Rechtsprechung
Gericht
BGH
Datum
15.01.1987
Aktenzeichen
III ZR 153/85
Dazu im Internet
dejure.org
Château d'amour
keine Anwendung von § 11 Nr. 15 AGBG (Hinweis: jetzt § 309 Nr. 12 BGB <Fassung seit 1.1.02>) auf ein abstraktes Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) nach Nachtklub-Besuch, da das Schuldanerkenntnis als selbständiges Rechtsgeschäft gem. § 8 AGBG (jetzt § 307 Abs. 3 BGB <Fassung seit 1.1.02>) nicht der Inhaltskontrolle unterliegt;
§ 138 BGB, Abwälzung der Beweislast als Umstand, der maßgeblich zur Beurteilung als sittenwidrig führen kann;
Verstoß gegen § 138 BGB führt grds. zur Gesamtnichtigkeit des Rechtsgeschäfts, das die Grenzen des Erlaubten überschreitet (§ 139 BGB), Teilnichtigkeit nur in Ausnahmefällen;
auch gegen das abstrakte Schuldanerkenntnis (§ 781 BGB) ist die Bereicherungseinrede (§§ 812, 821 BGB) gegeben
Fundstellen
NJW 1987, 2014
NJW-RR 1987, 1075
NJW-RR 1987, 1075
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