Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 02.06.1997 - 8 S 577/97 |
CKW-Verunreinigung
§ 82 Abs. 1 WasserG (vgl. § 7 PolG), §§ 25, 31 LVwVG, Dereliktion (§ 928 Abs. 1 BGB) nach (bestandskräftigem) Grundbescheid und (bestandskräftiger) Androhung der Ersatzvornahme läßt die Pflicht des ehemaligen Grundstückseigentümers zur Kostentragung für Sanierungsmaßnahmen unberührt (vgl. auch VGH, «Veräußerung des Altlastengrundstücks II»);
§§ 2, 25, 31 LVwVG, es ist tragender Grundsatz des Vollstreckungsrecht, daß es für die Rechtmäßigkeit der Vollstreckungshandlung lediglich auf die Wirksamkeit, nicht die Rechtmäßigkeit vorangehender Vollstreckungsakte ankommt, zur Frage der Berücksichtigung nachträglicher Umstände (analog § 767 ZPO) in solchen Fällen
Volltextveröffentlichungen (4)
- Landesrecht Baden-Württemberg
§ 82 Abs 1 WasG BW, § 25 VwVG BW, § 767 Abs 2 ZPO
Kostentragung für Ersatzvornahme nach Eigentumsverzicht des polizeipflichtigen Grundstückseigentümers - Alpmann Schmidt
BadWürttWassG § 82 I; BadWürttVwVG § 25; ZPO § 767 Il
- VD-BW Rechts- und Vorschriftendienst(Abodienst, kostenloser Testzugang, Einzelerwerb möglich, Leitsatz frei) (Volltext und Leitsatz)
Dereliktion; Verzicht Ersatzvornahme; Sanierung
- Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz
Kostentragung für Ersatzvornahme nach Eigentumsverzicht des polizeipflichtigen Grundstückseigentümers
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 12.12.1996 - 9 K 732/95
- VGH Baden-Württemberg, 02.06.1997 - 8 S 577/97
Zeitschriftenfundstellen
- ESVGH 47, 251
- NJW 1997, 3259
- VBlBW 1998, 19
- VBlBW 1997, 257 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7)
- VGH Baden-Württemberg, 28.05.2008 - 13 S 936/08
Abschiebungsandrohung und Ausweisung - gerichtliche Überprüfung - maßgeblicher …
Es entspricht nämlich einem allgemeinen, in mehreren gesetzlichen Regelungen zum Ausdruck kommenden rechtsstaatlichen Grundsatz, dass eine Grundverfügung nicht mehr vollstreckt werden darf, wenn sie nachträglich rechtswidrig geworden ist und die Vollstreckung daher einen rechtswidrigen Zustand schaffen würde (vgl. § 767 Abs. 2 ZPO, § 79 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG und allgemein VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 2.6.1997 - 8 S 577/97 -, VBlBW 1998, 19 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 02.02.2011 - 3 S 958/09
Dereliktion eines Grundstücks im Wasserverbandsgebiet; Vorteil im Sinne von § …
Von einer sittenwidrigen und damit nichtigen Dereliktion kann grundsätzlich nur ausgegangen werden, wenn ihr die ausschließliche oder primäre Absicht zugrunde liegt, Dritte - darunter auch die öffentliche Hand - zu schädigen bzw. sich ihr Zweck in der Abwälzung der Grundstückslasten auf Dritte oder die Allgemeinheit erschöpft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.04.2003 - 7 B 141.02 -, Juris; zum Meinungsstand vgl. auch VGH Bad.- Württ., Beschluss vom 02.06.1997 - 8 S 577/97 -, VBlBW 1998, 19 f.). - VG Dresden, 19.06.2003 - 13 K 862/02
Umweltrecht - Altlastenhaftung der Insolvenzmasse
Die Kosten der Ersatzvornahme können vom Vollstreckungsschuldner nur dann verlangt werden, wenn die Ersatzvornahme selbst rechtmäßig durchgeführt wurde (vgl. VGH BW, Beschl. v. 2.6.1997 - 8 S 577/97 - NJW 1997, 3259-3260 - zitiert nach juris).
- VG Karlsruhe, 22.10.1999 - 8 K 2400/97
Die Dereliktion eines Grundstücks führt nicht dazu, dass dadurch die Entsorgung …
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ließ diese in Rechtsprechung und Literatur umstrittene Frage in seinem Beschluss vom 02.06.1997 - 8 S 577/97 - (UPR 1998, 77 m. w. N.) offen. - VG Karlsruhe, 25.02.2002 - 6 K 3615/00
Zumutbare Benachrichtigung eines Falschparkers über angegebene Mobiltelefonnummer
Rechtsgrundlage des angegriffenen Forderungsbescheides sind die §§ 25, 31 Abs. 1 und 2 LVwVG i.V. mit den §§ 6 Abs. 3, 8 Abs. 1 Nr. 8 LVwVGKO, wonach die Kosten (Gebühren und Auslagen) der Ersatzvornahme von dem zur Vornahme der vollstreckten Handlung Verpflichteten verlangt werden können, sofern die Ersatzvornahme rechtmäßig durchgeführt worden ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.06.1997 -8 S 577/97-, NJW 1997, 3259 f. = VBlBW 1998, 19 f.). - VG Karlsruhe, 30.04.2003 - 10 K 696/01
Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Regeln über die Geschäftsführung ohne …
Die Anwendung dieser Vorschrift als Rechtsgrundlage eines Erstattungsanspruchs für die Kosten der Ersatzvornahme setzt nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung voraus, dass die Ersatzvornahme rechtmäßig durchgeführt worden ist (vgl. nur VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 02.06.1997 m. w. N., NJW 1997, S. 3259 = VBlBW 1998, S. 19). - VG Neustadt, 20.10.2004 - 7 L 2396/04 Dabei stellt aber die Eigentumsaufgabe oder der Verkauf eines Grundstücks mit der Zielsetzung, sich von der Zustandsverantwortung frei zu machen, nicht unbedingt ein sittenwidriges Geschäft dar (vgl. hierzu Palandt, § 138, Rn. 45 und § 928, Rn. 1, VGH Baden-Württemberg, BB 1996, 393 bzw. Beschluss vom 2. Juni 1997 in NJW 1997, 3259, Bay. Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 12. April 1983, Rechtspfleger 1983, 308).
