Rechtsprechung
| BGH, 05.01.1995 - IX ZR 85/94 |
Bürgende Ex-Ehefrau
§ 765, § 138 Abs. 1 BGB, Anforderungen;
Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Volltextveröffentlichungen (5)
- Alpmann Schmidt
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Bürgschaft des vermögenslosen Ehegatten
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Bloßer Wegfall der Geschäftsgrundlage der Bürgschaft einer einkommens- und vermögenslosen Ehefrau bei Ausbleiben von Vermögensverschiebungen
Kurzfassungen/Presse (2)
Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 128, 230
- NJW 1995, 592
- ZIP 1995, 203
- MDR 1995, 1025
- BB 1995, 378
- FamRZ 1995, 469
- NJW-RR 1995, 498
- DNotZ 1995, 399
- WM 1995, 237
Wird zitiert von ... (99)
- BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Der Umstand allein, daß eine Ehefrau voraussichtlich die für ihren Ehemann übernommene Bürgschaft nicht erfüllen kann, macht diese noch nicht sittenwidrig (BGHZ 128, 230, 232;… BGH, Urt. v. 2. November 1995 - IX ZR 222/94, WM 1996, 53; v. 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, WM 1996, 519, 521).Im übrigen darf der Gläubiger ohne besonderen Anlaß in der Regel annehmen, daß eine für den Familienbetrieb bestimmte, objektiv vertretbar erscheinende Kreditgewährung den verständigen Interessen beider Ehepartner dient und die Entscheidung für die Bürgschaft daher in freier Selbstbestimmung, ohne Mißbrauch der Vertragsfreiheit, getroffen wurde (BGHZ 128, 230, 233;… BGH, Urt. v. 18. Januar 1996 aaO.).
Eine Bürgschaft kann auch dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig sein, wenn sich der Vertrag bei vernünftiger Betrachtungsweise als wirtschaftlich sinnlos erweist, weil auch aus der Sicht des Gläubigers kein berechtigtes Interesse an einer Haftung dieses Umfangs besteht (BGHZ 125, 206, 210 ff; 128, 230, 234;… BGH, Urt. v. 30. März 1995 - IX ZR 98/94, WM 1995, 900, 902;… v. 18. Januar 1996 aaO. S. 521 f).
Insbesondere bei Vergabe von Geschäftskrediten kann den Banken grundsätzlich nicht die Berechtigung abgesprochen werden, mit der Einbeziehung des Bürgen in die Haftung den Gefahren vorzubeugen, die sich für die Durchsetzung der Ansprüche ergeben, wenn die Ehegatten Vermögen auf den am Betrieb nicht beteiligten Partner verlagern oder dafür sorgen, daß neuer Erwerb nur in dessen Person entsteht (vgl. BGHZ 128, 230, 234 f).
Das Berufungsgericht meint jedoch - unter Berufung auf das Senatsurteil vom 5. Januar 1995 (BGHZ 128, 230, 236 ff) -, infolge der Ehescheidung sei die Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft entfallen, weil nunmehr mit einer Verschiebung des Vermögens vom Hauptschuldner auf die Beklagte nicht mehr zu rechnen sei.
Diente die Verpflichtung des Ehegatten hauptsächlich dem Zweck, den Gläubiger vor Nachteilen durch Vermögensverlagerungen zu schützen, sowie ihm den Zugriff auf eine - sei es auch mittelbare - Teilhabe des Bürgen am Vermögenszuwachs des Hauptschuldners zu ermöglichen, kommt eine Anpassung des Vertrages nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage in Betracht, wenn mit dem Eintritt entsprechender Umstände endgültig nicht mehr zu rechnen ist (BGHZ 128, 230).
Ohne dieses in hohem Maße berechtigte Interesse würde es sich um ein Rechtsgeschäft handeln, das im wesentlichen darin bestände, der Bürgin eine Verbindlichkeit aufzuerlegen, die sie aller Voraussicht nach niemals erfüllen kann, und das deshalb mit der Rechts- und Sittenordnung nicht vereinbar wäre (BGHZ 128, 230, 237).
e) Übersteigt das Einkommen dagegen den vorstehend beschriebenen Grenzwert, führt es gewöhnlich nicht zu einem untragbaren, mit Treu und Glauben schlechthin unvereinbaren Ergebnis, daß der teilweise leistungsfähige Bürge an den ohne Beeinträchtigung seiner Entscheidungsfreiheit geschlossenen Vertrag gebunden bleibt (vgl. dazu BGHZ 128, 230, 238, Senatsurt. v. 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, aaO. S. 522) und für eigenes finanzielles Unvermögen einstehen muß (§ 279 BGB).
- BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Ferner ist er in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß ein Ehegatte die geforderte Bürgschaft im Zweifel in freier Selbstbestimmung übernimmt (BGHZ 128, 230, 233 f.) und daß daher grundsätzlich nur unzulässige und dem Gläubiger zurechenbare Beeinträchtigungen der Entscheidungsfreiheit oder andere besonders belastende Umstände die Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB auslösen (BGHZ 132, 328, 329 f. m.w.Nachw.).Auch dieser Lösungsansatz führte jedoch in der Regel nicht zur Sittenwidrigkeit, weil das Interesse der Bank an einem Schutz vor Vermögensverlagerungen selbst bei einer eindeutigen finanziellen Überforderung des Bürgen anerkannt wurde (BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 333 f.; 134, 325, 328; 136, 347, 353; Urteil vom 8. Oktober 1998 - IX ZR 257/97, WM 1998, 2327, 2328).
Außerdem soll bei Ehegattenbürgschaften für Geschäftskredite des Ehepartners bereits das mittelbare Interesse des Bürgen am Kredit wegen der zu erwartenden höheren Unterhaltsleistungen die Sittenwidrigkeit entfallen lassen, sofern der Vertragsschluß nicht mit unzulässigen Mitteln herbeigeführt wurde (BGHZ 128, 230, 233 f.; Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, WM 1996, 519, 521 und vom 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466).
Außerdem wurde dem Ehegatten nach Auflösung der Ehe mit dem Darlehensempfänger unter Heranziehung der Regeln über den Wegfall der Geschäftsgrundlage trotz wirksamer Begründung des Bürgschaftsvertrages die Möglichkeit einer Befreiung von der Bürgschaftsschuld eröffnet (BGHZ 128, 230, 235 ff.; 132, 328, 332 ff.; 134, 325, 328 ff. m.w.Nachw.).
Der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverschiebungen ist erstmals als Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214, 229 ff.) allein vom IX. Zivilsenat im Bürgschaftsrecht berücksichtigt worden (BGHZ 128, 230, 234 f.); er hat dabei ausdrücklich der abweichenden Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (Urteil vom 22. Januar 1991 - XI ZR 111/90, WM 1991, 313, 315; BGHZ 120, 272, 278 f.) widersprochen.
Allerdings bestehen unterschiedliche Auffassungen in der Frage, ob es erforderlich ist, daß der Mithaftende aus der Kreditgewährung unmittelbare geldwerte Vorteile zieht, oder ob - wie der IX. Zivilsenat speziell bei Ehegattenbürgschaften für Geschäftskredite angenommen hat (BGHZ 128, 230, 234; Urteile vom 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95, WM 1996, 519, 521 und vom 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96, WM 1997, 465, 466) - auch mittelbare Vorteile in Form von zu erwartenden höheren Unterhaltsleistungen zu berücksichtigen sind.
- BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und …
Rechte wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ergeben sich allerdings nur, wenn der von der Störung betroffenen Partei das unveränderte Festhalten an dem Vertrag nicht zugemutet werden kann (BAG 10. Dezember 1992 - 2 AZR 269/92 - AP BGB § 611 Arzt-Krankenhaus-Vertrag Nr. 27 = EzA BGB § 315 Nr. 40, zu B III 3 a der Gründe; BGHZ 128, 230, 238;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 129).Der Wegfall der Geschäftsgrundlage wird rechtlich nur dann erheblich, wenn und soweit das Festhalten an der ursprünglichen Regelung zu einem "untragbaren mit Recht und Gerechtigkeit schlechthin nicht mehr zu vereinbarenden Ergebnis führen würde" (BGHZ 121, 379, 393; BGHZ 128, 230, 238 mwN).
Rechtsfolge des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist im übrigen grundsätzlich nur die Anpassung des Vertrags an die geänderten Verhältnisse, nicht dagegen dessen Auflösung (BGHZ 128, 230, 238; BGHZ 89, 226, 238;… Palandt/Heinrichs BGB 59. Aufl. § 242 Rn. 130 mwN).
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Im übrigen darf der Gläubiger in der Regel annehmen, daß die Entscheidung, die Bürgschaft für einen den verständigen Interessen beider Ehepartner dienenden Kredit zu erteilen, in freier Selbstbestimmung, ohne Mißbrauch der Vertragsfreiheit, getroffen wurde (BGHZ 128, 230 (233) = NJW 1995, 592 = LM H. 6/1995 § 765 BGB Nr. 98; BGH, NJW 1996, 1274 = LM H. 6/1996 § 765 BGB Nr. 104 = WM 1996, 519 (521); NJW 1996, 2088 = LM H. 9/1996 § 765 BGB Nr. 108 = WM 1996, 1124).Dies hat der Senat bisher für Fälle entschieden, in denen die Lebensgemeinschaft im Zeitpunkt der Entscheidung über den Bürgschaftsanspruch nicht mehr bestand (BGHZ 128, 230 (236) = NJW 1995, 592 = LM H. 6/1995 § 765 BGB Nr. 98; Senat, NJW 1996, 2088 = LM H. 9/1996 § 765 BGB Nr. 108 = WM 1996, 1124).
a) Der besondere Vertragszweck der Bürgschaft ist - wie der Senat bereits im Urteil BGHZ 128, 230 (235) = NJW 1995, 592 = LM H. 6/1995 § 765 BGB Nr. 98 angedeutet hat - gleichermaßen zu beachten, solange die Lebensgemeinschaft zwischen Hauptschuldner und Bürgen besteht.
Das LG stützt sich zudem für seine Entscheidung auf das Senatsurteil BGHZ 128, 230 (235) = NJW 1995, 592 = LM H. 6/1995 § 765 BGB Nr. 98, dem ebenfalls zu entnehmen ist, daß der Bürge, solange die Gefahr der Vermögensverschiebung nicht endgültig ausgeräumt ist, nur einen vorübergehenden Einwand gegen den Klageanspruch besitzt.
- BGH, 18.01.1996 - IX ZR 171/95
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Der Umstand allein, daß eine Ehefrau für ihren Ehemann eine Bürgschaft übernimmt, die sie nicht voll erfüllen kann, macht dieses Rechtsgeschäft jedoch noch nicht sittenwidrig (…BGH, Urt. v. 16. März 1989 - III ZR 37/88, NJW 1989, 1665, 1666; v. 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237, 238, z.V.b. in BGHZ 128, 230; v. 30. März 1995 - IX ZR 98/94, WM 1995, 900, 902; vgl. auch BGHZ 125, 206, 209 f).a) Nach allgemeinen Grundsätzen ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig, das - für den anderen Teil erkennbar - nur aufgrund einer Zwangslage des einen Partners zustande gekommen ist, wenn zusätzliche gewichtige Umstände die Begründung der Verbindlichkeit als sittlich unerträglich erscheinen lassen (…vgl. BGH, Urt. v. 10. März 1982 - VIII ZR 222/81, NJW 1982, 1457 f; v. 24. Februar 1994 - IX ZR 227/93, ZIP 1994, 614 f; v. 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237, 238, z.V.b. für BGHZ 128, 230; Heinrichsmeier FamRZ 1994, 129, 132 unter a).
b) Sittenwidrig kann ferner ein Rechtsgeschäft sein, durch das der Schuldner gegenwärtig und für die Zukunft in eine wirtschaftlich aussichtslose Lage gebracht wird, wenn der Gläubiger sich dieses Umstandes bewußt ist und zusätzliche erschwerende Umstände hinzukommen (vgl. BGHZ 125, 206, 210 f;… BGH, Urt. v. 25. März 1966 - VIII ZR 225/65, NJW 1966, 1451 f; v. 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237, 239, z.V.b. in BGHZ 128, 230; Heinrichsmeier FamRZ 1994, 129, 132 unter b).
Endlich durfte die Beklagte die Mitverpflichtung der Klägerin auch bis zu einem solchen Umfange verlangen, der eine denkbare Verlagerung von haftendem Vermögen ihres Ehemannes auf sie wirtschaftlich uninteressant machte (vgl. dazu Senatsurt. v. 5. Januar 1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237, 239 z.V.b. in BGHZ 128, 230; Becker DZWir 1995, 237, 238 f).
- OLG Hamm, 01.12.1995 - 33 U 45/95
Wirksamkeit des Schuldbeitritts eines vermögenslosen Ehegatten
Solche Belastungen können sich insbesondere daraus ergeben, daß der Gläubiger die geschäftliche Unerfahrenheit des Beitretenden oder eine seelische Zwangslage ausnutzt oder ihn auf andere Weise in seiner Entscheidungsfreiheit wesentlich beeinträchtigt (BGHZ 120, 272, 274 = WM 1992, 2119; BGH, NJW 1994, 1341; BGH WM 1995, 237).Deshalb ist ein berechtigtes Interesse des Gläubigers anzuerkennen, durch eine Mithaftung des Ehegatten die der Durchsetzung seiner Ansprüche drohenden Gefahren auszuschließen (BGH WM 1995, 237).
Im Gegenteil darf der Gläubiger in der Regel annehmen, daß Eheleute im Rahmen der vom Gesetz partnerschaftlich gestalteten ehelichen Lebensgemeinschaft auch Angelegenheiten, die den Geschäftsbetrieb betreffen, aus dem die Familie ihren Lebensunterhalt bezieht, vertrauensvoll miteinander erörtern, in allen anstehenden Fragen keinen unzulässigen Druck aufeinander ausüben und das Recht zur freien Entscheidung des Partners gegenseitig achten (vgl. BGH WM 1995, 237, 238).
Es trifft zwar zu, daß die Geschäftsgrundlage für die - trotz fehlender Leistungsfähigkeit im Hinblick auf die Gefahr von Vermögensverschiebungen nicht sittenwidrige - Übernahme der Mithaftung eines Ehegatten entfallen kann, sobald feststeht, daß es zu Vermögensverschiebungen nicht kommen kann auf (vgl. BGH WM 1995, 237, 240).
Anders als in dem Sachverhalt, der der von den Beklagten zu 2) und 4) zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.01.1995 (WM 1995, 237) zugrundelag, kann die Gefahr einer Vermögensverschiebung zwischen den Ehegatten vorliegend auch nicht aus dem Gesichtspunkt "des endgültigen Scheiterns der Ehe" ausgeschlossen werden.
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Der Umstand allein, daß der Lebenspartner eine Bürgschaft eingegangen ist, die ihn finanziell überfordert, macht das Rechtsgeschäft indessen nicht sittenwidrig (BGHZ 128, 230, 232;… BGH, Urt. v. 18. Januar 1996 - IX ZR 171/95 -, WM 1996, 519, 521; v. 25. April 1996 - IX ZR 177/95 -, WM 1996, 1124, z.V. in BGHZ 132, 328 bestimmt).Vielmehr müssen Umstände hinzukommen, durch die ein unerträgliches Ungleichgewicht zwischen den Vertragspartnern hervorgerufen wird, welches die Verpflichtung des Bürgen auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Gläubigers rechtlich nicht mehr hinnehmbar erscheinen läßt (BGHZ 125, 206, 210 f.; 128, 230, 232, 234;… BGH, Urt. v. 18. Januar 1996, aaO.; vgl. auch BVerfGE 89, 214, 232 ff.).
c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist das Begehren des Kreditgebers, den Lebenspartner in einem seine finanziellen Verhältnisse übersteigenden Maße in die Haftung einzubeziehen, in der Regel vertretbar, wenn der Gläubiger sich dadurch wirksam vor Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner schützen kann (BGHZ 128, 230, 234; Senatsurt. v. 23. Januar 1997 - IX ZR 55/96 -, WM 1997, 465, 466, und - IX ZR 69/96 -, WM 1997, 467, 468, z.V. in BGHZ bestimmt).
- OLG Stuttgart, 01.03.1996 - 9 W 61/95
Voraussetzungen für eine Vollstreckungsabwehrklage einer einkommens- und …
Allerdings sei die Ehe der Antragstellerin mit dem früheren Rechtsanwalt ... als hauptsächlichem Kreditschuldner der Antragsgegnerin zwischenzeitlich geschieden; diese Veränderung der Geschäftsgrundlage könne die Antragstellerin einer Zwangsvollstreckung aus dem Versäumnisurteil vom 15.1.1992 in Anlehnung an die Überlegungen des Bundesgerichtshof im Urteil vom 5.1.1995 (NJW 95, 592) entgegenhalten.Sowohl der für das Bürgschaftsrecht zuständige IX. wie auch der für das allgemeine Kreditrecht zuständige XI. Zivilsenat des BGH gehen im Grundsatz davon aus, daß es jedem Volljährigen aufgrund der allgemeinen Vertragsfreiheit als Teil der Privatautonomie unbenommen bleiben muß, gegebenenfalls auch risikoreiche Geschäfte abzuschließen und sich zu Leistungen zu verpflichten, die ihn schlechthin überfordern oder die von ihm nur unter besonders günstigen Bedingungen, notfalls sogar unter dauernder Inanspruchnahme des pfändungsfreien Einkommens, erbracht werden können (BGHZ 120, 272 = NJW 93, 322 zu B I 1 und NJW 94, 1726 zu II 1 für Fälle der Mitverpflichtung/Schuldbeitritt eines mittellosen, leistungsunfähigen Ehegatten; BGH NJW 95, 592 und NJW 96, 513 für Ehegatten-Bürgschaften).
Die Entscheidung des BGH vom 5. Januar 1995 (NJW 95, 592 ff., zu II 3) wird dagegen wesentlich davon bestimmt, daß die Vermeidung von Vermögensverschiebungen alleiniger Zweck der dort verlangten Bürgschaftsverpflichtung auch der Ehefrau war.
Der Senat macht außerdem darauf aufmerksam, daß es sich im BGH-Urteil vom 5.1.95 (NJW 95, 592) um den Sonderfall der Feststellung noch bestehender Bürgschaftsverpflichtungen lediglich über einen bereits rechtkräftig titulierten Anspruchsteil hinaus, beim BGH-Urteil vom 2.11.1995 (NJW 96, 513) noch uneingeschränkt um ein nicht rechtskräftig abgeschlossenes Erkenntnisverfahren gehandelt hat.
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 50/01
Bürgschaft - Leistungsfähigkeit eines Bürgen; Rechtmäßigkeit Ehegattenbürgschaft
Überdies hat das Berufungsgericht übersehen, daß eine Klage gegen einen kraß finanziell überforderten bürgenden Ehegatten auch nach der Rechtsprechung des IX. Zivilsenats - als derzeit unbegründet - abzuweisen ist, wenn eine Vermögensverschiebung - wie hier - nicht stattgefunden hat (BGHZ 128, 230, 235 f.; 134, 325, 328 ff.; BGH, Urteil vom 25. November 1999 - IX ZR 40/98, WM 2000, 23, 25).Der Gesichtspunkt der Verhinderung von Vermögensverschiebungen des Hauptschuldners als ein die Sittenwidrigkeit vermeidendes Moment ist erstmals als Reaktion auf die Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Oktober 1993 (BVerfGE 89, 214, 229 ff.) und 5. August 1994 (BVerfG NJW 1994, 2749) vom IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs berücksichtigt worden (vgl. BGHZ 128, 230, 234 f.; 132, 328, 331; 134, 325, 327 f.).
- OLG München, 07.05.1999 - 21 U 6544/98 Der Gläubiger darf i.d.R. annehmen, daß die Entscheidung, die Bürgschaft für einen dem Geschäftsbetrieb, aus dem die Familie ihren Lebensunterhalt zieht, und damit den verständigen Interessen beider Ehepartner dienenden Kredit zu erteilen, in freier Selbstbestimmung, ohne Mißbrauch der Vertragsfreiheit, getroffen wurde (BGH v. 5.1.1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237 [238] = ZIP 1995, 203; v. 23.1.1997 - IX ZR 69/96, WM 1997, 467 [468] = ZIP 1997, 406; v. 18.12.1997 - IX ZR 271/96, NJW 1998, 597 [599] = ZIP 1998, 196 - II.2.).
Der Kl. hat es nicht oblegen zu ermitteln, ob die Ehepartner gemeinsam oder einer allein die Geschäfte insbesondere der Hauptschuldnerin führen, die Gesellschaftsbeteiligungen verwalten oder - möglicherweise mit Hilfe einer dritten Person - den Haushalt führen und die Kinder versorgen (vgl. auch BGH v. v. 5.1.1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237 [238] = ZIP 1995, 203).
Ergänzend sei auf das von der Rechtsprechung als grundsätzlich berechtigt anerkannte Interesse des Kreditgebers hingewiesen, sich durch Einbeziehung des Ehegatten oder Lebenspartners in die Haftung wirksam vor (zukünftigen) Vermögensverlagerungen vom Hauptschuldner auf den Partner zu schützen (vgl. BGH v. 8.10.1998 -- IX ZR 257/97, = FamRZ 1999, 151 [152] = MDR 1999, 106 = ZIP 1998, 1999; BGH v. 18.12.1997 - IX ZR 271/96, NJW 1998, 597 [600] = ZIP 1998, 196; BGH v. 11.3.1997 - XI ZR 50/96, NJW 1997, 1773 [1774] = ZIP 1997, 923; BGH v. 23.1.1997 - IX ZR 69/96, WM 1997, 467 [468] = ZIP 1997, 406; v. 5.1.1995 - IX ZR 85/94, WM 1995, 237 [239 f.] = ZIP 1995, 203).
- BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99
Zwangsvollstreckung - Titel bleibt trotz Rechtsprechungsänderung vollstreckbar
- BGH, 24.11.1995 - V ZR 164/94
Keine Anpassung von DDR-Grundstückskaufverträgen wegen Wertsteigerung
- BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
- BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
- OLG Dresden, 12.04.1995 - 8 U 1233/94
- OLG Koblenz, 27.06.2002 - 5 U 1763/01
Bürgschaftsrecht - Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97
Bürgschaftsübernahme durch mittellosen Ehepartner
- BGH, 25.11.1999 - IX ZR 40/98
Unwirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft
- BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96
Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des …
- BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
- OLG Dresden, 15.12.1997 - 3 AR 90/97
Rechte des Mieters bei hinter den Angaben im Mietvertrag zurückbleibender …
- BGH, 18.12.1997 - IX ZR 271/96
Sittenwidrigkeit von Bürgschaften für Kreditverbindlichkeiten einer GmbH
- BGH, 28.05.2002 - XI ZR 199/01
Bürgschaftsrecht - Grundsätze der Sittenwidrigkeit auch für Kommanditisten?
- BGH, 19.06.2002 - IV ZR 168/01
Grundschuld - Grundsätze der sittenwidrigen Bürgschaft anwendbar?
- BGH, 23.02.1995 - IX ZR 29/94
Höhe der Gebühren und Pauschalhonorare in Beitreibungssachen
- OLG Frankfurt, 12.02.2002 - 9 W 4/02
Vollstreckungsgegenklage: Vollstreckungsschutz nach Scheidung des Ehegattenbürgen
- BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01
Bankrecht - langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag
- BGH, 06.04.1995 - IX ZR 61/94
Anfechtung der Tilgung einer Schuld in der Gesamtvollstreckung; Sittenwidrigkeit …
- BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05
Immobilienmakler - Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrags
- BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Immobilien - Irrtum über die Vereinbarung der Umsatzsteuer?
- BGH, 14.05.2002 - XI ZR 81/01
Bürgschaft - Zur Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
- OLG Koblenz, 01.09.2003 - 5 W 568/03
Bankenrecht - Sittenwidrigkeit eines Schuldanerkenntnisses des Ehepartners
- BGH, 28.03.2006 - XI ZR 425/04
Zuordnung von Altforderungen: § 1 AFRG analog
- OLG Dresden, 06.12.2006 - 12 U 1394/06
Zur Sittenwidrigkeit eines "Geschäftsdarlehens" bei von Bank verlangter …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 201/98
Bürgschaft - Einreden des bürgenden Verbandes
- BGH, 02.10.1998 - V ZR 45/98
Koppelung der Veräußerung eines Grundstücks an eine Gemeinde mit der …
- OLG Frankfurt, 11.02.2002 - 9 W 4/02
Anspruch auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung
- BGH, 28.02.2002 - I ZR 318/99
Allgemeines Vertragsrecht - ergänzende Vertragsauslegung
- OLG Koblenz, 09.09.2004 - 10 U 51/04
Bei großer zeitlicher Differenz zwischen Kredit- und Bürgschaftsvertrag Verstoß …
- OLG Dresden, 28.10.2009 - 12 U 805/09
Anforderungen an die Individualisierung des Anspruchs im Mahnbescheid
- OLG Köln, 27.04.1998 - 13 U 16/98
Vollstreckungsabwehrklage aufgrund der neueren Rechtsprechung zur Inanspruchnahme …
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 137/02
Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters
- OLG Koblenz, 04.11.2004 - 10 W 698/04
Ehegattendarlehen, Sittenwidrigkeit
- BAG, 28.09.2006 - 8 AZR 568/05
Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei dem Erwerb …
- OLG Köln, 21.06.1995 - 13 U 248/94
Mitverpflichtung des leistungsunfähigen Ehepartners für Eigenheimfinanzierung und …
- BGH, 16.01.1997 - IX ZR 250/95
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen Überrumpelung
- OLG Köln, 15.02.2002 - 13 U 179/01
- BAG, 06.11.2002 - 5 AZR 330/01
Arbeitsvertragliche Verweisung auf Beamtenbesoldung
- BGH, 14.11.2003 - V ZR 346/02
Immobilien - Verkäufer muss Stellplatzablösesumme nicht an Käufer herausgeben
- BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95
Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 179/96
Wirksamkeit der Meldung von Angestellten zur Versorgungsanstalt des Bundes und …
- BGH, 19.03.1998 - IX ZR 120/97
Überraschende Klausel in einer Ausfallbürgschaft
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 10/98
Zulässigkeit einer Vorlage an den Großen Senat für Zivilsachen
- BGH, 13.06.1996 - IX ZR 229/95
Zulässigkeit einer formularmäßigen Höchstbetragsbürgschaft für zukünftige …
- BGH, 08.11.2001 - IX ZR 46/99
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft; Formularmäßige Erweiterung der Zweckerklärung
- BGH, 17.09.2002 - XI ZR 306/01
Sicherheiten - Krasse Überforderung des Bürgen (hier: Kommanditist)
- FG Hessen, 13.09.2011 - 4 K 2577/07
- BGH, 17.01.2003 - V ZR 127/02
Immobilien - Vorkaufsrecht des Mieters
- OLG Dresden, 19.01.2004 - WLw 1226/00
Verstoß einer Abfindungsvereinbarung zwischen einem Nachfolgeunternehmen einer …
- BGH, 29.06.2004 - IX ZR 202/98
- LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 16/05
Freistellungsanspruch; ergänzende Vertragsauslegung
- OLG Naumburg, 15.09.2005 - 10 W 38/05
Vermutung der Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser finanzieller …
- OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 8/01
Wohnungseigentum
- OLG Dresden, 23.05.2001 - WLw 1627/00
Wirksamkeit über eine Vereinbarung über eine Barabfindung beim Ausscheiden eines …
- KG, 18.12.2003 - 12 U 54/02
Bürgschaft - Krasse finanzielle Überforderung?
- OLG Stuttgart, 01.02.2005 - 9 W 8/05
Zwangsvollstreckung; Durchbrechen der Rechtskraft: Vorsätzliche sittenwidrige …
- OLG Saarbrücken, 11.10.2005 - 4 U 399/04
Kaufpreiskalkulation: Darlehensgewährung an eine Gesellschaft zwecks …
- OLG Koblenz, 06.11.2006 - 12 U 204/06
Anspruch auf Preisanpassung im Rahmen eines langjährigen Lavaausbeutungsvertrages …
- OLG Rostock, 11.12.2008 - 1 W 81/08
Sittenwidrigkeit einer von einem Gesellschafter übernommenen Bürgschaft
- OLG Hamburg, 21.12.2001 - 1 U 112/00
Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung eines Mehrheits- und eines …
- OLG Köln, 27.02.2002 - 13 U 40/01
- OLG Koblenz, 09.05.2005 - 12 U 1075/03
Immobilien - Pflicht zur lastenfreien Übertragung bei Grundstücksverkauf
- KG, 08.07.2005 - 25 U 69/04
Wegfall der Geschäftsgrundlage: Voraussetzungen der Anpassung des Kaufpreises für …
- OLG Brandenburg, 06.09.2006 - 7 U 235/97
Bauvertrag - Abbrucharbeiten: Erwartete Schrottmengen als Geschäftsgrundlage
- OLG Stuttgart, 21.01.2009 - 4 U 56/08
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 493/99
Aufhebungsvertrag; Geschäftsgrundlage; Rentennachteile
- OLG Koblenz, 07.04.2000 - 10 U 753/98
Wirksamkeit einer Bürgschaft bzw. Mithaftungsübernahme eines Studenten, der als …
- OLG Koblenz, 06.12.2007 - 2 U 1509/06
Keine Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft vermögensloser Familienangehöriger bei …
- LG Freiburg, 20.03.2008 - 1 O 312/07
Versicherungsvertreter - Rückzahlung von Provisionsvorauszahlungen
- OLG Saarbrücken, 27.04.2010 - 4 U 41/09
Geschäftsgrundlage eines Factoring-Vertrages bei Bestehen einer Globalzession zu …
- OLG Köln, 19.07.1995 - 16 U 130/94
Ehegattenbürgschaft für Betriebsverbindlichkeiten des anderen Ehegatten
- BAG, 24.09.1996 - 3 AZR 423/95
Betriebliche Altersversorgung: Verlust des Versorgungsanspruchs nach …
- OLG Naumburg, 17.08.1998 - 1 U 69/98
Erheblichkeit eines Beweisantrags bei innerer Tatsache
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
Aufhebungsvertrag - Rentennachteile
- OLG Brandenburg, 11.06.2009 - 5 U 155/07
- OLG Stuttgart, 03.11.1995 - 2 U 138/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung
- OLG Köln, 27.09.1996 - 16 W 63/96
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 183/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 182/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 184/96
Zwar kann es zutreffen, daß durch die Übernahme aller Bediensteten der …
- BGH, 07.05.1997 - IV ZR 181/96
Zahlung einer Versorgungsrente durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - 20 A 1091/07
- LG Saarbrücken, 07.05.2010 - 13 S 96/09
- OLG Dresden, 15.03.1995 - 6 U 749/94
Anfechtbarkeit von notariellem Schuldversprechen und eine Bürgschaft der Ehefrau …
- LG Hamburg, 01.09.1995 - 328 O 576/94
- BGH, 02.07.1998 - IX ZR 126/97
- OLG Köln, 13.11.2002 - 13 W 59/02
- LG Lüneburg, 06.08.2002 - 6 S 162/01
