Rechtsprechung
   BVerwG, 29.04.1993 - 7 A 2.92   

Bundesbahnstrecke Erfurt-Bebra I

§ 42 Abs. 2 VwGO, die in § 9 BNatSchG vorgesehene Beteiligung von Landesbehörden vermittelt dem Land keine Klagebefugnis

Volltextveröffentlichungen

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerwGE 92, 258
  • DVBl 1993, 886
  • NVwZ 1993, 890
  • ZfBR 1993, 310



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Wird zitiert von ... (30)  

  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01  

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erfüllen Verfahrensbeteiligungen keinen Selbstzweck, sondern haben, ebenso wie das Verfahren insgesamt, grundsätzlich dienende Funktion gegenüber dem Verfahrensziel (vgl. Urteil vom 21. Mai 1997 - BVerwG 11 C 1.97 - Buchholz 442.40 § 6 LuftVG Nr. 27; Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 A 2.92 - BVerwGE 92, 258 ; Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 26.78 - BVerwGE 64, 325 ).

    Andererseits sind Verfahrensbeteiligungen beim Fehlen einer solchen Rechtsposition des Verfahrensbeteiligten in der Regel ausschließlich dem objektiv-rechtlichen Ziel einer breiteren Beurteilungsgrundlage und damit einer besseren Entscheidungsgrundlage verpflichtet (vgl. Urteil vom 29. April 1993 - BVerwG 7 A 2.92 - a.a.O).

  • BVerwG, 14.05.1997 - 11 A 43.96  

    Recht des Schienenverkehrs - Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände

    Anders als die Naturschutzbehörden sind die Verbände aber "außenstehender Anwalt der Natur" (so BVerwGE 92, 258, 262) und damit nicht Träger öffentlicher Belange.

    Dementsprechend wäre es auch unpassend, im Zusammenhang mit einer Verfahrensbeteiligung von Naturschutzverbänden von der Herstellung eines "Benehmens" (vgl. dazu BVerwGE 92, 258, 262; auch Beschluß vom 29. Dezember 1994 - BVerwG 7 VR 12.94 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 3) zu sprechen.

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07  

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Dies bringt zutreffend zum Ausdruck, dass der Verein, der sich mit seiner Klage gegen derartige Rechtsverstöße wendet, als ein "Anwalt der Natur" (vgl. Urteil vom 29. April 1993 BVerwG 7 A 2.92 BVerwGE 92, 258 ) auftritt.
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