Rechtsprechung
| BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01 |
Buchhaltungsarbeiten
§ 611 BGB, § 631 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag: Vertrag über Buchhaltungsarbeiten ist grds. ein Werkvertrag: der Auftraggeber muß bei Mängeln Gelegenheit zur Nachbesserung geben, zur Frage der Einordnung der Leistungen eines Steuerberaters insgesamt (offengelassen);
§ 634 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, eine - die Fristsetzung entbehrlich machende - ernsthafte und endgültige Nachbesserungsverweigerung kann, muß aber nicht, im (prozessualen) Bestreiten von Mängeln liegen;
§ 634 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: vgl. jetzt § 636 BGB <Fassung seit 1.1.02>), zur Frage, wann eine Nachbesserung für den Besteller unzumutbar ist
Volltextveröffentlichungen (12)
mehr- rws-verlag.de
Nachbesserungsrecht bei als Werkvertrag oder typengemischtem Vertrag mit vorrangig erfolgsbezogenen Leistungen zu qualifizierendem Vertrag über Buchhaltungsarbeiten und Entwerfen von Jahresabschlüssen
- Prof. Dr. Lorenz
Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typengemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung
- NWB SteuerXpert START
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Werkvertrag - Nachbesserungsverweigerung
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Ausführung von Buchhaltungsarbeiten durch gewerbliches Unternehmen: Werkvertrag mit Nachbesserungsverpflichtung
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Anwendbarkeit werkvertraglicher Gewährleistungsregeln auf Vertrag über Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse
Kurzfassungen/Presse (2)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Gewerbliche Buchhaltung: Werkvertrag mit Nachbesserungsverpflichtung
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Endgültige Nachbesserungsverweigerung durch Bestreiten im Prozess? (IBR 2002, 302)
- BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Gewerbliche Buchhaltung: Werkvertrag mit Nachbesserungsverpflichtung
- EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
Anwendbarkeit werkvertraglicher Gewährleistungsregeln auf Vertrag über Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2002, 1571
- ZIP 2002, 761
- MDR 2002, 1051
- WM 2002, 2248
- BB 2002, 750
- NZBau 2002, 327
- VersR 2002, 1114
- BauR 2002, 1135 (Ls.)
- IBR 2002, 302
Wird zitiert von ... (17)
- BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05
Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; …
Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts (§ 631 Abs. 2 BGB) geschuldet, selbst wenn sie für sich gesehen auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet ist (BGHZ 54, 106, 107 f; 115, 382, 386;… BGH, Urt. v. 21. November 1996 - IX ZR 159/95, WM 1997, 330; vgl. auch Urt. v. 7. März 2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572).Ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter ist ausnahmsweise bei Einzelaufträgen anzunehmen, die auf eine einmalige, in sich abgeschlossene Leistung gerichtet sind, etwa die Anfertigung bestimmter Bilanzen, ein Gutachten oder eine Rechtsauskunft zum Gegenstand haben; denn in derartigen Fällen wird der Steuerberater das Risiko im Allgemeinen hinreichend abschätzen können, um für einen bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit als Werkleistung im Sinne von § 631 BGB einzustehen (BGHZ 115, 382, 386; BGH, Urt. v. 7. März 2002, aaO).
Umgekehrt hat der Bundesgerichtshof Werkvertragsrecht auf einen Vertrag angewandt, der Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf von Jahresabschlüssen durch ein gewerbliches Unternehmen - keinen Steuerberater - zum Gegenstand hatte; denn die geschuldeten Leistungen seien auf eine fehlerfreie Erfassung und Auswertung der vorhandenen Daten, daher auf bestimmte Arbeitsergebnisse und einen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts gerichtet gewesen, für den allein die Auftragnehmerin die Verantwortung zu tragen habe und der demnach - anders als beim Dienstvertrag - in deren eigenen Risikobereich falle (Urt. v. 7. März 2002, aaO S. 573).
a) In der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte und in der Literatur ist die Anwendung der Vorschriften des Werkvertragsrechts, insbesondere des hier gegebenenfalls einschlägigen § 634 BGB in der bis zum 1. Januar 2002 gültigen Fassung, auf Einzelleistungen des Steuerberaters innerhalb eines umfassenden, als Dienstvertrag einzuordnenden Beratervertrages für möglich gehalten worden (zum Beispiel OLG Koblenz VersR 2004, 389, 390; OLG Düsseldorf VersR 2002, 721;… Späth, Die zivilrechtliche Haftung des Steuerberaters 4. Aufl. Rn. 134.2, 295, Staudinger/Peters, BGB Bearb. 2003 Vorbem. zu § 631 ff Rn. 32;… Soergel/Teichmann, BGB 12. Aufl. Vor § 631 Rn. 87; Gräfe EWiR 2002, 667, 668; weitere Nachweise der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bei BGH, Urt. v. 7. März 2002, aaO S. 1572;… Eckert, Steuerberatergebührenverordnung 3. Aufl. Vor § 1 StBGebV Anm. 1.3.2).
bb) Anders als in dem Fall, welcher der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 7. März 2002 (aaO S. 1573) zugrunde liegt, entspräche eine Nachbesserung in einem solchen Fall auch nicht den Interessen beider Vertragsparteien.
- OLG Köln, 14.06.2007 - 8 U 60/06
Unbegründete Schadensersatzforderung gegen Steuerberater
Denn der Bundesgerichtshof qualifiziert in ständiger Rechtsprechung, der sich der Senat angeschlossen hat, den Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGH, NJW 2002, 1571, 1572; BGH, DB 2006, 1422, jeweils m.w.N.).Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts geschuldet, selbst wenn sie, für sich gesehen, einen "Erfolg" hervorbringt (BGH NJW 2002, 1571, 1572 m.w.N.).
Bezogen auf das Vertragswerk als Ganzes liegt ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter nur ausnahmsweise vor bei Einzelaufträgen, die auf eine einmalige, in sich abgeschlossene Leistung gerichtet sind (etwa auf Anfertigung bestimmter Bilanzen, eines bestimmten Gutachtens oder der Erteilung einer Rechtsauskunft), weil der Steuerberater unter diesen Umständen im Allgemeinen das Risiko hinreichend abschätzen kann, um für einen bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit als Werkleistung einzustehen (BGH NJW 2002, 1571, 1572 mit zahlreichen Nachweisen und Darstellung des Streitstandes).
Hierin unterscheidet sich der Streitfall von den Konstellationen, in denen eine Nachbesserung im Allgemeinen schneller und kostengünstiger durch den mit den Verhältnissen am besten vertrauten Auftragnehmer vorgenommen werden kann, ohne dass ein solches Verlangen die Vertrauensgrundlage zwischen den Vertragsparteien zerstören müsste (BGH, NJW 2002, 1571, 1573 m.w.N.).
- BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09
Internet-System-Vertrag
Unbeschadet dessen lassen sich einzelne Vertrags-gestaltungen im Rahmen der gebotenen Schwerpunktbetrachtung (BGHZ 2, 331, 333;… Palandt/Grüneberg aaO vor § 311 Rn. 26) - unter besonderer Be-rücksichtigung der unter dem Blickwinkel des Auftraggebers gewählten Zielrich-tung (Senat, Urteil vom 7. März 2002 - III ZR 12/01 - NJW 2002, 1571, 1573; BGHZ 54, 106, 107) - einem der im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Ver-tragstypen zuordnen.Dementsprechend ist dieser Vertrag - anders als der lediglich auf die Verschaffung des Zugangs zum Inter-net angelegte "Access-Provider-Vertrag" - nicht als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, sondern als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff BGB einzuord-nen (zur allgemeinen Abgrenzung von Dienst- und Werkvertrag s. etwa Senat, Urteil vom 7. März 2002 aaO S. 1572; ferner BGHZ 31, 224, 226 ff; 54, 106, 107; BGH, Urteile vom 19. Juni 1984 - X ZR 93/83 - NJW 1984, 2406 f und vom 16. Juli 2002 - X ZR 27/01 - NJW 2002, 3323, 3324;… Palandt/Sprau aaO vor § 631 Rn. 8;… Busche aaO § 631 Rn. 14).
- BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09
Rechtsanwälte - Unangemessenheit eines vereinbarten Verteidigerhonorars
Eine Minderung der vereinbarten Vergütung wie im Fall des § 634 BGB ist bei einem Dienstvertrag ausgeschlossen (…BGH, Urt. v. 24. Februar 1982 - IVa ZR 296/80, NJW 1982, 1532; v. 7. März 2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572).Allerdings kann die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung der Gebühren entfallen, wenn die Belastung mit der Honorarverbindlichkeit Bestandteil des aus einer positiven Vertragsverletzung resultierenden Schadens ist (BGH, Urt. v. 7. März 2002, aaO, S. 1572;… BGH, Urt. v. 15. Juli 2004, aaO, S. 2817 f;… Zugehör in Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung 2. Aufl. Rn. 877).
- OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 23 U 199/06
Schadensersatzansprüche gegen StB-, WP- und Anwaltssozietät wegen mangelhafter …
2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572; BGH Urt. v. 4.6.1970 - VII ZR 187/68 BGHZ 54, 106, 107f = 631 BGB einzustehen (…BGH Urt. v. 17.10.1991 - IX ZR 255/90, BGHZ 115, 382, 386; BGH Urt. v. 7.3.2002, III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572). - OLG Köln, 08.03.2007 - 8 U 19/06 aa) In ständiger Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat, qualifiziert der Bundesgerichtshof einen Vertrag, durch den einem Steuerberater allgemein die Wahrnehmung aller steuerlichen Interessen des Auftraggebers übertragen wird, regelmäßig als Dienstvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (BGH NJW 2002, 1571, 1572 m.w.N.).
Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen, sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung zu unterbreiten und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH DB 2006, 1106, BGHZ 129, 386, 396; BGH ZIP 2004, 2058; BGH NJW 2002, 1571, 1572).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2007 - 23 U 133/06
Umfang des Schadensersatzes wegen mangelhafter Ausführung von …
Eine Werkleistung verliert ihren erfolgsbezogenen Charakter nicht schon dadurch, dass sie wiederholt zu erbringen ist (BGH Urt. v. 7.3.2002 - III ZR 12/01, GI 2002, 187 = NJW 2002, 1571 zum Fall einer gewerblichen Unternehmerin, die ausschließlich Buchführungsarbeiten anbietet; von Schubert, BC [= Bilanzbuchhalter und Controller] 2004, 229, 230; Willert, BC 2003, 158).Das gesamte Verhalten des Unternehmers ist dabei zu würdigen, nicht zuletzt seine Einlassung im Prozess (BGH Urt. v. 7.3.2002 - III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1573; BGH Urt. v. 21.12.2001 .
- OLG Brandenburg, 29.10.2003 - 7 U 54/03
Qualifizierung des Steuerberatungsvertrags als Dienst- oder Werkvertrag - …
Der BGH begründet diese Auffassung damit, dass der Verpflichtete im Rahmen eines solches Rechtsverhältnisses unterschiedliche Tätigkeiten schulde, die keineswegs stets auf einen bestimmten Erfolg gerichtet sein müssen (so auch BGH BB 2002, 750, 751).Andererseits sind auch nach Auffassung des BGH Geschäftsbesorgungsverträge mit Steuerberatern, die Einzelaufträge zum Gegenstand haben und auf eine einmalige, in sich abgeschlossene Leistung gerichtet sind, als Werkverträge zu behandeln (BHG BB 2002, 750, 751).
- OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08
Steuerrecht - Kündigungsrecht trotz Pauschalgebühr für mindestens ein Jahr
Ein Werkvertrag mit Geschäftsbesorgungscharakter ist nur ausnahmsweise bei Einzelaufträgen anzunehmen, die auf eine einmalige, in sich abgeschlossene Leistung gerichtet sind, etwa die Anfertigung bestimmter Bilanzen, ein Gutachten oder eine Rechtsauskunft zum Gegenstand haben; denn in derartigen Fällen wird der Steuerberater das Risiko im Allgemeinen hinreichend abschätzen können, um für einen bestimmten Erfolg seiner Tätigkeit als Werkleistung im Sinne von § 631 BGB einzustehen (BGH, Urt. v. 7.3.2002, III ZR 12/01, NJW 2002, 1571, 1572). - LG Düsseldorf, 05.02.2008 - 35 O 128/05 So sieht der Bundesgerichtshof Buchführungsarbeiten, die im Rahmen eines Steuerberatervertrages erbracht werden, regelmäßig als Dienstleistung an (BGH NJW 1982, 1532; WM 1997, 330; NJW 2002, 1571).
Beide Leistungspflichten sind grundsätzlich auf eine fehlerfreie Erfassung und Auswertung der vorhandenen Daten und damit auf bestimmte Arbeitsergebnisse und einen Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts gerichtet (BGH in NJW 2002, 1571).
- OLG Hamm, 13.05.2004 - 21 U 172/03
Bauvertrag - Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mangelbeseitigung
- OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03
Bauvertrag - Abnahme entbehrlich bei Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung
- OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10
Rechtsanwälte - Streitwertbeschwerde bei überhöhter Streitwertfestsetzung!
- OLG Celle, 12.10.2011 - 3 U 99/11
Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer unzulässigen Klage
- OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 43/06
- OLG Düsseldorf, 07.02.2008 - 5 U 64/07
Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Fehlberatung hinsichtlich der Sanierung …
- OLG Köln, 18.06.2009 - 8 U 56/08
Rechtsnatur eines Vertrages über die Erbringung von Beratungsleistungen unter …
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