Rechtsprechung
Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
14.11.1983
Aktenzeichen
1 S 1204/83
Dazu im Internet
dejure.org
Bürgerbegehren gegen Stadthalle
§ 21 GemO, Verpflichtungsklage auf Zulassung eines Bürgerbegehrens wird nicht dadurch unzulässig, daß mit der Durchführung des umstrittenen Baus begonnen wurde;
Voraussetzungen der Anwendung von § 21 Abs. 3 Satz 3 GemO und Bestimmung des Fristbeginns (redaktionelle Hinweise in der Presse genügen)
Fundstellen
NVwZ 1985, 288
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