Rechtsprechung
   BGH, 16.03.2000 - III ZR 179/99   

Bürgschaftsübernahme durch Ortsbürgermeister

§ 839 BGB, Art. 34 GG, Abgrenzung zwischen Handeln im hoheitlichen und im privaten Wirkungskreis;

§ 826 BGB;

§ 70 Abs. 2 Satz 1 ZVG, "sofortige" Leistung;

§ 249 BGB, Berücksichtigung von hypothetischen Reserveursachen

Volltextveröffentlichungen (6)

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Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    GG Art. 34; BGB §§ 826, 839; ZVG 1979 § 69 Abs. 4; GO RP § 104 Abs. 2
    Amtspflichtverletzung durch Bürgermeister wegen Bürgschaftsübernahme bei Zwangsversteigerung

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 2810
  • VersR 2001, 505
  • WM 2000, 2009
  • NVwZ 2000, 1209
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Wird zitiert von ... (2)  

  • BGH, 11.03.2004 - III ZR 90/03  

    Vermögensrecht - Öffentlich-rechtliche Amtspflichten der Treuhandanstalt

    Nimmt die Verwaltung ein Rechtsinstitut des öffentlichen oder des privaten Rechts in Anspruch, so kann darin in der Regel das prägende Merkmal gesehen werden (vgl. Senatsurteil vom 16. März 2000 - III ZR 179/99 - NJW 2000, 2810, 2811 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2003 - 1 U 119/00  

    Amtshaftung für Finanzamtsbedienstete: Pflichtwidrige Ankündigungen der

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass das Finanzamt gerade die Anfechtung durch Duldungsbescheid, also einen Verwaltungsakt angekündigt hat; die Ankündigung ist hinsichtlich ihrer Einordnung nicht von der angekündigten Handlung zu trennen (Kriterium der gewählten Rechtsform, vgl. z. B. BGH NJW 2000, 2810 ff. [unter II 1 b) der Entscheidungsgründe]).
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