Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51   

Chloraethyl

§ 249 StGB, 'Gewalt', Zwangswirkung auf das Opfer, Betäubung

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Betäubungsmittel

Besprechungen u.ä.

  • uni-duesseldorf.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Bedeutungswandel des Begriffs "Gewalt" im Strafrecht - Über institutionell-pragmatische Faktoren semantischen Wandels (Dietrich Busse)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHSt 1, 145
  • NJW 1951, 532
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Wird zitiert von ... (22)  

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83  

    Sitzblockaden I

    Anlaß dazu gaben Fälle wie die Abgabe von Schreckschüssen (RGSt 60, 157; 66, 353), das Versperren des Weges durch eine bedrohliche Menschenmenge (RGSt 45, 153), das Verschließen von Türen (RGSt 69, 327), die listige Beibringung von Betäubungsmitteln (BGHSt 1, 145), das Bedrängen auf der Autobahn (BGHSt 19, 263) und schließlich Vorlesungsstörungen (BGH, NJW 1982, S. 189) sowie Sitzblockaden (BGHSt 23, 46 ).

    Nachdem schon das Reichsgericht die Anforderungen an die Kraftentfaltung durch den Täter mitunter recht niedrig angesetzt hatte, hielt der Bundesgerichtshof auf der zweiten Stufe die Einwirkung auf den Körper des Opfers für entscheidend; Gewalt liege auch vor, wenn der Täter durch körperliche Handlungen die Ursache dafür setze, daß der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein unmittelbar auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert werde, gleichviel, ob der Täter dazu größere oder nur geringere Körperkraft brauche (BGHSt 1, 145 für den Fall der heimlichen Beibringung eines Betäubungsmittels).

  • BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63  

    Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend

    Gewalt (§ 249 StGB ) ist die Einwirkung auf den Körper einer Person, die geeignet und dazu bestimmt ist, die Freiheit der Willensbildung oder Willensbetätigung aufzuheben (Leipziger Komm., 8. Aufl. § 249 Anm. 3 a, ebenso im Ergebnis BGHSt 1, 145).

    Die Gewaltanwendung (§ 249 StGB ) erfordert auch keine besondere Entfaltung körperlicher Kraft (BGHSt 1, 145; 4, 210).

    Bei der Gewaltanwendung verursacht der Täter durch seine körperliche Handlung, daß der wirkliche oder erwartete Widerstand des Angegriffenen durch ein auf dessen Körper einwirkendes Mittel gebrochen oder verhindert wird, mag der Täter dazu größere oder nur geringere Körperkraft entfalten (BGHSt 1, 145, 147).

    Maßgebend ist allein seine Vorstellung und seine Wille (BGHSt 4, 210, 211 und 1, 145).

  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89  

    Sitzblockaden II

    Diese Interpretation, die gewöhnlich als "Vergeistigung" oder "Entmaterialisierung" des Gewaltbegriffs bezeichnet wird, findet ihren Grund in dem Bestreben, die Willensfreiheit in wirksamer Weise auch gegenüber solchen strafwürdigen Einwirkungen zu schützen, die zwar sublimer, aber ähnlich wirksam wie körperlicher Kraftaufwand sind (vgl. BGHSt 1, 145, 147; 8, 102, 103; BVerfGE 73, 206, 242).
mehr
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 932/06  

    Nötigung im Straßenverkehr durch dichtes Auffahren im Straßenverkehr unter

    Für die Annahme von Gewalt wurde nunmehr als entscheidend eine physische Zwangswirkung beim Opfer angesehen (vgl. BGHSt 1, 145 ; 8, 102 ; 23, 126 ).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11  

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Ein Grundsatz, dass Mittäter, wenngleich von verschiedenen Gerichten, bei vermeintlich gleicher Tatbeteiligung gleich hoch zu bestrafen seien, besteht nicht und kann in dieser Form auch nicht bestehen, weil die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Verfahren gewonnenen Ergebnissen zu gering sind, ganz besonders zur inneren Tatseite und zum Maße der Schuld (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 5. April 1951 - 4 StR 129/51 NJW 1951, 532; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).

    Nur die in den anderen Fällen etwa angeführten Strafzumessungsgründe darf der Tatrichter im Rahmen eigener Erwägungen verwerten, aber auch nur, soweit er sie selbst billigt (BGH NJW 1951, 532; BGH bei Schmidt MDR 1979, 886).

  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91  
    Der Revision ist zuzugeben, daß es bedenklich wäre, wenn das Landgericht eine nach eigener Wertung angemessene Strafe allein im Hinblick auf in anderen Sachen von anderen Kammern verhängte Strafen gemildert hätte (vergleiche BGHSt 28, 318, 323 f; BGH bei Holtz MDR 1979, 986 ; BGH NJW 1951, 532).

    Ein Grundsatz, daß Mittäter, wenngleich von verschiedenen Gerichten, bei vermeintlich gleicher Tatbeteiligung gleich hoch zu bestrafen seien, besteht nicht und kann in dieser Form nicht bestehen, weil die Vergleichsmöglichkeiten zwischen den in verschiedenen Verfahren gewonnenen Erkenntnissen zu gering sind, ganz besonders zur inneren Tatseite und zum Maße der Schuld (BGH NJW 1951, 532).

  • BGH, 08.08.1969 - 2 StR 171/69  

    Laepple

    Das Kriterium der Zwangswirkung ist also nicht nur, wie es im Hinblick auf BGHSt 1, 145 (Beibringung von Betäubungsmitteln) einseitig verstanden worden ist, im Sinne einer Erweiterung, sondern auch im Sinne einer Begrenzung des Gewaltbegriffs bedeutsam.
  • BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82  
    Im Fall II 3 ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß Gewalt im Sinn von § 178 StGB auch dadurch ausgeübt werden kann, daß der Täter dem nichtsahnenden Opfer gewaltlos ein Betäubungsmittel beibringt und dadurch seiner Widerstandskraft beraubt (vgl. zu § 249 StGB : BGHSt 1, 145; zu § 175 a StGB a.F.: BGH NJW 1953, 351; Mösl in LK 9. Aufl. § 176 Rdn. 4; Lenckner in Schönke/Schröder, StGB 21. Aufl. § 177 Rdn. 4).
  • BGH, 22.12.1993 - 3 StR 419/93  

    Bierflasche mit Salzsäure - § 255 StGB, Dauergefahr, § 250 Abs. 1 Nr. 3 StGB aF

    Auch auf chemischem Wege wirkende Stoffe können Mittel zur Anwendung von Gewalt sein (st. Rspr., BGHSt 1, 1 f. (verdünnte Salzsäure); BGHSt 1, 145, 146 (Chlorethyl); BGH, Urteil vom 28. Januar 1976 - 2 StR 453/75 (Äther).
  • BGH, 22.01.1991 - 5 StR 498/90  
    Eine solche Zwangswirkung tritt bei der heimlichen Beibringung von LSD ein, wenn das Betäubungsmittel durch seine körperliche Einwirkung die Widerstandsfähigkeit beseitigt (BGHSt 1, 145; 14, 81 [82]; LK 10. Aufl. StGB § 177 Rdn. 5; Horn in SK StGB § 178 Rdn. 8; Lenckner in Schönke/Schröder StGB 23. Aufl. § 177 Rdn. 4).
  • BGH, 21.12.1951 - 1 StR 675/51  
  • BGH, 04.03.1964 - 4 StR 529/63  

    Überholspur

  • BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92  
  • BGH, 22.12.1993 - 2 StR 597/93  

    Schwerer Raub: Rohypnol als Mittel zur Überwindung eines erwarteten Widerstands;

  • OLG Naumburg, 24.10.1997 - 2 Ss 141/97  
  • BGH, 13.06.1979 - 3 StR 178/79  
  • BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92  
  • BGH, 21.04.1959 - 5 StR 75/59  
  • BGH, 15.01.1960 - 4 StR 528/59  
  • OLG Celle, 15.12.1960 - 1 Ss 314/60  
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 51/77  
  • OLG Köln, 18.05.1979 - 2 Ws 203/79  
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