger lediglich dessen Vermögen beeinträchtigt hat, das kein dieser Vorschrift unterfallendes Schutzgut darstellt (BGHZ 41, 123, 126 f.;… Palandt/Sprau, BGB, 66. Aufl., § 823, Rn. 11). - BGH, 03.01.1968 - V ZR 219/64
Entschädigung bei Moselausbau
In Anlehnung an die Rechtsprechung zum Recht der unerlaubten Handlung (BGHZ 29, 65 = NJW 59, 479; 64, 720) hält das Berufungsgericht einen Eingriff in das Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb dann nach § 1004 BGB für abwehrfähig, wenn dieser Eingriff unmittelbar und betriebsbezogen ist. - OLG Brandenburg, 21.02.2007 - 7 U 128/06
- OLG Karlsruhe, 17.09.1974 - U 20/73
- LG Osnabrück, 09.08.2011 - 14 O 542/10
Zum Schadensersatzanspruch, wenn durch die fahrlässige Unterbrechung der …
