Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85   

Computer für Augenarztpraxis

Leasing, Mängeleinrede, § 148 ZPO

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftungsfreizeichnung in AGB eines Finanzierungsleasingvertrags

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Aussetzung des Leasingratenprozesses bei anhängigem Wandelungsprozeß zwischen Leasingnehmer und Hersteller

Kurzfassungen/Presse (2)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 97, 135
  • NJW 1986, 1744
  • ZIP 1986, 716
  • MDR 1986, 668
  • NJW-RR 1986, 986
  • BB 1986, 900
  • WM 1986, 591



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88  

    Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, daß im Fall einer auf einem rechtskräftigen Urteil beruhenden Wandelung des Kaufvertrages über den Leasinggegenstand die Geschäftsgrundlage des Leasingvertrages rückwirkend wegfällt (BGHZ 68, 118, 126; 81, 298, 306/307; 94, 44, 48/49; 94, 180, 185; 97, 135, 140; Urteil vom 20. Juni 1984 -.

    Den Einwand der Revision, das widerspreche der für den Leasingvertrag maßgebenden Risikoverteilung, hat der Senat bereits in seinen Urteilen vom 27. Februar 1985 (BGHZ 94, 44) und vom 19. Februar 1986 (BGHZ 97, 135) erörtert und zurückgewiesen.

    Eine Gleichbehandlung wurde nicht berücksichtigen, daß der Leasingnehmer, anders als der Abzahlungskäufer im Finanzierungsfall, nur eine vertragliche Beziehung - diejenige zum Leasinggeber - hat, und auch außer acht lassen, daß es die vertragstypische Verpflichtung des Leasinggebers zur Gebrauchsüberlassung verbietet, ihn zum Nachteil des Leasingnehmers als reine "Finanzierungsstelle" zu behandeln (BGHZ 97, 135, 142/143; 94, 44, 48; 94, 180, 188).

  • BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 38.95  

    Wohngeldrecht - Auf rückwirkende Wohngeldbewilligung gerichteter

    Kennenmüssen hinsichtlich des Wegfalls des Hindernisses genügt für den Fristbeginn (vgl. BAG, NJW 1986, 1744).
  • OLG Brandenburg, 04.06.2008 - 4 U 167/07  

    Finanzierungsleasing: Außerordentliche Kündigung wegen nicht gezahlter

    Dabei ist den Interessen des Leasingnehmers dann ausreichend Rechnung getragen, wenn ihm - wie hier - die Gewährleistungsrechte unbedingt und vorbehaltlos übertragen werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 19.02.1986 - VIII ZR 91/85, JURIS, Rn. 25; OLG Rostock, Urteil vom 18.03.2002 - 3 U 234/00, JURIS, Rn. 44).

    Etwaige Mängel der Software könnte die Beklagte nicht im Verhältnis zur Klägerin, sondern - aus abgetretenem Recht - allein gegenüber der P... GmbH geltend machen; dies gilt nach dem Willen der Parteien auch bezüglich der vertraglich vereinbarten Schulungsleistungen, deren Nichterbringung gegenüber der P... GmbH zu rügen wäre (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.02.1986 - VIII ZR 91/85, JURIS, Rn. 14 ff.; Zahn, DB 2002, 985, 986; Stoffels, in: Staudinger, BGB, 2004, Leasing, Rn. 230; Palandt-Weidenkaff, BGB, 67. Aufl., 2008, Einf v § 535 Rn. 56).

    Erst wenn ein solcher Rechtsstreit durch die Beklagte gegen die Lieferantin anhängig gemacht worden wäre, hätte sie die Zahlungen der Leasingraten verweigern dürfen (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19.02.1986 - VIII ZR 91/85, JURIS, Rn. 15 für die Wandelung nach altem Recht; Zahn, a.a.O.; Stoffels, a.a.O.; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., Rn. 58).

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  • OLG Frankfurt, 17.12.1991 - 5 U 265/90  

    Fehlen von Bedienungshandbüchern für Hardware und Software als Sachmangel

    Er hält nach gefestiger Rechtsprechung einer Inhaltskontrolle stand, wenn dem Leasingnehmer - wie hier - uneingeschränkt sämtliche dem Leasinggeber gegenüber dem Lieferanten zustehenden kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche übertragen werden (BGH NJW 1986, 1744 ; NJW 1982, 105; NJW 1977, 848).

    Erhebt der Leasingnehmer Wandlungsklage, dann ergeben sich Vorwirkungen dergestalt, daß der Leasinggeber bis zur Beendigung des Wandlungsrechtsstreits Leasingraten auch nicht vorläufig verlangen kann (BGH NJW 1986, 1744, 1745).

    Unterläßt es der Leasingnehmer aber, Wandlungsklage zu erheben, dann ist sein Einwand, zur Zahlung nicht verpflichtet zu sein - wenn nicht der Lieferant in die Wandlung eingewilligt hat -, nicht schlüssig, so daß der Leasinggeber seinen Zahlungsanspruch im Prozeßwege ungehindert durchsetzen kann (BGH NJW 1986, 1744, 1746).

  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 317/09  

    Leasingrecht - Leasingnehmer muss nach Rücktritt wegen Mangel klagen!

    Auch unter der Geltung des modernisierten Schuldrechts ist der Leasingnehmer, der wegen eines Mangels der Leasingsache gegenüber dem Lieferanten den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt hat, erst dann zur vorläufigen Einstellung der Zahlung der Leasingraten berechtigt, wenn er aus dem erklärten Rücktritt klageweise gegen den Lieferanten vorgeht, falls der Lieferant den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht akzeptiert (im Anschluss an BGHZ 97, 135).*).

    d) Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Leasingnehmer allerdings berechtigt, die Zahlung der Leasingraten vorläufig einzustellen, wenn er die ihm übertragenen Ansprüche und Rechte gegen den Lieferanten klageweise geltend macht (BGHZ 97, 135, 141 ff.).

  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 53/06  

    Familienrecht - Besondere Altersgrenze für Berufsunteroffiziere: Unbillige Härte

    Dieses Ermessen ist jedoch u.a. dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung des Anrechts bei der VBL - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (vgl. BGHZ 97, 135, 145 = NJW 1986, 1744, 1746 ; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 148 Rdn. 7).
  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91  

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Dieses kann sich allerdings auf eine Verpflichtung hin reduzieren, wenn eine Sachentscheidung nicht möglich ist, weil deren Voraussetzungen im vorliegenden Verfahren nicht geklärt werden können (BGHZ 16, 124, 138: Aufrechnung im ordentlichen Rechtsweg mit einer öffentlich-rechtlichen Gegenforderung, die klageweise nur im Verwaltungsrechtsweg geltend gemacht werden kann; BGH Urteil vom 19. Februar 1986 - VIII ZR 91/85 - NJW 1986, 1744: Vereinbarung zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer, daß die Aufklärung von Sachmängeln in ihrem Verhältnis zueinander ausgeschlossen und ihre gegenseitigen Ansprüche von der Entscheidung im Gewährleistungsprozeß zwischen Leasingnehmer und Lieferanten abhängig sein sollen).
  • BGH, 21.12.2005 - VIII ZR 85/05  

    Leasingrecht - Umgehungsgeschäft im Sinne des § 475 Abs. 1 Satz 2 BGB

    Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leasinggeberin enthaltene leasingtypische Abtretungskonstruktion, nämlich die Abtretung der kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche des Leasinggebers gegen den Lieferanten der Leasingsache an den Leasingnehmer als Ersatz für den Ausschluss der mietrechtlichen Gewährleistung des Leasinggebers (vgl. dazu grundlegend Senatsurteil BGHZ 81, 298, 301 ff. für den kaufmännischen Verkehr; Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83, WM 1984, 1089 unter I 2 b bb für den nichtkaufmännischen Verkehr; ferner Senatsurteile BGHZ 94, 180, 186 und BGHZ 97, 135, 140 m.w.Nachw.; ständige Rechtsprechung), ist hier ins Leere gegangen.
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 181/05  

    Familienrecht - Worauf ist bei Beendigung der Betriebszugehörigkeit abzustellen?

    Dieses Ermessen ist jedoch u.a. dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung des Anrechts auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2008 - XII ZB 53/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 97, 135, 145; Zöller/ Greger ZPO 26. Aufl. § 148 Rdn. 7).
  • BGH, 05.11.2008 - XII ZB 87/06  

    Familienrecht - Behandlung von VBL-Anrechten im Versorgungsausgleich

    Dieses Ermessen ist jedoch u.a. dann auf eine Pflicht reduziert, wenn die Voraussetzungen einer Sachentscheidung - wie hier die verbindliche Bewertung des Anrechts auf eine Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - im betreffenden Verfahren nicht geklärt werden können (vgl. Senatsbeschluss vom 5. November 2008 - XII ZB 53/06 - zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 97, 135, 145; Zöller/Greger ZPO 26. Aufl. § 148 Rdn. 7).
  • BGH, 25.01.1989 - VIII ZR 302/87  

    Errichtung eines geleasten Gebäudes durch den Leasingnehmer selbst; Freizeichnung

  • OLG Koblenz, 07.12.2000 - 2 U 1685/99  

    Anforderungen an die Leasing-typische Freizeichnung von

  • OLG Brandenburg, 23.04.2008 - 3 U 115/07  

    Finanzierungsleasingvertrag beim Neuwagenkauf: Notwendiger Inhalt der

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92  

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97  

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

  • OLG Schleswig, 27.08.2008 - 2 W 160/05  

    Abfindungsanspruch bei unwirksamen Beherrschungsvertrag

  • BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87  

    Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB

  • BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90  

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem

  • BGH, 15.10.1986 - VIII ZR 319/85  

    Unzulässige Klauseln in Kfz-Leasingvertrag

  • BGH, 31.01.1997 - V ZR 209/95  

    Rechte des unberechtigten Besitzers eines Hausgrundstücks wegen vor dem Beitritt

  • OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01  

    Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 310/89  

    Rechte des Leasinggebers nach Totalschaden des Leasingobjektes

  • OLG Karlsruhe, 30.01.2007 - 8 U 143/06  

    Leasingvertrag: Schadensersatz nach fristloser Kündigung des Leasinggebers wegen

  • BGH, 02.11.1988 - VIII ZR 121/88  

    Verbot von Darlehensgeschäften im Reisegewerbe bei Finanzierungsleasingverträgen

  • OLG Hamm, 12.09.2007 - 30 U 43/07  
  • BGH, 08.11.1989 - VIII ZR 1/89  

    Geltungsdauer eines auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen

  • OLG Brandenburg, 12.05.2009 - 9 UF 32/09  

    Versorgungsausgleich: Aussetzung des Verfahrens wegen der Unwirksamkeit einer

  • OLG München, 10.01.1992 - 23 U 3803/91  

    Beweiswert einer Bestätigung über den Erhalt geleaster Gegenstände; Rechte des

  • OLG Hamm, 12.11.1998 - 28 U 85/98  
  • LAG Hamburg, 22.10.2002 - 3 Ta 5/02  
  • BGH, 05.11.1986 - VIII ZR 151/85  

    Auslegung eines Leasingrahmenvertrages

  • BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91  
  • LG Düsseldorf, 29.07.2010 - 4b O 266/08  

    Navigationssystem (2)

  • OLG Frankfurt, 22.09.1986 - 5 W 21/86  
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1997 - 10 U 73/96  

    Zeitlicher Umfang eines Aufrechnungsverbots gegenüber dem Mieter;

  • LG Münster, 25.08.2011 - 14 O 289/10  
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