Rechtsprechung
Gericht
VGH Baden-Württemberg
Datum
02.06.1997
Aktenzeichen
8 S 577/97
Dazu im Internet
dejure.org
CKW-Verunreinigung
§ 82 Abs. 1 WasserG (vgl. § 7 PolG), §§ 25, 31 LVwVG, Dereliktion (§ 928 Abs. 1 BGB) nach (bestandskräftigem) Grundbescheid und (bestandskräftiger) Androhung der Ersatzvornahme läßt die Pflicht des ehemaligen Grundstückseigentümers zur Kostentragung für Sanierungsmaßnahmen unberührt (vgl. auch VGH, «Veräußerung des Altlastengrundstücks II»);
§§ 2, 25, 31 LVwVG, es ist tragender Grundsatz des Vollstreckungsrecht, daß es für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung lediglich auf die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit vorangehender Vollstreckungsakte ankommt, zur Frage der Berücksichtigung nachträglicher Umstände (analog § 767 ZPO) in solchen Fällen
Fundstellen
ESVGH 47, 251
NJW 1997, 3259
NJW 1997, 3259
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