Rechtsprechung
| OLG München, 10.03.1988 - 24 U 474/87 |
Bungalow auf Teneriffa
§ 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs. 1 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Vollmacht zum Verkauf einer Auslandsimmobilie, Art. 28 Abs. 3 EGBGB, Unterscheidung zwischen "Vollmachtsstatut" und "Wirkungsstatut"
Volltextveröffentlichungen
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 1989, 663
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 25.01.2005 - 13 U 49/04
Anwendbares Recht für einen auf den Erwerb eines ausländischen Grundstücks …
Auch der Bundesgerichtshof hat es wiederholt gebilligt, dass die Instanzgerichte unter derartigen Umständen, wie sie hier gegeben sind, eine stillschweigende Wahl des deutschen Schuldvertragsrechts angenommen haben (vgl BGHZ 53, 189: ausdrücklich auch für den Vorvertrag über den Verkauf einer in Holland gelegenen Eigentumswohnung; im Übrigen BGHZ 52, 239; BGHZ 57, 337, 339; BGHZ 73, 391; OLG München OLGZ 1974, 19; OLG München NJW-RR 1989, 663; OLG Nürnberg NJW-RR 1997, 1484 ). - OLG Köln, 12.09.2000 - 3 U 16/00
Immobilien - Welches Recht gilt bei Kauf eines Grundstücks im Ausland?
Auch das OLG München (NJW-RR 89, 663 (665)) ist von einer stillschweigenden Wahl des deutschen Rechts in einem Fall ausgegangen, in dem beide Parteien deutsche Staatsangehörige waren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik hatten, der Vertrag in Deutschland abgeschlossen wurde und das in Spanien gelegene Objekt im Eigentum der deutschen Beklagten stand.
