Rechtsprechung
   BVerfG, 28.01.1998 - 2 BvF 3/92-1   

Bundesgrenzschutz

Art. 30, 70, 83, 87 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung von Aufgaben der Bahnpolizei und der Sicherung der Flughäfen auf den Bundesgrenzschutz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (3)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 97, 198
  • DVBl 1998, 356 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 495
  • NVwZ 1998, 496
  • NJ 1998, 196
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Wird zitiert von ... (32)  

  • BVerfG, 26.01.2005 - 2 BvF 1/03  

    Regelung zum Studiengebührenverbot und zur Bildung verfasster

    Der Gegenstand der abstrakten Normenkontrolle wird durch die gegen Einzelbestimmungen oder Regelungskomplexe gerichteten Beanstandungen, nicht hingegen durch die von den Antragstellern erwarteten Rechtsfolgen bestimmt (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 198 ).

    Die angegriffenen Normen werden vom Bundesverfassungsgericht zwar unter allen verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, aber ohne Bindung an die erhobenen Rügen überprüft (vgl. BVerfGE 97, 198 m.w.N.; s. auch BVerfGE 100, 249 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvF 3/92  

    Die Überwachung des Postverkehrs und der Telekommunikation nach §§ 39 bis 41 des

    Maßgeblich für die Festlegung des Antragsgegenstandes ist der im Antrag zum Ausdruck gebrachte Wille der Antragstellerin (vgl. BVerfGE 86, 148 ; 93, 37 ; 97, 198 ).

    Von der Gesetzgebungskompetenz nach Art. 73 Nr. 5 GG sind auch die auf den Außenwirtschaftsverkehr bezogenen präventiv-polizeilichen Maßnahmen erfasst (vgl. BVerfGE 33, 52 ; auch BVerfGE 8, 143 ; 97, 198 ) und damit auch die hier in Rede stehenden besonderen Regelungen zur Verhütung der in § 39 AWG in Bezug genommenen Straftaten.

  • BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05  

    Luftsicherheitsgesetz

    Die Verfassungsbeschwerde führt aber nicht aus, welche Vorschriften mit einem nach Art. 87 d Abs. 2 GG zustimmungsauslösenden Inhalt konkret durch das jetzt erlassene Gesetz geändert worden sein sollen und inwieweit dies nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu dieser Vorschrift (vgl. BVerfGE 97, 198 ) die Zustimmungsbedürftigkeit des Änderungsgesetzes begründet haben könnte.
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