Rechtsprechung

Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
14.11.1983
Aktenzeichen
1 S 1204/83
Dazu im Internet

dejure.org

Bürgerbegehren gegen Stadthalle

§ 21 GemO, Verpflichtungsklage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens wird nicht dadurch unzulässig, daß mit der Durchführung des umstrittenen Baus begonnen wurde;

Voraussetzungen der Anwendung von § 21 Abs. 3 Satz 3 GemO und Bestimmung des Fristbeginns (redaktionelle Hinweise in der Presse genügen)

Landesrecht Baden-Württemberg

§ 21 Abs 3 S 3 GemO BW, § 21 Abs 4 S 1 GemO BW, § 35 Abs 2 KomWG BW, § 21 Abs 7 GemO BW, § 4 Abs 3 GemO BW

Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des Vorhabens; zur Bekanntgabe des Gemeinderatsbeschlusses

Fundstellen
NVwZ 1985, 288
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht