Rechtsprechung
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Buchhaltungsarbeiten
§ 611 BGB, § 631 BGB, § 675 Abs. 1 BGB, Abgrenzung Werk- und Dienstvertrag: Vertrag über Buchhaltungsarbeiten ist grds. ein Werkvertrag: der Auftraggeber muß bei Mängeln Gelegenheit zur Nachbesserung geben, zur Frage der Einordnung der Leistungen eines Steuerberaters insgesamt (offengelassen);
§ 634 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01>, eine - die Fristsetzung entbehrlich machende - ernsthafte und endgültige Nachbesserungsverweigerung kann, muß aber nicht, im (prozessualen) Bestreiten von Mängeln liegen;
§ 634 Abs. 2 BGB <Fassung bis 31.12.01> (Hinweis: vgl. jetzt § 636 BGB <Fassung seit 1.1.02>), zur Frage, wann eine Nachbesserung für den Besteller unzumutbar ist
ibr-online
Endgültige Nachbesserungsverweigerung durch Bestreiten im Prozess? (IBR 2002, 302)
Prof. Dr. Lorenz, München
Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkvertrag (Buchhaltungsarbeiten, Steuerberatung), typengemischter Dienstvertrag mit werkvertraglichen Elementen, Erfordernis der Nachfristsetzung bei mangelhafter Werkleistung
NJW 2002, 1572
NJW 2002, 1577
ZIP 2002, 761
MDR 2002, 1051
BauR 2002, 1135
BauR 2002, 1135 (Ls.)
IBR 2002, 302
VersR 2000, 1114
VersR 2002, 1114
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