Rechtsprechung
| BGH, 23.02.1977 - VIII ZR 124/75 |
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Leasing, Abzahlungsgesetz, Umgehungsgeschäft, Mietrecht, Abtretung der Gewährleistungsansprüche, AGBG, Wegfall der Geschäftsgrundlage (vgl. nunmehr § 313 BGB <Fassung seit 1.1.02>)
Sonstiges
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Zeitschriftenfundstellen
- BGHZ 68, 118
- NJW 1977, 848
Wird zitiert von ... (46)
- BGH, 19.02.1986 - VIII ZR 91/85
Verpflichtung des Leasingnehmers zur Entrichtung der Leasingraten nach Erhebung …
Von der sich daran knüpfenden mietrechtlichen Sachmängelhaftung nach § 537 BGB kann sich der Leasinggeber wegen der Besonderheiten des Leasingverhältnisses auch im nichtkaufmännischen Verkehr in allgemeinen Geschäftsbedingungen freizeichnen, wenn er dem Leasingnehmer gleichzeitig seine kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten abtritt und diese Ansprüche die Interessen des Leasingnehmers in angemessener Weise wahren (für den nichtkaufmännischen Verkehr Senatsurteil vom 20. Juni 1984 - VIII ZR 131/83 = NJW 1985, 129 = WM 1984, 1089; ferner allgemein BGHZ 68, 118, 123; 81, 298, 301 f.; 94, 44, 48; 94, 180, 185 ff. mit dem Ergebnis, daß § 11 Nr. 10 a AGBG diese Freizeichnung nicht hindert).Die Befreiung von ihren Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag konnten sie nur erreichen, wenn die Wandelung vollzogen und dem Leasingvertrag dadurch die Grundlage entzogen wurde oder wenn ausnahmsweise die Durchsetzung der Wandelung unmöglich oder unzumutbar war (st. Rspr., vgl. BGHZ 68, 118, 126; 81, 298, 307;… Senatsurteile vom 20. Juni 1984 aaO und vom 5. Dezember 1984 - VIII ZR 277/83 = NJW 1985, 796 = WM 1985, 226).
b) Der Bundesgerichtshof hat die Streitfrage bisher nicht entschieden, und zwar entgegen der Ansicht der Revision auch nicht in dem Urteil in BGHZ 68, 118, 126. Dort und in den übrigen Fällen bis zum Urteil vom 20. Juni 1984 (…aaO.) war die Wandelung entweder vollzogen oder verjährt oder ihre Durchführung war endgültig unzumutbar.
Anlaß und Rechtfertigung für die Haftungsfreizeichnung ist die besondere Situation des Leasinggebers, der weder die für die Auswahl des Leasinggutes maßgebenden Bedürfnisse des Leasingnehmers noch die Voraussetzungen für eine vertragsgemäße Leistung des Lieferanten kennt und deshalb das Vorliegen eines Mangels schlechter beurteilen kann als Leasingnehmer und Lieferant (BGHZ 68, 118, 124 f.; 81, 298, 303; 94, 180, 190).
- BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83
Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem …
b)Hat der Leasinggeber seine Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Hersteller/Lieferanten an den Leasingnehmer abgetreten und tritt er seine Ansprüche aus dem Leasingvertrag an den Hersteller/Lieferanten ab, so kann der Leasingnehmer diesem gegenüber bei Geltendmachung der Leasingansprüche den abgetretenen Wandelungsanspruch einredeweise geltend machen, ohne daß es der vorherigen Vollziehung der Wandelung bedarf (Ergänzung zu BGHZ 68, 118; 81, 298).Die Leasinggeberin hatte in Nr. 3 ihrer AMB ihre eigene Sachmängelhaftung aus dem Leasingvertrag wirksam ausgeschlossen, indem sie zugleich ihre Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag mit der Klägerin an die Beklagte abtrat (st. Rspr. des erkennenden Senats, vgl. die Urteile vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124175 = BGHZ 68, 118, 123 ff. und vom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 = BGHZ 81, 298, 301 f.).
b) Macht der Leasingnehmer - wie hier die Beklagte - aufgrund von Mängeln die Wandelung des Kaufvertrages geltend und wird diese vollzogen, so fehlt es von vornherein an der Geschäftsgrunlage für den Leasingvertrag, weil dessen Ziel - die Gebrauchsüberlassung einer mangelfreien, zu diesem Zweck erworbenen Sache - nicht erreicht werden konnte (BGHZ 68, 118, 126; 81, 298, 506 f.;… zustimmend Wolf/Eckert, Handbuch des gewerblichen Miet- und Pachtrechts, 4. Aufl., Rdn. 465, ebenso nunmehr Graf von Westphalen, Der Leasingvertrag, 2. Aufl., Rdn. 560, 365 unter Aufgabe seiner in der 1. Auflage geäußerten Bedenken).
e) Welche Folgen eine erklärte, aber nicht vollzogene Wandelung des Kaufvertrages für die Erfüllungs- oder Schadensersatzforderungen des Leasinggebers im Prozeß gegen den Leasingnehmer hat, ist vom Bundesgerichtshof bisher nur für die Fälle verjährter Mängelansprüche (BGHZ 68, 118, 122) oder unzumutbarer Verweisung auf die vorherige Verfolgung von Gewährleistungsrechten wegen Vermögenslosigkeit des Lieferanten (…Senatsurteil vom 20. Juni 1984, aaO., zu I 2 b) - in diesem Falle zugunsten des Leasingnehmers - entschieden.
- BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 328/83
Gewährleistung bei einem Leasingvertrag; Geltung einer Wandelungsvereinbarung …
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- BGH, 13.02.2008 - VIII ZR 105/07
Mietrecht - Grundstückserwerber kann Modernisierung schon durchführen
Eine Ermächtigung zur Ausübung eines Rechts im eigenen Namen ist nach allgemeiner Auffassung grundsätzlich zulässig, auch bei Gestaltungsrechten und selbst dann, wenn diese nicht isoliert abgetreten werden können (BGHZ 68, 118, 124 f., für das Wandelungsrecht; BGH, Urteil vom 10. Dezember 1997 -- XII ZR 119/96, NJW 1998, 896, unter 3 für das Kündigungsrecht des Vermieters;… Palandt/Grüneberg, BGB, 67. Aufl., § 413, Rdnr. 5;… MünchKomm/Roth, BGB, 5. Aufl., § 413 Rdnr. 11). - BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 65/84
Gewährleistung durch Verweisung auf Ansprüche Dritter in Leasingvertrag im …
als überraschenden Klausel i. S. des § 3 AGBG [AGB-Gesetz] von der Einbeziehung in den Vertrag ausgenommen (BGHZ 68, 118, 126 f..).Ob § 11 Nr. 10 a AGBG auf Leasingverträge angewendet werden kann, ist in Rechtspr. und Schrifttum umstritten [folgen Hinw.], ... Der erk. Senat hat die Frage bisher offengelassen (BGHZ 68, 118, 123; 81, 298, 303 f. ..).
... An seiner in ständ. Rechtspr. vertretenen Auffassung, daß die entgeltliche Gebrauchsgewährung auf Zeit zumindest ein - wesentliches - Merkmal des Finanzierungsleasingvertrages ist (BGHZ 68, 118, 123; 71, 189, 194; 71, 196, 204, 205 ..), hält der Senat auch nach erneuter Überprüfung fest.
- BGH, 28.10.1981 - VIII ZR 302/80
Rechte des Leasinggebers bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers
Das auf Leasingverträge der vorliegenden Art in erster Linie anwendbare Mietrecht (BGHZ 68, 118; 71, 189, 192 f.) räumt dem Leasinggeber kein Recht zur Sicherstellung oder zur endgültigen Rücknahme der Mietsache vor Vertragsbeendigung ein.Für den hier vorliegenden Finanzierungs-Leasingvertrag, auf den in erster Linie Mietrecht anzuwenden ist (BGHZ 68, 118; 71, 189, 192 f.), gilt grundsätzlich dasselbe.
- BGH, 24.06.1992 - VIII ZR 188/91 Es entspricht gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß sich der Leasinggeber von der mietrechtlichen Gewährleistung auch durch vorformulierte Vertragsbedingungen freizeichnen kann (BGHZ 68, 118, 123 = WM 1977, 447 f. 81, 298, 301 = WM 1981, 1219 f.; 94, 44, 47 = 1985, 573 f.).
Ihm verbleibt auch nach vollzogener Wandelung der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückübertragung des Leasinggutes auf den Lieferanten (BGHZ 68, 118, 125 = WM 1977, 447; BGH, Urteile vom 20. Juni 1984 = WM 1984, 1089, 1091 und 5. Dezember 1984 = WM 1985, 226, 227).
Das Berufungsurteil enthält zu der Auslegung der Leasingbedingungen der Klägerin insoweit keine Ausführungen; der Senat kann daher, zumal es sich um eine typisierte, vorformulierte Klausel handelt, die Auslegung selbst vornehmen (BGHZ 68, 118, 124 = WM 1977, 447).
- OLG Hamm, 04.12.1979 - 4 U 244/79 Finanzierungs-Leasing-Verträge werden von der Rechtsprechung heute grundsätzlich als Mietverträge eingeordnet (vgl. BGH, NJW 1977, 195 und NJW 1977, 848).
Offen gelassen ist die Frage vom BGH in seiner Entscheidung NJW 1977, 848, der ein Fall aus der Zeit vor Erlaß des AGBG zugrunde liegt.
Vor Erlaß des AGBG ist ein solcher Gewährleistungsausschluß infolge der typischen Vertragsgestaltung bei Leasing-Verträgen nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1977, 848) für wirksam angesehen worden, wenn dem Leasing-Nehmer als Ausgleich sämtliche Gewährleistungsrechte des Leasing-Gebers gegenüber dem Lieferanten abgetreten werden.
- BGH, 20.06.1984 - VIII ZR 131/83
Rechte des Leasingnehmers bei Wandelung des zugrunde liegenden Kaufvertrages und …
Diese Regelung ist sachgerecht, denn die Rückabwicklung des gewandelten Kaufvertrages muß zwischen dem Leasinggeber und dem Hersteller/Lieferanten erfolgen (BGHZ 68, 118, 125; 81, 298, 310).Der Leasingnehmer wird damit jedenfalls von dem Zeitpunkt an, in dem er die - wenn auch möglicherweise sich erst später als sachlich gerechtfertigt erweisende - Wandelung des Kaufvertrages erklärt hat, von seiner Mietzinsverpflichtung gegenüber dem Leasinggeber frei (vgl. Senatsurteile vom 23. Februar 1977 - VIII ZR 124/75 = BGHZ 68, 118, 126 und vom 16. September 1981 - VIII ZR 265/80 = BGHZ 81, 298, 307 f).
- BGH, 24.04.1985 - VIII ZR 95/84
Finanzierungs-Leasingvertrag als Umgehung des Abzahlungsgesetzes
Im Regelfall kann daher das AbzG in derartigen Fällen keine Anwendung finden (BGHZ 68, 118, 123 = MDR 1977, 834). - BGH, 17.12.1986 - VIII ZR 279/85
Rechte von Leasingnehmer und -geber bei Mängeln des Leasingobjekts; …
- BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09
Selbstständiger Versicherungsvertreter ist der Geheimhaltung unterworfen
- BGH, 16.09.1981 - VIII ZR 265/80
Funkausrüstung - Leasing, Abtretung der Gewährleistungsrechte, § 9 AGBG (jetzt § …
- BGH, 11.01.1995 - VIII ZR 82/94
Sittenwidrigkeit von Finanzierungsleasingverträgen
- BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser …
- BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 105/88
Wegfall der Geschäftsgrundlage eines Leasingvertrages wegen rechtskräftiger …
- BGH, 30.07.1997 - VIII ZR 157/96
Rechte des Leasingnehmers bei Nichterfüllung einer Umtauschvereinbarung
- BGH, 28.03.1990 - VIII ZR 17/89
Abtretung von Leasingraten an Refinanzierungsbank im Wege der Forfaitierung
- BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97
Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen
- BGH, 09.07.2002 - X ZR 70/00
Leasingrecht - Folgen einer unwirksamen Abtretungserklärung des Leasinggebers
- BGH, 10.12.1997 - XII ZR 119/96
Kündigung eines Mietvertrages durch den Käufer des Grundstücks
- OLG Stuttgart, 02.05.2002 - 20 U 13/01
GmbH-Einlageforderung: Geltendmachung durch Prozessstandschafter auch beim …
- BGH, 27.02.1985 - VII ZR 328/83
- BGH, 30.09.1987 - VIII ZR 226/86
Gebrauchsüberlassungspflicht des Leasinggebers; Abwälzen der Sach- und …
- BGH, 09.10.1985 - VIII ZR 217/84
Nichtabnahmeentschädigung in Finanzierungsleasingvertrag
- BGH, 04.11.2009 - XII ZR 170/07
Mietrecht - Gesamter Mietzins zu Beginn des Mietvertrags entsanden?
- BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86
Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach …
- BGH, 27.04.1988 - VIII ZR 84/87
Behandlung einer formularmäßigen Mithaftungserklärung als AGB
- BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 34/90
Abwicklung eines Leasingvertrages nach Wandelung des Kaufvertrages mit dem …
- BGH, 14.12.1989 - IX ZR 283/88
Fälligkeit von Leasingraten; Vorausverfügung über den Erlös der Leasingsache
- LG Saarbrücken, 15.10.2010 - 13 S 68/10
Zur Wirksamkeit der Abtretung der Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall an …
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 5 U 230/01
Veritätshaftung für verkaufte Leasingforderungen: Fehlen der Geschäftsgrundlage …
- BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 239/88
Rechtsnatur eines formularmäßig auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen …
- VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
- BGH, 16.03.1987 - II ZR 179/86
Umdeutung einer unwirksamen Forderungsabtretung in eine Einziehungsermächtigung; …
- OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 24 U 199/09
Insolvenzrecht - Immobilien-Leasingraten sind Masseforderungen!
- BGH, 24.05.1982 - VIII ZR 105/81
Anwendung des AbzG auf einen Leasingvertrag mit Kaufoption
- BGH, 25.05.1983 - VIII ZR 51/82
- OLG Köln, 23.07.1998 - 12 U 1/98
Abnahme des Leasingguts durch den Leasingnehmer
- OLG Düsseldorf, 23.11.2009 - 24 U 60/09
Formularmäßige Vereinbarung der Rückzahlung einer Anzahlung in einem …
- OLG Frankfurt, 17.12.1991 - 5 U 265/90
Fehlen von Bedienungshandbüchern für Hardware und Software als Sachmangel
- BGH, 02.12.1981 - VIII ZR 273/80
- OLG Düsseldorf, 09.11.1989 - 10 U 36/89
Auswirkungen der Nichteinhaltung einer Sondervereinbarung zwischen Lieferant und …
- OLG Düsseldorf, 23.11.1989 - 10 U 178/88
Herausgabeanspruch des Leasinggebers nach vollzogener Wandelung durch …
- OLG Oldenburg, 07.07.1989 - 11 U 6/89
Erwerbsrecht, Abzahlungsgeschäft, verdecktes, Leasingvertrag
- LG Berlin, 13.09.2007 - 67 S 65/07
Wohnraummiete: Mieterhöhungsverlangen des im Notarvertrag ermächtigten …
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