Rechtsprechung
   BGH, 10.12.1998 - III ZR 208/97   

Casino-Beratervertrag

§ 814 BGB, Kenntnis des Vertreters

Volltextveröffentlichungen (6)

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  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Kenntnis im Sinne des § 814 BGB bei Leistung durch Vertreter

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Bereicherungsausschluss bei Kenntnis der Rechtsgrundlosigkeit durch den handelnden Vertreter

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Bereicherungsanspruch bei Kenntnis der Rechtsgrundlosigkeit durch den handelnden Vertreter

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1999, 1024
  • ZIP 1999, 241
  • MDR 1999, 285
  • BB 1999, 870
  • DB 1999, 1057
  • WM 1999, 642
  • DB 1999, 1057 (Ls.)
  • BB 1999, 870 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • OLG Stuttgart, 12.06.2006 - 5 U 28/06  

    Rückforderung überzahlten Pachtzinses

    Bei Leistung durch einen Vertreter kommt es für die Kenntnis des Nichtbestehens eines Rechtsgrundes i. S. des § 814 BGB grds. auf das Wissen des die Leistung bewirkenden Vertreters an (BGHZ 73, 202, 204 f.; WM 1962, 346, 347; WM 1964, 87, 88; NJW 1999, 1024, 1025; OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1312).

    Allerdings entspricht es ganz überwiegender Meinung, dass im Falle des Mitwirkens Mehrerer bei einem Leistungsvorgang auf der Grundlage von § 166 Absatz 2 Satz 1 BGB auf die Kenntnis desjenigen abzustellen ist, der die Leistung angeordnet hat (Staudinger-Lorenz, BGB, 1999, § 814 Rn. 4; Anwaltskommentar, 2005, Band 2, § 814 Rn. 6; Palandt-Sprau, BGB, 65. A., § 814 Rn. 7; RGRK BGB, § 814 Rn. 7; BGH NJW 1999, 1024, 1025; RGZ 95, 126, 129 f.; MK-Lieb, BGB, 4. A., § 814 Rn. 14).

    Zum einen fehlt es - anders als in den vom BGH bisher entschiedenen Fallkonstellationen (siehe z. B. BGH NJW 1999, 1024, 1025) - bei den Mitarbeitern der Rechtsvorgängerin des SIB zum Zeitpunkt der letzten Auszahlungsanordnung an der für die Anwendung des § 814 Alt. 1 BGB erforderlichen Kenntnis der Nichtschuld.

  • BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 218/99  

    Vorsätzlich sittenwidrige Schädigung bei Erteilung einer fingierten Rechnung

    Zutreffend nimmt das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit dem Landgericht an, daß die Erteilung der Rechnung der Beklagten vom 14. April 1993, die lediglich fingierte Position enthielt und mit welcher die an die Mitarbeiter der Klägerin gemachten unerlaubten Zuwendungen zumindest teilweise abgedeckt werden sollten, sittenwidrig war (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1998 - III ZR 208/97, NJW 1999, 1024 unter II 2 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 16.12.2005 - 16 U 176/05  

    Vereinbarung einer mit den Vorschriften des GmbH-Gesetzes unvereinbaren

    Die Regelung gilt jedoch unmittelbar nur im Falle der durch Rechtsgeschäft erteilten Vollmacht, bei gesetzlicher Vertretung und juristischen Organen soll sie hingegen grundsätzlich nicht anwendbar sein, es sei denn, der Vertreter handelt im Einzelfall wie ein weisungsgebundener Bevollmächtigter (so BGHZ 38, 65, 68; vgl. auch BGH NJW 1999, 1024, 1025; weitergehend Erman-Westermann, BGB, 11. Aufl., § 814 Rn 8 mwN).
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  • OLG Naumburg, 18.12.2002 - 11 W 306/02  

    Immobilien - Erwerbsverbot wegen formnichtigen Kaufvertrages

    Das Handeln einer Vertreterin bei der Auflassung schließt die Anwendung des § 814 BGB nicht aus, weil die Notariatsangestellte im Rahmen eines Auftrags weisungsgebunden handelte (§ 166 Abs. 2 Satz 1 BGB; BGH NJW 1999, 1024, 1025).
  • OLG Karlsruhe, 05.10.2001 - U 1/01  

    Schiffshavarie: Umfang der Schadensersatzpflicht des Eigners eines Binnenschiffes

    Die Kenntnis eines Mitarbeiters der Vertrags- oder der Havarieabteilung einer größeren Schifffahrtsgesellschaft steht nicht der Kenntnis des die Zahlung veranlassenden Mitarbeiters gleich (vgl. dazu auch OLG Hamm NJW-RR 1996, 1312; BGH NJW 1999, 1024).
  • OLG Stuttgart, 22.05.2006 - 2 U 178/05  

    Bauvertrag - Abtretungsverbot im Handelsverkehr

    Insoweit bedarf keiner Erörterung, auf wessen Kenntnis diese Vorschrift in den Fällen der Leistung durch eine juristische Person abstellt (vgl. BGH, Urteile vom 7. Mai 1997 - IV ZR 35/96 - NJW 1997, 2381, 2382 f. [Kenntnis der Organe] und vom 10. Dezember 1998 - III ZR 208/97 - BGHR § 814 BGB "Vertreter 1" [zum Handeln auf Weisung]).
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