Rechtsprechung
| BGH, 22.03.1961 - VIII ZR 52/60 |
Buchenparkett
§ 480 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Gattungskauf: Abgrenzung Sachmangel - aliud;
(Hinweis: überholt durch § 434 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
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Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90
Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen …
aa) Die Frage, ob das gelieferte Granulat einer anderen als der vertraglich vereinbarten Gattung angehört oder nicht, bedürfte keiner Klärung, wenn, wie v. Caemmerer (…Festschrift für Martin Wolff, 1952 S. 3, 14) gemeint hat, beim Gattungskauf auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das die Einordnung der gelieferten Ware in eine andere Gattung nach sich zieht, also Lieferung eines aliud bedeutet, ebenfalls zur direkten Anwendung des § 480 Abs. 2 BGB führt (vgl. dazu auch Staub/Brüggemann, HGB, 4. Aufl., § 378, Rdnr. 61 mit Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 = LM BGB § 477 Nr. 5). - BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74
Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 18.09.1985 - VIII ZR 244/84
Abgrenzung einer mangelhaften von einer Falschlieferung bei Ankauf von Waren …
Der weitere Hinweis der Revision auf die Anwendbarkeit des § 477 BGB in Fällen, in denen die ausbedungene Vertragsleistung nicht auf eine Gattung, sondern nur auf eine besondere Art der Ware innerhalb derselben Gattung beschränkt wird (Senatsurteil vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 = LM BGB § 477 Nr. 5), führt zu keiner anderen Beurteilung Im vorliegenden Verfahren haben die Parteien den Leistungsgegenstand nicht auf eine besondere "Art" von Magermilchpulver festgelegt, sondern ohne Rücksicht auf sonstige Qualitätserwägungen nicht interventionsfähiges Pulver als Vertragsgegenstand ausgeschlossen.
- BGH, 28.04.1976 - VIII ZR 244/74
Verkehrssicherungspflicht bei Versendung von unverpackten betriebsbereiten …
Dabei bedarf es keiner Vertiefung der Frage, in welchem Umfang überhaupt Schadensersatzansprüche wegen Lieferung einer anderen als der bedungenen Ware (§ 378 HGB) innerhalb der kurzen Frist des § 477 BGB verjähren (vgl. dazu Senatsurteile vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 = LM BGB § 477 Nr. 5 und vom 20. November 1967 - VIII ZR 126/65 = LM BGB § 477 Nr. 10 = NJW 1968, 640); denn wenn überhaupt, so werden von der kurzen Verjährung nur Ansprüche erfaßt, die in einer mangelhaften Leistung oder der Lieferung eines aliud ihren Grund haben (BGHZ 47, 312,319), - und das ist, wie oben dargelegt, bei den hier streitigen Ansprüchen nicht der Fall. - BGH, 09.05.1990 - VIII ZR 88/90 aa) Die Frage, ob das gelieferte Granulat einer anderen als der vertraglich vereinbarten Gattung angehört oder nicht, bedürfte keiner Klärung, wenn, wie v. Caemmerer (…Festschrift für Martin Wolff, 1952 S. 3,14) gemeint hat, beim Gattungskauf auch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, das die Einordnung der gelieferten Ware in eine andere Gattung nach sich zieht, also Lieferung eines aliud bedeutet, ebenfalls zur direkten Anwendung des § 480 Abs. 2 BGB führt (vgl. dazu auch Staub/Brüggemann, HGB 4. Aufl. § 378 Rdnr. 61 mit Hinweis auf das Senatsurteil vom 22. März 1961 - VIII ZR 52/60 = LM BGB § 477 Nr. 5).
